Schikane Vermieter, nach Mietminderungsanzeige, Mahnung ?

Hauseingangstür von außen - (Miete, Mahnung, Frist)

11 Antworten

Das sind ganz schön viele Probleme. Wenn ich Du wäre, würde ich einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren bzw. andere rechtliche Schritte einleiten.

Alternativ informiere Dich in Jura-Foren über die Rechte des Mieters. Ob Du alleinig mit Wissen weiter kommst, weiß ich allerdings nicht. Manchmal kommen Vermieter ihren Pflichten nach, wenn man mit Paragraphen um sich werfen kann. Aber in vielen Fällen werden die erst 'richtig wach' wenn sie das Logo eines Anwalts auf einem Brief in ihrem Briefkasten sehen.

divel0 
Beitragsersteller
 05.11.2017, 07:04

Bislang haben wir versucht die Füße recht still zu halten weil er schon bei Übergabe gedroht hat das er verkauft das wir raus gekündigt werden. Da war aber alles zu spät. Wohnung gekündigt, Nachmieter dingfest. Wir wohnen auf einen Dorf. Kein Wohnraum verfügbar.  Nochmal im Umkreis von 20 Kilometer. Wir landen wenn der Ernst macht, auf der Straße.  Ich glaub er wartet schon und reibt sich die Hände...

Lotta1965  05.11.2017, 07:26
@divel0

weil er schon bei Übergabe gedroht hat das er verkauft das wir raus gekündigt werden.

Wie denn? Verkauf ist kein Kündigungsgrund.

divel0 
Beitragsersteller
 05.11.2017, 07:30
@Lotta1965

Das stimmt aber ein neuer Eigentümer könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit Eigenbedarf ankündigen.

grisu2101  05.11.2017, 07:51
@divel0

So eine Drohung würde ich nicht ernst nehmen, denn sonst hätte er längst verkauft. Gerade auf dem Dorf verkauft sich so eine Bruchhütte nicht soooo extrem gut.

Lotta1965  05.11.2017, 08:58
@divel0

Klar kann der auf Eigenbedarf kündigen - aber das dauert. Zuerst muss die Bude mal verkauft werden. Dann muss er ins Grundbuch eingetragen werden. Und erst dann kann er auf Eigenbedarf fristgemäß kündigen.  Das alles dauert seine Zeit und geht nicht von heute auf morgen.

divel0 
Beitragsersteller
 05.11.2017, 16:49
@mepeisen

Danke!!!! Ich bin echt verzweifelt weil der WohnungsMarkt echt miserabel ist.

mepeisen  05.11.2017, 17:35
@divel0

Vielleicht noch eine Ergänzung: ich weiß nicht, ob am Ende, wenn der neue Eigentümer Räumungsklage erheben würde, die Suche in 20km Umkreis ok wäre oder der Umkreis größer sein sollte. Kann aber sicherlich auch der Mieterschutzbund beantworten.

divel0 
Beitragsersteller
 05.11.2017, 19:33
@mepeisen

Da würde ich mich wehren. Ich kann doch die Kinder nicht jährlich Umschulen und das wäre die Folge. Ich habe ein Kind mit Diagnose wo es fatal wäre ihm den dritten Schulwechel in 4 Jahren zuzumuten. Kitaplatz ist auch ein Thema. Und mit 3 Kindern muss ja auch jemand greifbar sein wenn man Arbeit nachgehen und nicht mit Hartz4 zu Hause sitzen will.  

eine Email wegen Zahlungsverzug der Miete mit 50 Euro Mahngebühren!

Die Mail zählt nicht. Die hast Du doch gar nicht bekommen. Sie landete umgehend im Spam-Ordner...

Auch wenn in einem Vertrag 50 € Mahngebühren stehen, bedeutet das noch lange nicht, dass diese auch verlangt werden können. Gerichte erkennen so hohe Mahngebühren normalerweise nicht an.

Das mit den Möbeln in der von Euch gemieteten Doppelgarage und dem Motorrad ist wohl durch?

Bleiben als einzige Mängel die Haustür und der kaputte Kamin.

Die Haustür ist in dem Zustand eindeutig mangelhaft und sicher nicht damit gedeckt, dass man das Haus so gemietet hat. Allerdings verstehe ich bei all Deiner Sorge nicht, warum Du nicht längst selbst einen Schlosser beauftragt hast, um die Tür endlich sicher zu machen. Jetzt ist der Zeitpunkt dafür endgültig gekommen. Bis Ablauf der Frist nicht repariert = Ersatzvornahme. Du zahlst die Rechnung und behältst sie von der Miete ein. Dafür steht dann die Mietminderung, die du sowieso schon gemacht hast.

