Eigentumsnachweis KFZ, abweichender Vorhalter?
Hallo Leute, folgender Vorfall:
ich habe vor ca zwei Jahren einen Kleinwagen gekauft aber nicht auf meinen Namen zugelassen. Kurze Zeit später habe ich den Wagen an eine Freundin veräußert und sie hat den Wagen zugelassen und gefahren.
nun ist vor einiger Zeit ein Unfall passiert und das Gericht möchte einen Eigentumsnachweis.. ich könnte einen Kaufvertrag ausstellen, aber würde es Probleme geben da ich nicht der vorhalter bin? Den Kaufvertrag als ich das Auto gekauft habe, habe ich nicht mehr.
5 Antworten
Also:
der Halter und Zahler der Versicherung ist der Vater. Die Freundin ist aber gefahren und durch das Kennzeichen etc hat die Versicherung die Vermutung dass ihr das Auto gehört.
ich habe leider keinen Vertrag mehr vorliegen. Ich würde jetzt einen Zweizeiler aufsetzen und reinschreiben, dass ich das Kfz damals verkauft habe. Würde ich dadurch ein Problem bekommen oder würden die die Vorbesitzerin kontaktieren? Weil ich glaube dass ich da auch keinen Vertrag gemacht habe..
Geklaut ist der natürlich nicht. Aber ich bin den Wagen nicht gefahren bzw. habe den nicht auf meinen Namen angemeldet. Würde das Gericht sich die Arbeit machen und beim Vorbesitzer nachfragen ob er mir das Auto tatsächlich verkauft hat?
Warum sollte ein Gericht das machen und warum will ein Gericht ein Eigentumsnachweis aufgrund eines Unfalles ?
Es ergibt einfach keinen Sinn.
Nochmal: der Halter ist der Vater, Versicherung läuft über den Vater. Die Unfallverrsacherin ist die Tochter. Das Kennzeichen sind auch die Initialen der Tochter. Daher sucht die gegnerische Versicherung nach gründen um nicht zu bezahlen. (Meine Interpretation)
Hä ? Der Geschädigte hat Direktansprüche gegenüber der Versicherung.
Warum sollte die gegnerische Versicherung irgendwas bezahlen wenn die Tochter die Unfallverursacherin ist ?
Es ergibt als weniger Sinn was Du hier schreibst.
Ok, bin etwas nervös. Daher habe ich eine Kleinigkeit vergessen. Der Sachverhalt ist nicht geklärt. Laut Polizeibericht ist meine Bekannte schuld. Laut Rechtsanwalt ist der andere Schuld. Und das wird ausdiskutiert.
Passt es jetzt? 😅
im Prinzip ist meine grundlegende Frage auch nur ob das Gericht sich die Mühe macht und beim Vorbesitzer recherchiert. Ich setze einen Zweizeiler auf dass ich den Wagen verkauft habe, aber recherchieren die auch beim Vorbesitzer? Das ist für mich das wichtigste. Weil einen Vertrag habe ich nicht.
Eigentumsnachweis aus welchem Grund? Es gibt doch beim Kfz den Fzg.halter (auf ihn ist das Fahrzeug zugelassen u. bezahlt die Kfz-Steuer), den Versich.nehmer (er bezahlt die Versich.prämie), den Besitzer (derjenige, welcher gerade mit dem Fahrzeug fährt - kann auch ein Dieb sein) und schließlich den Eigentümer (welcher im Kaufvertrag steht)!
Kurze Zeit später habe ich den Wagen an eine Freundin veräußert und sie hat den Wagen zugelassen und gefahren.
... und wer hat die Versich.prämie bezahlt???
dann kontaktiere den Verkäufer und lass es dir eine Kopie des Kaufvertragen geben.
Eigentümer ist derjenige der den Vertrag abgeschlossen und bezahlt hat, der Halter muss nicht der Eigentümer sein.
Eigentum am Fahrzeug hat nichts mit dessen Zulassung oder Eintragung als Halter zu tun.
Und wie soll der aussehen? Sie hat das Fahrzeug auf ihren Namen zugelassen, versichert und zahlt die Steuer.
Damit sollte zumindest nachgewiesen sein das sie der Halter war.
Geht es etwa darum das das Fahrzeug gestohlen wurde?
Das hätte dann ja schon bei der Zulassung auf ihren Namen auffallen müssen?
Wenn Du das Fahrzeug nicht gestohlen hast und auch kein gestohlenes Auto gekauft hast, gibt es auch keine Probleme.
Warum ein Gericht wegen eines Unfalles ein Eigentumsnachweis möchte ist mir völlig schleierhaft und ergibt keinen Sinn.