Ist unser Gartenzaun bei Fahrerflucht versichert?

5 Antworten

Hallo, als erstes müßen Sie diesen Schaden Ihrer Gebäudeversicherung melden. In den VGV 2008 ist der anprall von Kraft und Schienenfahrezugen in der Regel mitversichert. Da der Gartenzaun Bestandteil des Gebäudes íst, dürfte es hier eigenltich in der Schadensabwicklung keine Probleme geben. Bitte die Schadensabteilung Ihrer Versicherung nachfragen.

MissU 
Beitragsersteller
 17.10.2009, 10:36

Vielen Dank, das werde ich machen! Danke an Euch beide!

Shakotai  16.10.2009, 15:47

Ob der Gartenzaun Bestandteil der Gebäudeversicherung ist kommt auf die vereinbarten Bedingungen an. Denn normalerweise ist er KEIN Bestandteil des Gebäudes.

Ob der Anprall von Kraft und Schienenfahrzeugen mit versichert ist ebenso. Letzteres wird erst seit wenigen Jahren in den Bedingungen mit angeboten. Gruß Shakotai

donlimpio2  21.10.2009, 23:15
@Shakotai

Hallo, wenn Sie meine Antwort sorgfältig gelesen haben, ist Ihnen sicherlich aufgefallen, dass ich die VGV 2008 meinte, wo bei allen Versicherungsgesellschaften die o.g. Risiken mitversichert sind.

Traumpolizei  03.11.2009, 16:04
@donlimpio2

Auch wenn Sie VGB2008 meinten, der Gartenzaun wird damit nicht zum Gebäudebestandteil. Die in den VGB2008 aufgeführten versicherten Risiken beziehen sich zunächst nur auf das Gebäude. Wurde der Gartenzaun nicht durch gesonderte Vereinbarung in den Vertrag eingeschlossen, dann ist er auch nicht versichert.

Gebäudeversicherung tritt nur ein, wenn das mit dem Haus verbunden ist.

Aber so ein Betonpfeiler hinterläßt am Auto Spuren. Den findet man.

donlimpio2  21.10.2009, 23:18

Hallo ! Nicht nur mit dem Haus verbunden,sondern auch noch Gebäudebestandteile und Zubehör.

kommt drauf an was ihr für eine versicherung abgeschlossen habt, frag am besten bei deiner versicherung nach

Das hat nix mit Kasko zu schaffen. Wenn Ihr eine Gebäudeversicherung habt...schon. Aber ansonsten: Schiete gelaufen.

Schadensersatzpflichtig ist nur der Unfallverursacher.

donlimpio2  21.10.2009, 23:17

Hallo, bitte beantworten Sie Fragen, wenn Sie sich mit der Materie auskennen, und geben nicht Wahllos irgendwelche Kommentare ab, die eh nicht richtig sind!