Ist der Kamin notwendig, um das Haus beheizen zu können oder ist er nur Zusatz?

Ist er nur Zusatz, ist die Frage, war er mitgemietet? Wenn ja, hat er auch zu funktionieren. Hier ebenfalls Ersatzvornahme beauftragen.

Wenn man ein Haus mietet, kann man viel mehr in Eigenregie machen, wenn man sich mit dem Vermieter abspricht. Vielleicht ist er froh, wenn der Mieter die Sachen in die Hand nimmt, die er wegen seiner Schulden bzw. bekannt schlechten Zahlungsmoral von örtlichen Handwerkern nicht mehr gemacht bekommt und selbst nicht kann.

Die Zahlung funktioniert dann immer so, wie oben beschrieben.

divel0 
Beitragsersteller
 05.11.2017, 16:39

Er würde begrüßen wenn wir uns um alles kümmern  da er seine Ruhe will . Nur sagt er auch "das sind alles Kleinigkeiten " die wir Finanzieren können. Hätte ich prinzipiell kein Problem mit, wenn ein Mangel Auftritt wenn ich schon drin wohne, sprich altersbedingte Sachen wie Jalousien.  Denn wir müssen eh im Jahr "Kleinreparaturen in Höhe vom 600 Euro selber zahlen, pro Jahr.  Aber Mängel die im Vorfeld waren möchte ich nicht selber zahlen.

bwhoch2  05.11.2017, 17:57
@divel0

die wir Finanzieren können.

Damit hat er doch recht. Bei allen Sachen, die dringend instand gesetzt werden müssen, aber er keine Initiative zeigt, schriftliche Mitteilung an ihn mit Fristsetzung und Ankündigung von Ersatzvornahme.

Wenn nichts passiert, weil er sowieso kein Geld hat, beauftragt ihr die Instandsetzung, finanziert das vor und behaltet es nachher von der zu zahlenden Miete ein.

Also Finanzieren würde bedeuten, Geld dafür ausgeben, damit überhaupt was gemacht wird, was nicht bedeutet, dass das an Euch hängen bleibt.

divel0 
Beitragsersteller
 05.11.2017, 19:29
@bwhoch2

Er meint damit ja nicht vorfinanzieren sondern es sollen unsere Kosten sein. Das hat er vorab mit vielen Mängeln versucht wo ich drauf bestanden habe das die Instandgesetzt werden und das ins Protokoll geschrieben wird. Das war ihm schon zu viel und es fing an eklig zu werden und meinte wir können auch wieder gehen und alles zerreißen. 

bwhoch2  06.11.2017, 09:22
@divel0

Er meint damit ja nicht vorfinanzieren

Was er meint, zählt nur bedingt. Er meint finanzieren und Du meinst eben dann vorfinanzieren. Probiere es doch einfach mal aus. Wirst sehen, das funktioniert schon.

Was steht denn im Übergabeprotokoll zur Tür / Möbeln (Räumung)?

Was steht dazu im Mietvertrag?

Ist der Ofen notwendig, um das Haus zu heizen oder handelt es sich um eine zusätzliche Heizung?

Leider schreibst Du dazu nichts, was es schwierig macht, Deine Situation zu beurteilen?

Lediglich die horrenden Mahnkosten halte ich für grenzwertig und so nicht durchsetzbar, da unverhältnismässig hoch.

Jetzt kommt es darauf an, wo Du wohnst. Hier in Bayern ist der dritte Werktag (Bankarbeitstag) erst am Montag. In anderen Bundesländern wäre es der Freitag gewesen. Somit wäre eine Mahnung, die am Freitag eintrudelt, ohnehin verfrüht.

divel0 
Beitragsersteller
 05.11.2017, 16:47

Mit den Möbeln ist bereits erledigt .  Die würden nach 2 Monaten endlich geholt . 

Die Tür steht nicht im Protokoll aber mehrere Zeugen haben es mitbekommen da er ja am Übergabetag mehrere Leute waren um mit dem Malerarbeiten beginnen zu können was flach fiel weil wir die Möbel raus tragen mussten. Zur Übergabe sollte das Haus eigentlich leer sein und wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Mehrfach haben wir die Tür schriftlich wie auch telefonisch Angemängelt. Schriftlich wurden wir immer ignoriert, mündlich belogen und jetzt geht er nichteinmal mehr ans Tel oder ruft zurück. Die Mahnung kam Samstag Mittag per Mail. 

