Umlagefähige und nicht-umlagefähige Nebenkosten in Anlage V?

2 Antworten

Spontan würde ich die Jahres-Warmmiete als Einnahme aufführen

Das wäre nur dann korrekt, wenn du die Kosten für Heizung/WW dem Mieter weiterberechnest. Im Regelfall hat der Mieter jedoch einen eigenen Liefervertrag mit dem Versorgern, und du erhältst somit nur die Kaltmiete zzgl. der NK-Vorauszahlung. Über Letztere ist jährlich eine Abrechnung zu erstellen, und deren positives wie negatives Ergebnis sind in der Anlage V+V einzuarbeiten.

Taburkel 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 15:10

Hm, danke! Der Ablesedienst kommt einmal im Jahr und teilt uns als Vermietern dann den Verbrauch in der Wohnung mit, danach machen wir die Nebenkostenabrechnung, die wir dem Mieter schicken.

FordPrefect  02.08.2021, 15:13
@Taburkel

Das ist nicht die Frage - sondern ob ihr die Kosten verauslagt oder der Mieter per VZ direkt an den Versorger.

Rück- oder Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung darfst Du nicht vergessen.

Taburkel 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 14:01

OK, die gab es zum Glück nicht. Danke für den Hinweis!

DerEinsiedler  02.08.2021, 14:02
@Taburkel

Wieso gab es die nicht?

Keine Abrechnung gemacht?

Taburkel 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 14:05
@DerEinsiedler

Ähm, räusper. Sorry. Muss ich mir noch anschauen. Ist etwas undurchsichtig, weil die Mieteinnahmen und Nebenkosten etwas schwanken, weil der Mieter nicht ganz regelmäßig zahlt. Lange endlose Geschichte, hier zum Teil schon vorgetragen. Danke und Grüße