Schufa-Eintrag wegen Müllgebühren. Selber nicht direkt schuld. Komme ich raus?
Hallo meine Lieben.
Ich wohne zusammen mit einem Kumpel in einer WG. Die Müllgebühren kommen immer auf zwei Beträge...einer muss bis März und einer bis September oder so gezahlt werden. Da diese auf wenige Euros ähnlich sind, zahlt einer von uns einen Betrag. Gemeldet ist der Müll über mein Namen. Jetzt habe ich Post vom Gerichtsvollzieher bekommen, dass noch ein Betrag offen sei blablabla... Nach Telfonat mit dem zuständigen Landratsamt ist der Betrag auch nachvollziehbar und es steht fest, dass mein Mitbewohner es versäumt hat zu zahlen. Das Geld wird umgehend überwiesen. Jetzt habe ich allerdings ein Schufa-Eintrag (wie mir das Landratsamt mitteilte). Da hab ich mal so ziemlich gar kein Bock drauf und habe auch keinerlei Erfahrung mit dem Gedöns... Komme ich da wieder raus...so schnell wie möglich? Der offene Betrag wird umgehend bezahlt und ansich bin ich ja nicht schuldig...auch wenn das ganze über meinen Namen läuft.
Danke schon mal... :-)
5 Antworten
Ne, kommst Du nicht!
Es läuft unter deinem Namen, somit hast Du die sorgfaltspflicht. Sprich deinen Kumpel abkassieren und es selbst überweisen. Machst Du das nicht, dein Pech, wenn es schief läuft.
Nach Abschluß des Vorganges, bleibt dir der Eintrag 3 Jahre lang erhalten. Glückwunsch an deinen Mitbewohner. Er hat Dir deine wirtschaftliche Reputation nachhaltig bis zu, 31.12.2017 versaut!
Und da es vermutlich ein recht kleiner Betrag ist, wirst selbst bei kleinen Krediten (PC, Fernseher beim MediaMarkt) Probleme oder eine Absage bekommen.
Dein "Kumpel" hat echte Schei
e auf deine Kosten gebaut :(
Eine solche Maßnahme kommt ja nicht aus heiterem Himmel. Da bist du sicher mindestens zwei mal vorher angeschrieben worden. Wenn du dann nicht reagierst, musst du eben mit den Konsequenzen leben
Du bist Schuldig ...weil es über deinen Namen lief. Aber einen Kredit aufzunehmen würde ich dir in den nächsten Jahren strengstens untersagen glaub mir das geht nicht gut.... ^^
Dies ist eine Möglichkeit: https://www.meineschufa.de/index.php?site=12_7 (unten)
Die Forderung ist dann "tituliert", es gilt leider der letzte Satz der Seite.
Problem,denn es ging über dein Namen,der muss nun herhalten
Naja...der Gerichtsvollzieher hat ja schon geschrieben... Ist das ein "Vollstreckungsbescheid"?