Zulassung KFZ trotz Schulden bei altem Landkreis in anderem Bundesland?
Hallo,
folgende Situation:
ich befinde mich seit Mai 2019 im Verbraucherinsolvenzverfahren. Zu den Insolvenzgläubigern gehört u.a. ein Landkreis in Niedersachsen, der für eine Zwangsstilllegung aus dem Jahr 2019 einen Betrag von 189€ fordert.
Seit 2020 wohne ich nicht mehr in Niedersachsen, sondern bin zwischenzeitlich nach Schleswig-Holstein gezogen. Nun möchte ich ein KFZ auf mich anmelden, dass ich für die Arbeit benötige.
Steuerschulden bestehen keine.
Im „Zulassungsverweigerungsgesetz“ von Schleswig-Holstein steht folgendes:
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(1) Die Zulassungsbehörde darf ein Fahrzeug unbeschadet zulassungs- und kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Bestimmungen erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn
- die dafür bestimmten Gebühren und Auslagen sowie
- die rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen in ihrem Zuständigkeitsbereich
entrichtet worden sind. Zu den vorangegangenen Zulassungsvorgängen nach Satz 1 gehören insbesondere auch Maßnahmen der Zulassungsbehörde zur Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen.
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Bedeutet das für mich, dass ich erst nach Ende meiner Insolvenz in der Lage sein werde, ein Fahrzeug auf mich zuzulassen oder bezieht sich das Wörtchen „Zuständigkeitsbereich“ ggf. geographisch auf den Landkreis? Also interessiert es die Zulassungsstelle in Schleswig-Holstein, dass in Niedersachsen diese offene Forderung besteht?
Danke für die Hilfe
4 Antworten
Ja, oder die sofortige Begleichung dieser Schuld.
Also interessiert es die Zulassungsstelle in Schleswig-Holstein, dass in Niedersachsen diese offene Forderung besteht?
Da steht, ...
, wenn
- die dafür bestimmten Gebühren und Auslagen sowie
- die rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen in ihrem Zuständigkeitsbereich
entrichtet worden sind.
Vor Deiner Zahlung erfolgt keine Zulassung.
Da kann aber etwas nicht stimmen, denn die Verfügung ohne Steuer/oder ohne Versicherung kostet 25 EUR.
Bezahle die Forderung, und Du kannst zulassen, falls Du überhaupt eine Versicherung findest.
Da steht ja "in ihrem zuständigkeitsbereich", also nein. Aber sie werden die Zulassung nur bei sofortiger Zahlung vornehmen.