Autoanmeldung - Kaufvertrag andere Person als Zulassung (?)

4 Antworten

Da du das KFZ anmeldest erhälst du auch die Zulassungsbescheinigung 1und2 (Brief und Schein). Der Name im Brief sagt aus wem das Auto gehört. Dem Amt ist erstmal egal wer das KFZ gekauft hat.

Für Versicherungen gibt es aber die Möglichkeit das sie das KFZ Anmeldet und du es Versicherst, wird aber ggf etwas teurer

Anton96  13.06.2014, 19:08

Der "Brief" ist kein Eigentumsnachweis.

siola55  13.06.2014, 19:34
Der Name im Brief sagt aus wem das Auto gehört.

Dies ist ein Irrtum, seit es die neuen Zulassungsbescheinigungen in D gibt! Nur der Kaufvertrag sagt noch aus, wer jetzt wirklich der Eigentümer des Fahrzeuges ist! Siehe auch meine Antwort oben.

Neugierde01 
Beitragsersteller
 13.06.2014, 18:36

Heißt das nun, dass meine Freundin im Kaufvertrag stehen kann, und ich melde das Fahrzeug auf meinen Namen an? Fragt sich dann auch, ob das in Österreich so gültig ist...

Rein hypothetisch könnte so doch jeder ein Fahrzeug auf sich anmelden, sofern er den Kaufvertrag von einem KFZ einer anderen Person in seine Finger bekommt... (?)

Anton96  13.06.2014, 19:07
@Neugierde01

Du hast es erfasst jeder der die nötigen Papiere beibringen kann kann das Fahrzeug auch auf sich zulassen. Er ist dann aber noch lange nicht Eigentümer des Fahrzeug, ein Kaufvertrag ist bei der Zulassung nicht Notwendig.

siola55  13.06.2014, 19:40
@Neugierde01

Die Anmelderin/der Anmelder erhält auch ein sogenanntes Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Dieses besteht aus dem Teil II der Zulassungsbescheinigung und dem vorgelegten Genehmigungsnachweis. Beide Dokumente werden von der Zulassungsstelle miteinander verbunden. Bei einer neuerlichen Zulassung des Fahrzeuges ist dann dieses hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument vorzulegen.

Kannst du mir vielleicht diesen Passus von deinem Link ins "deutsche" übersetzen??? Versteh' nur Bahnhof...

siola55  13.06.2014, 19:40
@Neugierde01

Die Anmelderin/der Anmelder erhält auch ein sogenanntes Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Dieses besteht aus dem Teil II der Zulassungsbescheinigung und dem vorgelegten Genehmigungsnachweis. Beide Dokumente werden von der Zulassungsstelle miteinander verbunden. Bei einer neuerlichen Zulassung des Fahrzeuges ist dann dieses hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument vorzulegen.

Kannst du mir vielleicht diesen Passus von deinem Link ins "deutsche" übersetzen??? Versteh' nur Bahnhof...

Hey Neugierde01,

bei uns in D wird für die Zulassung kein Kaufvertrag benötigt!

Auch wird in D bei der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) ausdrücklich vermerkt (als Zusatz im Kleindruck), dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird, will heißen: nur der Kaufvertrag sagt aus, wer Eigentümer vom Fahrzeug ist!

Ob dies auch in A (Österreich) so geregelt ist, bin ich überfragt.

Gruß und gute Fahrt, wenn es dann soweit ist wünscht euch siola!

Wer im Kaufvertrag steht ist auch der Eigentümer. Wer im Fahrzeugschein und Brief steht ist nur der Halter des Fahrzeuges. Wer das Auto gerade fährt ist der Besitzer.

Deine Freundin hat den Kaufvertrag der weißt sie als Besitzerin aus mehr gibt es da nicht. Die Fahrzeugpapiere sind kein Eigentumsnachweis. Sie sollte natürlich trotzdem die Zulassungsbescheinigung 1 gut weg schließen.