Job Center und Kraftfahrzeug

6 Antworten

idr. wollen die mur wissen welche marke welches modell und wie alt das auto ist. evtl noch den km stand. wenn das auto noch nicht voll bezahlt ist wird meist noch eine bestätigung der bank über die restschuld verlangt.

das auto sollte den wert von 7500 euro nichzt übersteigen. ist es doch noch mehr wert kann der übersteigende teil mit dem vermögensfreibtrag verrechnet werden, soweit dieser nicht voll ausgeschöpft ist.

nehm besser mehr mit, als du brauchst, sonst musst du nochmal los. also nehm alles mit

die wollen wissen was fürn Auto und wie alt, nach Schwacke Liste sagen die dir was es Wert is, alles weitere folgt .... verm. reicht der Schein dafür

Du darfst ein KFZ haben und auch Fahren.Es darf nur nicht Wertvoller als 7500 Euro sein.Im Erstantrag wird glaube ich danach gefragt was für ein Fahrzeug du hast und was es Wert ist.In Folgeanträge wird gefragt ob du in eine Haftpflicht Versicherung wie KFZ Haftpflicht einbezahlst.Beim Erstantrag wollen sie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen.Wurde das etwas an KFZ Versicherung oder Steuern abgebucht sehen die das.Sollte das KFZ mehr als 7500 Euro wert sein dann melde es auf jemand anders an.das nicht du der Halter bist.

PKW / Auto Bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Vermögens ebenfalls unbeachtet bleibt ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Eine aktuelle berufs- oder ausbildungsbezogene Notwendigkeit zum Besitz eines PKW ist nicht erforderlich. Die Angemessenheit des jeweiligen Kraftfahrzeuges ist anhand seines Verkehrswertes zu bestimmen. Zurzeit wird ein PKW, für den ein privater Verkäufer einen hypothetischen Erlös von nicht mehr als 7.500 Euro nach Abzug von möglicherweise bestehenden Kreditverpflichtungen erzielen kann, als noch angemessen angesehen. Im Einzelfall sind jedoch hiervon abweichende Einschätzungen im Rahmen der Angemessenheit denkbar. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn aufgrund von körperlichen Einschränkungen ein teurerer PKW mit Automatikgetriebe notwendig ist oder wenn ein PKW mit vielen Sitzplätzen der Mutter einer Großfamilie zur besseren Vereinbarkeit von Kindeserziehung und Beruf dient. Bisher nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob im Falle der Unangemessenheit eines Kfz dessen kompletter Verkehrswert oder lediglich die Differenz zwischen Verkehrswert und Kfz-Freibetrag (in der Regel 7.500 Euro) als Vermögen zu berücksichtigen und damit durch die Grundfreibeträge zu decken ist.

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html

derdorfbengel  07.10.2011, 20:09

Es darf gerne auch wertvoller sein.

Wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen willst, musst du mobil sein. Also wird kaum jemand von dir verlangen ein KFZ abzuschaffen. Allerdings musst du selbst sehen, wie du den Unterhalt finanzierst.