Zahlung war bereits angewiesen aber ist noch als außendstehende Buchung zu sehen wegen WE.

Der Kamin ist Mietbestanteil und in der Mängelnzeige der Tür haben wir auf fristgemäße Lieferung des Kamins, wie im Vertrag vereinbart, hingewiesen.

Der Kamin kam auf dem letzten Tag der Frist aber eben so defekt das der Schornsteinfeger das Ordnungsamt informiert. 

LG

Kommt der damit durch?

Ja. Der fehlende Türbeschlag war bei Mietbeginn vorhanden und ist, 
wenn man den nicht mietvertrglich oder nachweislich schriftlich als bis zum Mietbeginn montiert zugesichert bekam, kein Mangel i. S. d. § 563 I 1 BGB, da er weder "während der Mietzeit entstand" noch "die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauich mindert".

Sondern ein Schönheitsfehler, der n.  § 536 I 3 "als unerhebliche Minderung der Tauglichkeit außer Betracht bleibt" :-O

Ihr irrt, wenn ihr behauptet, diese simple Zierblende würde Einbrüchen Vorschub zu leisten oder euer Versicherungsschutz wg. grober Fahlässigleit ginge verloren.

Insofern stellt eure Mietminderung tatsächlich Mietrückstand dar.

Inwiefern die vertraglich bestimmten Mahngebühren einer Inhaltsprüfung n.§ 307 BGB standhalten, wage ich hingegen zu bezweifeln.

Ebenso verhält es sich mit den anderen Mängeln, Garage und Kamin. Sind sie als Bestandteil der Mietsache zugesichert, wählt man hier zielführenderweise den Weg der Ersatzvornahme.

Man setzt eine angemessene Frist von 14 Tagen zur Mängelbehebung und kündigt an, nach fruchtlosem Fristablauf einen fachbetrieb mit Mängelbeseitigung zu beauftragen, dessen Rechnung n. § 556b BGB mit der übernächsten Mietzahlung verrechnet würde.

G imager761

divel0 
Beitragsersteller
 05.11.2017, 07:20

Das nenne ich mal eine ausührliche Erklärung😉

Der Vermieter hat am Tag der Übergabe, mehrere Stunden versucht an der Tür was hin zu bekommen und ist gescheitert. Er wollte es noch machen und dabei blieb es. 

imager761  05.11.2017, 07:49
@divel0

Dann habt ihr auf eine bei Mietbeginn nicht vorhandene und auch nicht nachweislich zugesicherte Zierblende (Türbeschlag) auch keinen mietvertraglichen Anspruch. Mündliche Zusagen sind vor Gericht nichts wert.

Lösungsansatz: Einbehaltnene Mietkürzung zurückzahlen.

Maß nehmen, insbes. den Lochabstand der (drei) Durchführungen, Stärke des Bleches sollte an der Außenseite dem Überstand des Zylinders entsprechen, Außenbeschläge haben an dem nach außen montiertem Blech keine sichtbaren Schrauben, feststender Knauf außen ist bei nicht abgeschlossener Tür sicherer als Türklinke, damit Baumarkt oder Internet besuchen, um beruhigter schlafen zu können.

Vorschlag: https://www.bauhaus.info/sicherheitsbeschlaege/korr-schutzbeschlagsb-500-72-mm-abus/p/10382065?pla\_prpaid=292329029696&pla\_adgrid=18381702901&pla\_campid=225980701&pla\_prch=online&pla\_prid=10382065&cid=PSMGoo225980701\_18381702901&pla\_adt=pla

G imager761


mepeisen  05.11.2017, 10:31

Du liegst leider im Detail total falsch.

Alleine der Zug durch die gravierenden Löcher ist ein Mangel über den Winter. Das ist kein Schönheitsfehler. Ob das nun versicherungstechnisch Relevanz zeigt, braucht man gar nicht diskutieren.

Aber selbst wenn das Argument nicht zählen würde: Hausratsversicherungen haben durchaus in den Bedingungen stehen, dass die Haustüre durch Sicherheitsbeschläge abgesichert sein solle bzw. gibt es deutlich erhöhte Kosten, wenn es keinen Sicherheitsbeschlag an der Außentüre gibt.

Das ist kein Schönheitsfehler wie beispielsweise eine abgeblätterte Farbe an der Außentüre.

Gerhart  05.11.2017, 12:52
@mepeisen

Gegen deine Kritik ist das Kraut der Kündigung gewachsen, denn @imager761 hat ganz richtig kommentiert. Ich habe diese Erfahrungen machen müssen.

imager761  05.11.2017, 15:34
@mepeisen

Du liegst leider im Detail total falsch.

