Unternehmen verkaufen mit Schulden?
Hallo,
ich habe mal eine Sache gesehen, die mich interessiert hat, deshalb frage ich mal aus Interesse:
Darf man seine Firma, welches zB: 13.550€ Schulden hat, einfach abgeben/verschenken, sodass man nicht insolvenz beantragen muss? Natürlich weiß der, der das Unternehmen bekommen hat, dass es auch Schulden hat. Und ist man dann raus aus der Sache oder wie?
Weil so könnten ja man Unternehmen Gründen, Kredite aufnehmen und es mit Schulden weiter geben (verschenken)?
Das wären keine private Schulden, sondern Geschäftsschulden. LG
Um welche Gesellschaftsform handelt es sich denn bei der Firma?
Ein einzelnunternehmen
4 Antworten
Das kannst Du theoretisch machen, aber:
- Frage ist erstmal, ob Du jemanden findest, der ein überschuldetes Unternehmen kauft oder abnimmt.
- Zudem ist je nach Unternehmensform nicht ganz einfach, zwischen Schulden des Unternehmens und Schulden der Person zu unterscheiden. Insbesondere bei einem Einzelunternehmen kann das schwierig werden, da der Unternehmer als Person für die Schulden unterschrieben hat und dafür auch haftet. In dem Fall müssten auch die Gläubiger beim Verkauf zustimmen, dass deren Forderungen auf den neuen Unternehmer übergehen.
Auch verschuldete Unternehmen dürfen z. B. verkauft werden, wenn der Käufer darüber nicht im Unklaren gelassen wird.
Geschäftsführer die ein Unternehmen verlassen oder ein Unternehmen in die Insolvenz führen, sind damit aus der Nr. raus. Bei Inhabern sieht das ggf. anders aus. Sie haften auf jeden Fall gem. der Unternehmensform, dass kann u. U. auch mit dem Privatvermögen sein.
Wenn Insolvenz angemeldet wurde, darf der Unternehmer und auch der Geschäftsführer gar nichts mehr machen. Alle Macht ist abgeben an den Insolvenzverwalter. Der macht noch zu Geld was verkäuflich ist, dass kann auch die Firma (der gute Name des Unternehmens sein). Durch die Insolvenz ist der Inhaber so oder so schuldenfrei. Je nach Unternehmensform haftet er, das erklärt ihm der Insoverwalter bestimmt ganz genau. Bei einer Einzelfirma haftet der Inhaber mit seinem Privatvermögen. Er muss sie also vor der Insolvenz verkaufen. Nach der Anmeldung darf er das nicht mehr.
Wenn die Betreiber des Unternehmens alle Auflagen des Insolvenzverwalters erfüllen, sind sie schuldenfrei. Dazu gehört nicht mehr der Verkauf. Das darf nur noch der Insolvenzverwalter machen. Wenn der einen Käufer findet, geht der Erlös in die Schuldentilgung. Das hat aber nichts mit dem Inhaber zu tun. Der ist mit der Inso danach immer schuldenfrei, wenn er alle Bedingungen erfüllt.
Das heißt, dass ich, obwohl ich die Firma verkauft habe und es ein neuen Geschäftsführer gibt, ich als alter Geschäftsführer für eine spätere Insolvenz mit hafte?
Wer ist denn im Register eingetragen? Der haftet.
Zum Beispiel ich selbst, nach dem Verkauf aber der neue Geschäftsführer.
Die Eintragung im Register ist bindend. An die Personen, die dort eingetragen sind werden sich die Gläubiger und später auch der Insolvenzverwalter halten. Meistens steht dort der Umfang der Haftung.
Geschäftsführer im Register - Einzelunternehmen...
Lerne betriebswirtschaftliche Grundlagen, bevor du dir über irgendwas darüber hinaus Gedanken machst.
Somit wäre ich zum Beispiel dann komplett raus und werde nicht mehr mithineingezogen?
Ich habe nur eine Doku gesehen und mich kurz dafür interessiert, mehr nicht!
Wer gekündigt ist, keine Befugnisse mehr im Unternehmen hat und nirgendwo eingetragen ist als Inhaber oder haftende Person, der ist raus aus der Nr.
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
Guck mal dort.
Geh mal auf Detailsuche und gibt das für deine Heimat zuständige Amtsgericht ein. Dann kannst du schauen, wer so in deiner Umgebung gerade eine Insolvenz durchmacht.
Gerade erst zum 01.10.2020 ist das Gesetz dazu gelockert und vereinfacht worden (vorübergehend). Die Experten erwarten in den nächsten Wochen eine Insolvenzwelle.
Kann man natürlich machen. Die Frage ist, wer eine überschuldete Firma nimmt, die offensichtlich keinen Gegenwert hat...
Davon abgesehen sind die Schulden einer Firma ganz oft auch Privatschulden. Sofern du nämlich nicht mal eben 25.000 € auf der hohen Kante hast, um eine GmbH zu gründen, wirst du als Einzelunternehmer in Privathaftung gehen.
Aber wenn ich das Unternehmen weiterverkaufe und die später Insolvenz anmeldet, hafte ich als alter Geschäftsführer nicht mehr, bei einer Einzelunternehmen oder? Dann bin ich komplett raus?
Natürlich bist du raus, wenn es nicht mehr dein Unternehmen ist - sofern dein handeln rechtlich sauber war.
Aber du kennst offenbar nicht mal den Unterschied zwischen einem Inhaber und einem Geschäftsführer... niemand kauft oder übernimmt eine Firma, die überschuldet ist und keinen Gegenwert hat - dann kann ich selbst neu gründen, starte ohne Schulden und ohne Gegenwert.
Ich habe jetzt mal 3-4 Fragen von dir überflogen, die alle ums Thema Geld gehen und in allen machst du klar und deutlich, dass du von Betriebswirtschaft schlichtweg gar keine Ahnung hast.
Bei einem Einzelunternehmen haftet der Eigentümer privat. Entsprechend kann das Unternehmen nicht auf die Weise übertragen werden, dass die Schulden wo anders landen.
Ok, aber wenn ich die Firma weiter übergebe/verkaufe/verschenke, dann haftet der neue Geschäftsführer, oder?
Nein, der alte Eigentümer haften in jedem Fall zumindest auch.
Also, wenn man 13.550€ Schulden hat, kann man seine Firma einfach abgeben und ist aus der Sache sicher raus, auch wenn selbst später das Unternehmen insolvenz anmeldet? Es handelt sich um ein Einzelunternehmen zB?