Mietvertrag bei Ehepartnern - kann auch nur einer unterschreiben?
Wir sind auf Wohnungssuche. Mein Mann hat keinen negativen Eintrag bei der SCHUFA, ein festes einkommen, keine Mietschulden oder ähnliches. Bei mir hingegen sieht es anders aus. Negative SCHUFA, Schulden und auch EV. Alles dinge die noch vor Eheschließung entstanden sind. Stottere momentan die schulden ab. Mein Mann hat damit also auch nichts zu schaffen. Desweiteren bin ich derzeit auch noch im Erziehungsjahr unserer Tochter. Kann mein Mann auch alleine eine Wohnung mieten ohne das ich da mit unterschreibe? Und würde dann der Vermieter nur von meinem Mann eine Bonitätsauskunft verlangen oder auch von mir? Wenn auch von mir eine verlangt wird, wie sind da die Erfolgschancen auf eine Wohnung? Der eine mit Bonität der andere ohne?
4 Antworten
Das kommt auf die Vermieter an. Beispiel von Bekannten, genau umgekehrt wie bei dir. Der Vermieter bzw. das Vermieterehepaar waren alte Leute, die haben dem Paar (zwar nicht verheiratet aber tut ja nix zur Sache) die Wohnung fest zugesagt, auch schon den Vertrag einseitig zum durchlesen und unterschreiben gegeben. Wollten aber dennoch eine Abfrage bei irgendeiner Einrichtung machen. Der Mann des Vermieterehepaares meinte auch, das hat nichts mit SchuFa zu tun etc. pp.
Tja, schade nur, dass dann eine Woche pampig eine Absage per Post kam, in der es hieß: "Wir werden die Wohnung definitiv nicht an Sie vermieten" ohne einen Anruf, usw. "Schuld" war ein uralter Eintrag vom Mann. Klasse, nicht wahr?
Ein paar Wochen später fanden sie dann eine Wohnung via Privat, bei der der Vermieter weder Arbeitsvertrag noch sonstige Auskünfte haben wollte.
Was das "Eintragen in den Mietvertrag" angeht, da am besten auch entsprechend fragen. Die einen handeln das so, die anderen so. Die einen wollen unbedingt beide Mieter im Vertrag haben (was Sinn macht, da sie sich im Zweifelsfall von Beiden das Geld holen könnten) anderen ist es egal.
Verheiratet, oder nicht, ist schon ein Unterschied. Eheleute müssen füreinander einstehen. Daher ist es schon relevant, ob verheiratet, oder nicht. Bei unverheirateten, kommt es schonmal vor, das der Vermieter von Beiden die Unterschrift haben will, da er so von beiden evtl. Rückforderungen einfordern kann.
Ja, unabhängig von allem was sonst in der Frage geschrieben ist. Ich wünsche Euch dass es niemals soweit kommt, aber letztlich bist Du in der Wohnung dann nur quasi geduldet.
Wichtig ist, das im Mietvertrag drin steht, wer alles einzieht, und evtl. wegen Haustiere abklären und mit im Vertrag mit reinschreiben lassen. Wegen der Unterschrift müsste es ausreichen, wenn dein Mann unterschreibt, da ihr als Eheleute eh füreinander einstehen müsst. Abgesehen natürlich von den Schulden, die vor der Ehe entstanden sind. Im allgemeinen dürftet ihr da keine Probleme bekommen. Ich wünsche euch viel Glück, gutes Gelingen und schöne Feiertage.
Normalerweise reicht es, wenn nur Dein mann unterschreibt. Ich habe es noch nie erlebt, dass eine zweite Unterschrift verlangt wurde....um Probleme zu vermeiden, solltest Du zur "Unterschrift" gar nicht mitkommen oder direkt sagen, dass Dein Mann die Wohnung anmietet, weil er der Ernährer in der Familie ist und die Wohnung bezahlt.
Dann kann es aber dazu kommen, dass der Mietvertrag nicht zu Stande kommt, wenn letztendlich nur 1er unterschreibt und am Ende 2 Parteien einziehen.
Siehe mein Beispiel, es gibt nichts, was es nicht gibt!
Man kann ja über alles reden und fragen, ob es möglich ist, dass nur eine Person im Vertrag steht, aber dies dulden die wenigsten.