Kellerabteil ist voll mit Sperrmüll, was tun?
Hallo zusammen,
ich habe meine Wohnung gekündigt, zu dieser gehört auch ein Kellerabteil, welches ich nicht genutzt habe...daher war auch kein Schloß davor.
Jetzt bin ich letzt mit meinem Vermieter und einem Interessenten in den keller und wollte ihm das Abteil zeigen...da stand das voll mit Müll, welchen die anderen Bewohner des Hauses dort untergebracht haben. Frage ist, was tue ich jetzt ? Das ist ja nicht mein Eigentum.
Reicht es aus, wenn ich für alle sichtlich am Hauseingang einen Zettel aufhänge, indem ich den Fall schildere und eine Frist von sagen wir 2 Wochen setze das Abteil zu räumen ? Und ich ansonsten den Rest entsorge ?
Viele Grüße, ZIDZ87
6 Antworten
Ganz klarer Fall:
Dein Keller - Dein Müll. Es sei denn Du kannst etwas anderes beweisen - aber an den einzelnen Stücken wird wohl keine Visitenkarte kleben.
Du musst den Müll auf Deine Kosten entsorgen bzw. entsorgen lassen.
Ein Zettel nützt Dir da gar nichts und auch der Vermieter ist nicht zuständig. Du hättest ein Schloss an Deinem Kellerabteil anbringen müssen - egal ob Du es nutzt oder nicht.
Wenn ich den Müll einfach so entsorge, dann kommt der EIgentümer an und fordert Schadenersatz...
An deiner Stelle würde ich den Vermieter kontaktieren, er sollte dafür zuständig sein dass der Müll wegkommt.
Trotzdem darf er das Abteil nicht einfach so ausräumen. Auch wenns sein Versäumnis war den Raum abzusperren.
sorry, das ist zu einfach
das ist dein Eigenes Verschulden, bei Einzug hättest du ein Schloss davor machen müssen ! wenn er da schon "Vollgenmüllt" wäre hättest du es vom Verm. Räumen lassen müssen, jetzt ist es zu spät, du kommst alleine für die Räumung auf, viel Spas, beim Leerräumen
Ich würde jedem Mieter einen Brief im offenen Umschlag in den Briefkasten werfen, wie du geschrieben hast, mit einer Frist von 14 Tagen. Und einen großen Zettel an die Eingangstüre. Was in deinem Keller ist, darüber kannst du verfügen. Basta. Findest du was Wertvolles, also ich würde es behalten, wenn sich keiner meldet.
Auch hier gilt, was im Mietvertrag steht ist Gesetz. Ist in Deinem MV der Kellerraum als "mitgemietet" hinterlegt? Dann bist Du dafür verantwortlich.
War der Keller bei Wohnungsübergabe bereits zugemüllt? Dann steht das sicher im Übergabeprotokoll drin.
Zettel im Hauseingang kannst Dir sparen, da meldet sich eh keiner.
Räum den Keller, schmeiß alles weg und gut.
@Spezialwidde
was geht das dem Verm. an, überhaupt nichts ! wessen Keller ist das ? dem Mieter