Hausverwaltung hat Gemeinschaftskeller räumen lasse ohne Ankündigung
Ich bin zu meiner Oma als Untermieter gezogen.
Habe mich bei deren Verwaltung auch ordnungsgemäß angemeldet.
Da hatte ich einen fast neuen Kühlschrank im Gemeinschaftskeller abgestellt, bis ich einen Käufer gefunden hätte. Nun habe ich einen Käufer gefunden, gehe in den Keller um Bilder zu machen und der Keller wurde geräumt von der Hausverwaltung, die haben alles entsorgt auf den Sperrmüll. Nun rufe ich bei der Hausverwaltung an und frage nach meinem Kühlschrank und die sagen pech, dort hätte nichts stehen dürfen der wurde entsorg.
Was kann ich tun, ich hätte ihn für zwar nur 100,- Euro verkauft, aber ich bin Schüler für mich ist das viel Geld.
7 Antworten
Das leidige Problem von Gemeinschaftskellern, Fahrradkellern, Müllräumen. Jeder glaubt, dort was abstellen zu können und in der Hausordnung steht meistens genau drin, für welche Zwecke ein solcher Raum genutzt werden kann. Selten steht drin, dass man da Kühlschränke zwischen lagern kann.
Ist die HV in solchen Gebäuden nicht ständig hinter her und räumt aus, verwandelt sich jeder dieser Räume in relativ kurzer Zeit in einen Müllraum und keiner weiß, wem die Sachen gehören.
Du hättest den Kühlschrank genausogut auf die Straße stellen können. Ich fürchte, da hast Du Pech gehabt, aber nachfragen beim Hausmeister würde ich dennoch.
Die Hausordnung hilft dir weiter. Wenn der Gemeinschaftskeller deutlich vom Kellergang abgegrenz ist - der muss nämlich aus Sicherheitsgründen frei bleiben - dann bleibt die Frage, was zur Nutzung des Gemeinschaftsraums geschrieben steht. Gibts dort keine Einschränkungen, ist der nächste Weg zu ein oder zwei Nachbarn. Die fragst du, ob die eine Ankündigung für die Beräumung gesehen haben - du könntest eine solche ja übersehen haben. Wenn nicht, schreib der Verwaltung, dass dein Kühlschrank unberechtigt aus dem Keller entfernt wurde und du eine Entschädigung von 100 Euro verlangst - freundlich, sachlich formuliert. Vielleicht zahlen sie einfach.
Was steht in der Hausordnung bezüglich des Gemeinschaftskellers? WAS darf da stehen lt Hausordnung?
Ist daraus eindeutig zu entnehmen, dass dort "Sperrmüll" nicht abgestellt werden darf, dann hast du Pech gehabt! Denn dem Kühlschrank kann nicht angesehen werden, wem er gehört und ob er noch funktionstüchtig ist.
Ansonsten geh zum Anwalt und lass dich beraten, ob es Sinn macht,m den Zeitwert des Kphlschranks von der HV zurück zu fordern.
Ich sehe das so, dass du da nicht viel machen kannst.Wenn man beabsichtigt etwas in einen Gemeinschaftskeller zu stellen, dann erkundigt man sich zuvor, ob das überhaupt erlaubt ist. Da geht man nicht einfach davon aus, dass es so ist.
Wozu dient denn der Gemeinschaftskeller? Wenn man da nix unterstellen kann, ist er sinnlos.
Und einfach weg werfen dürfen die nicht, die müssen das ankündigen.