Fassadenfarberneuerung - Farbwahl: Ist eine 2/3 Mehrheit der Eigentümer nötig?
In unserem 6-Fam.-Haus gibt es keine Einigung über eine neue Fassaden- und Holzlasurfarben. Zwei selbstnutzende Eigentümer legen Wert auf eine neuen warmen dezenten Gelbfarbton (vorher: grau/bleu). Wie kann nun eine rechtlich gesehen ordentliche Entscheidung gefällt werden? Ist eine einfache Mehrheit oder eine Zwei-Drittel-Mehrheit zur Festlegung notwendig?
1 Antwort
Im Zweifel sollten alle Eigentümer zustimmen.
Mehrere Eigentümer, die der Gestaltung nicht zugestimmt haben, haben den Beschluss angefochten.
Entscheidung
Die Anfechtungsklage hat Erfolg.
Bei dem beschlossenen Farbkonzept hinsichtlich des Neuanstrichs der Fassade handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht. Zu den baulichen Veränderungen gehören insbesondere Veränderungen an der äußeren Gestaltung des Gebäudes, auch der Farbgebung, jedenfalls soweit diese den Gesamteindruck der Anlage beeinflusst.
Vorliegend haben die Wohnungseigentümer den Neuanstrich dazu genutzt, das Gesamterscheinungsbild des Gebäudes gezielt zu verändern. Damit gehen sie über die bloße Instandhaltung hinaus, für die es ausgereicht hätte, die Fassade in der alten Farbe neu zu streichen.
Bei Änderungen der Fassade durch einen Neuanstrich kann eine Beeinträchtigung im Sinne von §§ 22, 14 Nr. 1 WEG insbesondere in einer nicht nur unerheblichen nachteiligen Veränderung des optisch-architektonischen Gesamteindrucks der Anlage bestehen.
Vielen herzlichen Dank für diese Auskunft. Nur geht die Antwort nicht präzise auf meine Frage ein. Mir ging es um den entscheidend notwendigen Stimmenanteil, der entweder einer einfachen Mehrheit oder eben einer Zweidrittel-Mehrheit bedarf.
Aber destotrotz: Inzwischen hat sich unsere unsichere Lage ins Gegenteil verkehrt: Die Eigentümer waren gestern zur Einigung auf unsere vorgeschlagene Fassadenfarbe bereit. Also alles in Butter….