Eigentümerwechsel, neuer Eigentümer klagt Nebenkosten des alten Eigentümer ein?
Hallo. Ich habe schon seit geraumer Zeit Probleme mit der Hausverwaltung. So streiten wir uns noch um die Nebenkosten von 2018. Jetzt gab es 2019 einen Eigentümerwechsel.
Der neue Eigentümer hat nun per Amstgericht die Nebenkosten bei uns eingeklagt. Ist das so rechtens? Darf er aus Datenschutzrechtlicher Sicht überhaupt in seinem Namen Forderungen anderer geltend machen?
Bisher waren wir nur mit dem alten Eigentümer und der Haudverwaltung in Kontakt.
Danke schon mal.
7 Antworten
Da kann auch für mich etwas nicht stimmen. Es ist Dein persönlicher Vertreter, der nicht spurt?
Dann fertige doch die AR selbst, wenn sowieso verkauft wurde, denn alle Unterlagen hast Du doch, für die Steuer und so.
Der neue muss bestimmt mit den Mietern abrechnen und benötigt die Unterlagen doch dafür für das anteilige Jahr.
Das sind jetzt seine Forderungen. Er hat das Haus gekauft ... mit allen Rechten und Pflichten.
Nichts.
Wenn ich richtig verstehe, seid Ihr die Mieter und es geht um die Betriebskostenabrechnung 2018. Habt Ihr der Abrechnung widersprochen?
Nebenbei bemerkt, ist für die Abrechnung an den Mieter immer der Vermieter/Eigentümer zuständig und nicht die Hausverwaltung, also auch für Reklamationen. Ausnahme: der Vermieter hat die HV bevollmächtigt seine Interessen zu vertreten, z.B. Sondereigentumsverwaltung.
Ob die geschilderte Vorgehensweise korrekt ist, hängt davon ab, was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Wichtig ist der Stichtag für Nutzen-/Lastenübergang. Hat der Eigentümer eventuelle Forderungen an den neuen Eigentümer abgetreten? Falls nein, ist der alte Eigentümer für die korrekte Abrechnung 2018 zuständig.
Wenn der neue Eigentümer, wie geschrieben, bereits Klage beim AG eingereicht, solltet Ihr dringend einen Anwalt aufsuchen. Der wird dann diese wichtigen Punkte klären
Wie meine Vorredner sagten, darf er das.
Und mit Datenschutz hat das gar nichts zu tun. Der neue Eigentümer hat berechtigtes Interesse daran alles von dir zu erfahren, was der alte Eigentümer hat.
Beim Kauf gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über.
Sicher darf er das.
Schade. Vielen Dank.
Aber was hat denn der Käufer mit meinem Verwalter (und meinem Steuerberater) und so am Hut?