Zahlt die Versicherung einen Schaden nur Netto aus?
Wenn ich einen Versicherungsfall habe und einen Kostenvoranschlag einreiche, dann bekomme ich ja nur die Nettokosten erstattet.
Wenn ich im Nachgang, dann die Rechnung einreiche, bekomme ich dann die Steuer erstattet?
7 Antworten
Hallo Mai20199,
wenn du einen Schadenfall "fiktiv" (nach Gutachten oder Kostenvoranschlag) mit der Versicherung abrechnest, bekommst du den Nettobetrag.
Du kannst nachträglich eine Reparaturrechnung einreichen, um die Mehrwertsteuer zu erhalten. Wie die Abrechnung dann genau funktioniert, erkläre ich am besten anhand eines Beispiels:
Nehmen wir an, der Nettobetrag des Kostenvoranschlags ist 13.000 Euro.
Wenn die Reparaturrechnung niedriger ausfällt als der Nettobetrag, bekommst du keine Mehrwertsteuer.
Wenn der Rechnungsbetrag zwischen 13.000 Euro und dem Bruttokostenvoranschlag liegt, bekommst du die Mehrwertsteuer anteilig.
Wenn die Rechnung gleich dem Kostenvoranschlag oder höher liegt, bekommst du die volle Mehrwertsteuer.
Dieses Beispiel orientiert sich an der gängigen Rechtssprechnung. Es ist möglich, dass der ein- oder andere Versicherer das etwas kulanter handhabt.
Herzliche Grüße
Lydia vom DEVK Social Media-Team
Bist Du Privatperson (oder umsatzsteuerrechtlicher Kleinunternehmer) und zahlst die Reparaturrechnung
Dann bekommst Du auch die Umsatzsteuer erstattet.
Wenn es nur ein fiktiver Schadenausgleich ist, ohne das die Reparatur durchgeführt wird, dann wird die Umsatzsteuer nicht erstattet - diese müsste, zur Erstattung, auch tatsächlich gezahlt werden.
Bist Du Unternehmer und vorsteuerabzugsberechtigt und zahlst die Reparaturrechnung
Dann bekommst Du nur den Nettobetrag - die Umsatzsteuer wird dann über den Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend gemacht.
Wenn du den Schaden einreichst und nach Kostenvoranschlag abrechnen lässt ist der Fall erledigt und du bekommst nichts mehr von der Versicherung.
Wenn du den Schaden aber reparieren lassen willst kannst du das mit der Versicherung klären. Dann unterschreibst du eine Abtretungsvollmacht in der Werkstatt und damit darf die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen. Dann hast du damit nichts weiter zu tun. Dann bekommst du nur eine Rechnung vom Autohaus über eine evtl. Selbstbeteiligung.
Ganz einfach - ohne Reparatur wird Nettobetrag erstattet u. mit Reparatur (Rechnung mit MwSt.) wird der Bruttobetrag erstattet, also du erhälst auch noch die MwSt. erstattet ;-)
Wenn ich im Nachgang, dann die Rechnung einreiche, bekomme ich dann die Steuer erstattet?
Wenn du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, ja.