Darf der Dachdecker ein Dachfenster wieder entfernen, da ich den Auftrag nicht erteilt habe.
Wir bauen ein neues Haus. Der Dachdecker hat , ohne daß ich den Auftrag dazu erteilt habe und ohne Rücksprache mit mir, das Dachfenster eingebaut. Nachdem ich die Rechnung reklamiert habe, will er das Fenster wieder ausbauen. Es entsteht dann in im Dach ein Loch, es fehlt dann die Isolierung und die Folie. Bei einem Gespräch per Telefon verhielt er sich sehr bockig. Nun meine Frage: Kann er so ohne weiteres das Dachfenster wieder entfernen.
6 Antworten
Er muss das Fenster entfernen, wenn du es raushaben willst. Wenn er beim Ausbauen eine Lücke hinterlässt muss er die bereinigen, sprich ordentlich baulich in Ordnung bringen. Die Kosten hat er zu tragen da er das verursacht hat. Verursacherprinzip. Du kannst ja nachweisen, dass du keinen Auftrag erteilt hast. Solltest du im Nachhinein mit dem eingebauten Fenster einverstanden sein - evtl. auch weil du den Aufwand scheust - sollte der Handwerker schon sehr kulant sein. Du hast ja auch eine Menge Umstände und den Ärger. Wenn er das Fenster ausbaut und den Schaden bzw. die Lücke nicht baulich behebt, solltest du sofort Anzeige wegen Baugefährdung und Sachbeschädigung erstatten. Zivilrechtlich kannst auch du als Privatperson beim Amtsgericht eine Klage einreichen und die Instandsetzung fordern. Hier gleich mit Eilantrag damit am Bau kein Schaden entsteht.
Da du das Dachfenster nicht haben / bezahlen willst, wird er sein unverkauftes Eigentum zu seinen Lasten demontieren. Da er somit das Dach um die größe des Dachfensters zu gering kalkuliert hat wird er für die neu zu deckende Öffnung ( welche durch die Demontage entstehen wird) neu in Rechnung stellen.
Du kannst darauf bestehen, dass er das Fenster wieder ausbaut und die Lücke auf seine Kosten schliesst. Was du nicht beauftragt hast, musst du auch nicht bezahlen.
Du könntest, so du das Fenster dennoch haben möchtest, ihm vorschlagen was du bereit bist zu zahlen. Wenn er das nicht akzeptiert, dann Ausbau des Fensters.
Mit dem Einbau ist das Fenster wesentlicher Bestandteil des Hauses geworden. wollen Sie es behalten, dann müssen Sie es auch bezahlen. Verweigern Sie die Zahlung kann der Handwerker Sie darauf verklagen. Im Übrigen ist die Schließung des Daches bei einer Entfernung des Fensters kein Kunststück für einen Dachdecker. Ihnen wird aber der Kunstgriff, sich auf Kosten des Handwerkers ungerechtfertigt zu bereichern, nicht gelingen!
Ja es geht natürlich auch ums Prinzip ! Aber ein Dachboden ohne Dachfenster würdest du bald bereuen ! Erkundige dich nach dem Preis bei anderen Anbietern und verhandle mit ihm ! Dachfenster sind bei Sonnentemperaturen einfach notwendig !;)