Kfz Kaufvertrag gleich Quittung?
Zählt der Kaufvertrag als Beweis das ich das Auto bezahlt habe?
Ich Formuliere aus dem Kaufvertrag
Preis: 7.142,86 EUR MwSt 19%: 1.357,14 EUR Gesamtpreis: 8.500 EUR In Worten: Acht-Fünf-Null-Null Zahlungsform: Bahrzahlung
Ich habe beim Kauf den Fahrzeugbrief nicht erhalten da der Verkäufer behauptet hat dieser liegt noch in der Zulassungstelle. Den wollte er mir per Einschreiben schicken sobald das Fahrzeug abgemeldet ist (das steht auch im Vertrag ).
Nun mein Problem, ich habe jetzt nach 4 Wochen immernoch keinen Brief und bekomme wenn ich anrufe nur faule Ausreden. Jetzt will ich vor Gericht gehen bin mir aber nicht sicher ob dieser Kaufvertrag ausreicht um zu beweisen das ich die 8500 euro bezahlt habe. Im Kleingedruckten steht nämlich "bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers ".
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und Danke im vorraus.
4 Antworten
Ich habe beim Kauf den Fahrzeugbrief nicht erhalten da der Verkäufer behauptet hat dieser liegt noch in der Zulassungstelle.
Der Verkäufer braucht für die Abmeldung nicht die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sondern ausschließlich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und beide Kennzeichen.
Der Fahrzeugschein wird nämlich in der Zulassungsstelle entwertet und von den Kennzeichen werden die Plaketten entfernt.
Den wollte er mir per Einschreiben schicken sobald das Fahrzeug abgemeldet ist (das steht auch im Vertrag ).
In Bezug auf den Fahrzeugschein wäre dies auch eine legitime Vorgehensweise, allerdings nicht in Bezug auf den Fahrzeugbrief, denn der Inhaber des Briefs ist zumindest dem Anschein nach auch der Eigentümer.
Zählt der Kaufvertrag als Beweis das ich das Auto bezahlt habe?
Nur dann, wenn der Verkäufer die Barzahlung auf den Kaufvertrag quittiert hat.
Preis: 7.142,86 EUR MwSt 19%: 1.357,14 EUR Gesamtpreis: 8.500 EUR In Worten: Acht-Fünf-Null-Null Zahlungsform: Bahrzahlung
Das alleine ist keine Nachweis Ihrer Zahlung, denn die Quittung fehlt. Es müsste hier zusätzlich stehen:
"Betrag erhalten. 03.01.2017, Unterschrift des Verkäufers"
Nun mein Problem, ich habe jetzt nach 4 Wochen immernoch keinen Brief und bekomme wenn ich anrufe nur faule Ausreden.
Das ist jedenfalls nicht normal - eine Woche wäre akzeptabel.
Habe Sie den Verkäufer bereits schriftlich und nachweislich (Einschreiben-Einwurf, 2,85 € Porto) unter Fristsetzung (eine Woche ab Erhalt) aufgefordert, Ihnen den Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auszuhändigen?
Sind die alten Kennzeichen auf dem Fahrzeug? Oder nutzen Sie das Fahrzeug mit Überführungs- bzw. Kurzzeitkennzeichen?
Das Sie im Besitz des Fahrzeugs sind, ist im Grunde ein Anschein, dass Sie bei Übergabe in bar bezahlt haben.
Ist das Fahrzeug mittlerweile fahrbereit?
Ansonsten sollten Sie nun in der Onlinesendungsverfolgung die Zustellung des Schreibens prüfen und dann die gesetzte Frist (plus zwei, drei Kulanztage) abwarten.
Wenn sich dann nichts tut, sollten Sie mit allen Unterlagen einen Rechtsanwalt aufsuchen, da sie dann auf Herausgabe klagen müssten.
Da hast du dich ja auf was sehr Schönes eingelassen.
Hast du wenigstens den Wagen? Wie das nun juristisch gewertet wird, weiß ich nicht. Ist das denn ein Händler? Wegen der Mehrwertsteuer.
Hoffentlich wurde das Geld überwisen und nicht baT bezahlt.
Solche Papiere werden übrigens kaum bei der Zulassungsstelle liegen, sondern eher bei der finanzierenden Bank. KFZ-Brief gibt es nicht mehr. Zulassungsbescheinigung 1 und 2 sind das jetzt.
Das Auto habe ich nur die zulassungsbescheinigung nicht.
Teil I oder Teil II?
Bei Barzahlung muss man sich sowas quittieren lassen, außer es steht im Kaufvertrag explizit dass die Zahlung bei Unterschrift geleistet wurde.
Ansonsten hast du nichts in der Hand und vielleicht bald auch kein Auto mehr.
Naja es sollte schon irgendwo was vermerkt sein wie: "Betrag dankend erhalten" + Unterschrift.
Vielen dank für die Antwort, ich habe den Verkäufer nun schriftlich aufgefordert. Das Auto habe ich auf nem Abschleppwagen heim gebracht da dieser nicht fahrtauglich war.