Hausverwaltung erstattet zu viel gezahlte Nebenkosten nicht - was tun?

6 Antworten

Fällig sind die Abrechnungsergebnisse mit Beschlussfassung. Alles was verwalter sagt ist faulheit und Ausrede. Ist denn genug Liquidität da um die Guthaben auszahlen zu können?? Wenn ja, ist das Verhalten des Verwalters nicht nachzuvollziehen. Abwählen!! Da entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Und wenn im neuen Jahr Kosten entstanden sind, die nicht im WP gefestigt sind ist das auch nicht zu akzeptieren. Wehrt euch. Solche halbgaren Verwalter sollten nicht arbeiten dürfen.

In unserer Eigentümergemeinschaft ist das auch so geregelt! Guthaben werden nicht ausbezahlt, sondern dem jeweiligen Eigentümerkonto gutgeschrieben! Nachzahlungen müssen geleistet werden! Wenn dann größere Anschaffungen anstehen, bei denen die Eigentümer eine Sonderzahlung leisten müßten, wird dieses Guthaben dann dazu verwandt (anteilsmäßig), so dass man für eine Sonderzahlung nicht extra in die Tasche greifen muß!

sarah1704 
Beitragsersteller
 11.08.2010, 20:59

Wir zahlen unsere Nebenkosten auf ein WEG-Konto - dieses verwaltet der Hausveralter. Bei uns ist es auch so geregelt, dass wir zu viel gezahltes Geld zurück bekommen. Nur scheint sich unser Hausverwalter zu weigern, dies zu tun

mineiro  11.08.2010, 21:02
@sarah1704

Wenn das bei euch schriftlich so geregelt ist, dann muß es auch ausbezahlt werden - bei uns wurde eine andere Regelung vereinbart, die auch schriftlich festgehalten wurde! Im übrigen bezahlen wir die Nebenkosten auch auf ein WEG-Konto! Aber eigenmächtig kann sich der Hausverwalter nicht über getroffene Vereinbarungen hinwegsetzen!

sarah1704 
Beitragsersteller
 11.08.2010, 21:11
@mineiro

Bei uns wurde bei der letzten Eigentümerversammlung (Ende 2009) vereinbart, dass das Geld zurück gezahlt wird. Problem ist, dass der Hausverwalter nicht auf Faxe mit der Bitte um Zahlung reagiert und immer wieder neue Ausreden hat, warum noch nicht gezahlt wurde (Unterlage verlegt,Stress,Betriebsferien). Wenn ich nun einfach meine Zahlungen stoppe, bringt das auch nichts, da der Hausverwalter mit diesen Zahlungen (hoffenltich) alle laufenden Kosten abdeckt.

sarah1704 
Beitragsersteller
 11.08.2010, 21:13
@sarah1704

Außerdem hat die Hausverwaltung eine Einzugsermächtigung... ;-(

mineiro  11.08.2010, 21:18
@sarah1704

Widerruft die Einzugsermächtigung, bis das Konto ausgeglichen ist! Notfalls beruft eine außerordentlich Eigentümerversammlung ein, um dieses Problem zu klären! Wenn ein Hausverwalter so vorgeht, ist dies ein Grund, diesen sofort zu entlassen!

Tabaluga1961  12.08.2010, 12:45
@mineiro

mereino - so einen bescheuerten Beschluss ist mir ja noch nie untergekommen. Wenn Guthaben da sind sollen diese auch ausgezahlt werden.

kürze doch die monatlichen Zahlungen, solange bis die Beträge ausgeglichen sind

mineiro  11.08.2010, 21:05

Ja, das ist auch möglich! Man kann das Guthaben mit den fälligen Nebenkostenzahlungen verrechnen!

mineiro  11.08.2010, 21:07
@mineiro

Noch dazu, jeder seriöse Hausverwalter arbeitet mit Verwaltungsprogrammen, bei denen entstehende Guthaben ohne weiteres in Nebenkostenvorauszahlungen umgewandelt werden können!

Setzt Euch zusammen, setzt einen Brief mit einer Frist auf.

Ihr habt doch wohl als Eigentümer die Macht, den Mann zu entlassen oder?

Evtl. über einen Rechtsanwalt.

sarah1704 
Beitragsersteller
 11.08.2010, 21:01

Gibt es denn eine gesetzliche Frist, in der der HV zurück zahlen muss?

Orchidee1  11.08.2010, 21:07
@sarah1704

Keine Ahnung, wir haben ein eigenes Haus und müssen dadurch sowas nicht mitmachen. Übrigens ein dickes Minus gegen Eigentumswohnungen.

Ich würde an Eurer Stelle einen Rechtsanwalt einschalten und die Verwalter absetzen.

Ihr zahlt doch jeden Monat auf ein Konto ein, oder? Warum stoppt ihr nicht solange die Zahlungen bis es ausgeglichen ist? Hätte ich schon längst gemacht.

ich würde den Vermieter zur Zahlung per Termin auffordern und bei Ausbleiben der Überweisung bei der übernächsten Mietzahlung (angekündigt - das ist so üblich) bei den Nebenkosten den entsprechenden Betrag kürzen. Bei höheren Beträgen kann dies auch ratenweise über mehrere Monate geschehen

mineiro  11.08.2010, 20:58

Es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft, nicht Mieter - Vermieter!

sarah1704 
Beitragsersteller
 11.08.2010, 20:57

danke für die Anwort, in diesem Fall bin ich aber Eigentümer und bewohne die Wohnug auch selbst. Gibt es hier auch Fristen, bis wann die Hausverwaltung an den Eigentümer auszahlen muss?

mineiro  11.08.2010, 21:00
@sarah1704

Schau mal in deinen Unterlagen nach, wie das bei euch geregelt ist (siehe meine Antwort)!

Orchidee1  11.08.2010, 20:57

Es sind Eigentümer, keine Mieter.

Da zahlt man an die Bank, nicht an einen Vermieter.