Haben Altenheimbewohner einen geschützten Freibetrag ihres Vermögens?
Müssen meine Eltern ihre gesamten Ersparnisse aufbrauchen, wenn ihre Rente zur Finanzierung der Pflege in einem Altenheim nicht ausreicht? Gibt es da Freibeträge? Und wenn ja, wie hoch sind die?
6 Antworten
Ja, leider müssen sie das. Es ist eine normale Sozialhilfe. Der Schonbetrag ist nur etwa 2600 Euro. Die Sozialhilfe wird aber nicht an deine Eltern direkt ausgezahlt, sondern an das Heim überwiesen. Deine Eltern bekommen nur ein Taschengeld von etwa 96 Euro im Monat. Schau mal bei Google ich habe sehr viele Treffer gefunden. Recht übersichtlich fand ich den: http://www.kreis-mettmann.de/media/custom/4782481.PDF
Da ich grade oben was von Beerdigungskosten gelesen habe: Eine normale Beerdigung samt neuem Doppelgrabplatz kostet gut 10.000 Euro, die zweite Beerdigung noch einmal fast genauso viel. Deine Eltern sollten rechtzeitig genug Geld auf Kinder, Freunde usw verteilen, und es so vor dem Sozialamt in Sicherheit bringen. In kleineren Beträgen.
Deine Eltern haben pro Person einen Freibetrag von 2.600,-- Euro. Dieser darf meines Wissens vom Sozialamt nicht angegriffen werden, damit einmal die Beerdigungskosten gesichert sind!
Ja, erst wenn das aufgebraucht ist, wird das Sozialamt einspringen.
So viele ich weiß, muß das Vermögen Deiner Eltern verbraucht werden. Das hat damit zu tun, das, bevor die "öffentlichen Hand" für Kosten aufkommt, erst einmal das eigene Vermögen eingesetzt werden muß. Ist ja auch gerecht gegenüber der Allgemeinheit, die durch Steuern mitfinanzieren muß. Es ist daher sinnvoll, den Sparstrumpf, den ältere Menschen haben, rechtzeitig "umzuverteilen". lg