Kauf eines KFZ aus Litauen Was muss ich alles machen bei der An/Ummeldung / TÜV -beachten?
Hallo , ich habe mir ein Auto gekauft.
Der jetzige Besitzer hat das Auto in Deutschland gekauft ist danach zu seiner Frau nach Litauen gezogen.Hat auch das Auto dann dort in Litauen angemeldet.
Die jetzigen Fahrzeugpapiere (Kfz-Schein – Litauische)) und Kaufvertrag liegen vor.Wer weiß was ich jetzt bei der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt vorlegen muss? Oder auch vom jetzigen Besitzer haben muss?
Neuer TÜV ?
Kaufvertrag ?
Sonstige belege? Bescheinigungen ?
Kfz-Brief gibt es ja NICHT mehr !!!???
Danke für eure HILFE!!!
2 Antworten
Da das Auto eine Zulassung in einem Mitgliedsstaat der EU hat, benötigt es KEINE Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO mehr. Es reicht der alte deutsche Brief, wenn noch vorhanden, oder alternativ die EG Übereinstimmungsbescheingung oder das COC Papier oder ein Datenblatt von TÜV / DEKRA in Verbindung mit einer HU.
Wenn das Fahrzeug vor weniger als 7 Jahren aus der BRD ausgeführt wurde, wird sogar nur eine neue deutsche HU benötigt, weil die Fahrzeugdaten noch komplett im KBA Datensatz vorhanden sind.
Desweiteren benötigst Du die litauischen Papiere und ggf einen Kaufvertrag (kommt auf Zulassungsstelle an) Ist also recht unspektakulär.
Hatte ich letztes im Kundenkreis selbst mit einem Auto, das nach Polen ausgeführt wurde.
Du musst zum DEKRA oder TÜV (je nachdem, ob du im Osten oder im Westen wohnst) und ein "Gutachten zum Erlangen der Betriebserlaubnis" erstellen lassen. Damit, mit den Originalpapieren und dem Kaufvertrag gehst du zur Zulassungsstelle und beantragst eine Zulassung. Da Litauen zur EU gehört, entfällt das ganze Zoll- und Einfuhrumsatzsteuergedöns. Es wird eine KBA-Abfrage gemacht und wenn die in Ordnung ist, bekommst du Papiere und Schilder und darfst dann damit fahren.
Nicht ganz richtig. Da das Auto eine Zulassung in einem mitgliedsstaat der EU hat, benötigt es KEINE Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis mehr. Es reicht der alte deutsche Brief, wenn noch vorhanden oder alternativ die EG Übereinstimmungsbescheingung oder das COC Papier oder ein Datenblatt von TÜV / DEKRA in Verbindung mit einer HU. Wenn das Fahrzeug vor weniger als 7 Jahren aus der BRD ausgeführt wurde, wird sogar nur eine neue deutsche HU benötigt, weil die Fahrzeugdaten noch komplett im KBA Datensatz vorhanden sind.