Welche Strafe erwartet eine Ehefrau, wenn Sie das Smartphone des Ehemanns ausspioniert bzw. hackt um private Informationen ab zuzwacken?
5 Antworten
Wo kein Kläger ist ist auch kein Richter.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
§ 202a StGB:
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Sobald ein Strafantrag bei der Polizei vorliegt, drohen in der Theorie bis zu zwei Jahre Gefängnis. In der Praxis wird bei Spionage unter Eheleuten aber immer eine Geldstrafe verhängt werden.
Zudem liegt beim heimlichen Lesen fremder Mails eine Persönlichkeitsverletzung vor. Im Privatrecht unterliegen E-Mails dem besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Der Geschädigte kann danach eine Unterlassung und ggf. eine Geldentschädigung verlangen.
Webclon
02.12.2021, 18:53
Beitragsersteller
Gut erklärt danke
https://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html
Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Webclon
02.12.2021, 18:46
Beitragsersteller
jawohl 3 Jahre ist vernünftig
ein hartes du!du!du! mit dem Zeigefinger.! du pennst auf dem Sofa! und weitere Nettigkeiten...
nächstens kommt noch einer mit Datenschutz...