Fassadenfarberneuerung - Farbwahl: Ist eine 2/3 Mehrheit der Eigentümer nötig?

1 Antwort

Im Zweifel sollten alle Eigentümer zustimmen.

Mehrere Eigentümer, die der Gestaltung nicht zugestimmt haben, haben den Beschluss angefochten.

Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg.

Bei dem beschlossenen Farbkonzept hinsichtlich des Neuanstrichs der Fassade handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht. Zu den baulichen Veränderungen gehören insbesondere Veränderungen an der äußeren Gestaltung des Gebäudes, auch der Farbgebung, jedenfalls soweit diese den Gesamteindruck der Anlage beeinflusst.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/wohnungseigentumsrecht-fassadenanstrich-als-bauliche-veraenderung_258_168952.html

Vorliegend haben die Wohnungseigentümer den Neuanstrich dazu genutzt, das Gesamterscheinungsbild des Gebäudes gezielt zu verändern. Damit gehen sie über die bloße Instandhaltung hinaus, für die es ausgereicht hätte, die Fassade in der alten Farbe neu zu streichen.

Bei Änderungen der Fassade durch einen Neuanstrich kann eine Beeinträchtigung im Sinne von §§ 22, 14 Nr. 1 WEG insbesondere in einer nicht nur unerheblichen nachteiligen Veränderung des optisch-architektonischen Gesamteindrucks der Anlage bestehen.

Luigi1705 
Beitragsersteller
 30.05.2018, 15:29

Vielen herzlichen Dank für diese Auskunft. Nur geht die Antwort nicht präzise auf meine Frage ein. Mir ging es um den entscheidend notwendigen Stimmenanteil, der entweder einer einfachen Mehrheit oder eben einer Zweidrittel-Mehrheit bedarf.

Aber destotrotz: Inzwischen hat sich unsere unsichere Lage ins Gegenteil verkehrt: Die Eigentümer waren gestern zur Einigung auf unsere vorgeschlagene Fassadenfarbe bereit. Also alles in Butter….