Nur scheinbar. Denn du übersieht § 536b BGB nun völlig.

Lese und lerne § 536b 1 BGB: "Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536
[Mietminderung] und 536a [Schadens- und Aufwendugsersatzanspruch] nicht
zu."

Ist ein Mangel im Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses immer noch vorhanden und wurde die mangelhafte Mietsache angenommen, obwohl der Mangel bekannt war, kann der M demnach seine Gewährleistungsrechte aus §§ 536, 536a BGB nur dann geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält, § 536b 3 BGB :-O

Und diese Rechtsnorm schliesst Mietminderung wie Beseitigungsanspruch oder Kostentragung einer Ersatzvornahme des VM definitiv aus.

Da beisst die Maus keinen Faden ab: Der Mieter darf den Zustand daher auf eigene Kosten beheben; Mietminderung und Kostenersatz scheitert. Die einbehaltenen Teilmiete sollte erstattet werden, bevor Abmahnung droht.

G imager761

mepeisen  05.11.2017, 17:41
@imager761

Dann lies doch nochmal, was der TE zu den Mängel geschrieben hat. Die Mängel wurden bereits bei Wohnungsübergabe beanstandet und waren bei Abschluss des Mietvertrages so noch nicht vorhanden. Das Schloss war laut TE bei Vertragsabschluss noch ein anderes und der Kamin war betriebsbereit versprochen worden.

Nochmals: Dun liegst im Detail gewaltig daneben, weil du offenbar aus dem Geschilderten völlig falsche Schlüsse ziehst.

Ich sage nicht, dass du grundsätzlich etwas falsches schreibst. Aber der Fall liegt hier laut Schilderung des TE völlig anders als du ihn offenbar einschätzt.

§536b BGB greift hier nicht, es sei denn man würde dem TE eine Lüge unterstellen.

Eine Ergänzung zur Antwort von bwhoch2:

Auf jeden Fall erst mal der Mahnung eindeutig widersprechen. Beispiel: "Lieber Vermieter. Die Mängel wurden immer noch nicht beseitigt, weshalb wir an der Mietminderung festhalten und die Mahnung zurück weisen. Zudem sind die absurden 50€ Mahngebühren vor Gericht nicht durchsetzbar. Wir werden nun Kostenvoranschläge von Handwerkern einholen und behalten uns vor, die Mängel zu beseitigen und dann die Kosten von der Miete abzuziehen."

Wenn ihr selbst Hand anlegt oder selbst Handwerker beauftragt, könnt ihr die Kosten dafür vom Vermieter zurückverlangen. Aber nur, wenn er in Verzug ist. Ihr müsst die Beseitigung also angemahnt haben, was ihr offenbar getan habt.

Nun wird es aber im Detail leider kompliziert. Denn der Vermieter muss die Möglichkeit haben, die Mängel selbst zu beseitigen. Soweit ich das sehe, würde ich noch folgende zwei Zwischenschritte empfehlen:

1. Beim Mieterschutzbund die Höhe der Mietminderung für die Tür und den Kamin nochmal prüfen lassen.

2. Bei den Handwerker erbeten, dass sich A) einen Kostenvoranschlag für die Mängelbeseitigung abgeben für den Fall, dass IHR die Handwerker beauftragt und bezahlt und B) eine Bestätigung, dass die Aussage des Vermieters gelogen ist bzw. tatsächlich wegen offener Schulden keine Aufträge entgegengenommen werden.

Denn sollte es so sein, dass wirklich im Moment alle Handwerker keine Zeit hätten, dann dürft ihr eventuell auch keine Hand anlegen.

Die Kosten der Ersatzvornahme dürft ihr von der Miete dann abziehen. Das besprecht ihr auch am besten mit dem Mieterschutzbund.

Ein weiteres Problem sehe ich kommen. Wenn der Vermieter Zahlungsprobleme hat und auch ggf. Öl/Gas nicht bezahlt, könnte ganz schnell mal alles abgestellt werden. Und ihr sitzt im Kalten. Bezahlt ihr Öl/Gas selbst? Wenn nicht, würde ich mich auch mal um eine neue Wohnung bzw. ein neues Haus bemühen. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

divel0 
Beitragsersteller
 05.11.2017, 16:34

Wir zahlen sämtliche Nebenkosten direkt an die Versorger. Der Vermieter will mit all dem nix zu tun haben. Er will seine Kohle und seine Ruhe.