KfZ Zulassung auf Firmenstandort oder privat ?

4 Antworten

Das Thema hatten wir neulich auch, rufe am Besten bei Deiner Gemeinde oder Zulassungsstelle an, die können Dich gleich richtig beraten

§ 6 FZV: Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

§ 46 FZV: Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.


Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe (Sch....-Amtsdeutsch), kannst Du unter Vorlage Deiner Gewerbeanmeldung am Firmenstandort zulassen, aber lies selbst:

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#6

Rufe doch mal bei der Zulassung an und frage, ich bin mir da nicht sicher.