Muss ich fremden Spermüll entsorgen?
Ich habe in unserem Mehrparteienhaus 1 Sessel und 1 demontierte Couch abgestellt und den Obmann darüber in Kenntniss gesetzt. Der Abholtermin ist nächste Woche Dienstag.
Nun hat einer oder mehrere noch Zeugs dazu gestellt, was mir nachweislich nicht gehört.
Mein Vermieter ist nun der Meinung, dass ich für den fremden Sperrmüll verantworlich sei und ihn zu entsorgen hätte, bzw. wenn sie ihn entsorgen, ich aufkommen müsste dafür. Im Prinzip sagen sie, das Zeugs wäre nun meins. Und verantwortlich sei ich, wegen des Verursacherprinzips, da ich mein Zeug dahin gestellt habe.
Ist das rechtens?
Und darf ich das überhaupt entsorgen, sofern ich es tun würde, da es ja nicht in meinem Besitz ist? Vermute mal, dass dies sogar strafrechtliche folgen haben könnte, wenn das zeugs dann doch kein Sperrmüll war.
Danke für jede vernünftige Antwort.
2 Antworten
Du musst nur deinen Rest vom Sperrmüll entsorgen.
Für den unerlaubt dazugestellten Sperrmüll ist derjenige verantwortlich, der ihn dazugestellt hat. Da dieser sich nicht freiwillig melden wird, geht die Verantwortung für die Entsorgung auf den Eigentümer des Grundstücks, also deinen Vermieter über.
Bitte schön:
Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, muss der Vermieter nach überwiegender Meinung der Rechtsprechung selbst für die Kosten aufkommen. Schließlich können die Kosten aufgrund einzelner Verfehlungen, die durch vertragswidriges Ablagern entstehen, nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden und sind daher vom Vermieter zu tragen (LG Tübingen, Urteil v. 28.9.2000, 1 S 219/99, WuM 2004, 498; LG Siegen, Urteil v. 23.4.1992, 3 S 43/92, WuM 1992, 630; AG Münster, Urteil v. 4.1.2006, 59 C 2601/05, WuM 2006, 192 – hierzu auch die Aktuelle Information "Betriebskosten: Mülltrennung"; AG Trier, Urteil v. 22.7.1999, 8 C 160/99, WuM 1999, 551)
Herzlichen Dank !
Keine Ahnung, wie das bei Euch im Landkreis gehandhabt wird - bei uns nehmen die Müller das Zeug dann mit, auch wenn es nicht auf der Liste steht.
Ansonsten: Nein. Du bist nicht dafür verantwortlich, was andere Leute machen. Das wäre ja noch schöner. Aber noch eine Frage stellt sich: Wo hast Du das abgestellt? Wenn schon vor dem Haus, dürftest Du das nicht. Ändert aber nichts an der Feststellung, dass anderer Leute Müll nicht Deiner ist.
Danke für die schnelle Antwort.
Die Sachen stehen unten in dem riesigen Eingangsbereich, also im Haus. Die Dame erklärte mir, ich sei verantwortlich, da ich zuerst mein Zeugs dort abgestellt habe(Verursacherprinzip). Sie meinte auch was von Brandschutz, ich hätte es im Keller lagern sollen . Im Keller ist das aber aus Brandschutzgrüneden auch nicht erlaubt... Zudem sagte sie noch, ich solle Ihnen beim nächsten mal selber bescheid geben und einen Zettel an meinen Sachen anbringen(welcher ca ne Stunde nur halten würde, aber gut).
Wie gesagt, der Obman weiss bescheid und es gab keine Aufforderung, dass ich es woanders Lagern soll.
Interessanterweise sind die Sachen eines anderen Mieters unter der kellertreppe kein Problem und bekannt.
Sie soll sich ihr Verursacherprinzip an den Baum nageln. Du kümmerst Dich um Deine Sachen, die Sache mit dem Obman (Ist das so was wie ein Hausmeister?) ist geklärt. Fertig.
=) Danke
Derselben Meinung bin ich auch, finde aber nicht wirklich was 100%tiges in der Rechtssprechung für meinen Fall :(