Ab wann gilt ein Mitbewohner als offiziell ausgezogen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Tauschen Sie den Schließzylinder der Wohnungstüre, packen Sie seine Sachen, soweit er Eigentumsrechte daran nachweisen könnte, zusammen und stellen Sie die im Keller ab.

omapepa 
Beitragsersteller
 05.11.2018, 15:43

Soweit ich weiß darf ich ihm den Zugang zur Wohnung ohne vorherige Ankündigung, die ich nicht schicken kann weil ich nicht weiß wohin, nicht verwehren. Was sagen sie dazu? Haben sie Vll eine Quelle, oder unter welchen Umständen, ich so vorgehen darf?

ellaluise  05.11.2018, 16:34
@omapepa

Tja, und wenn du es doch tust? Was passiert dann? Was, wenn du befürchtest das Schlüssel in falsche Hände gelangt sind? Dann müsstest du doch "eure" Sachen schützen.

Sicher, seine Sachen nicht wegwerfen.

Gerhart  05.11.2018, 16:40
@ellaluise

Er kann ja klingeln oder einen Brief einwerfen. Ohne vertragliches Wohnrecht hat er kein offizielles Wohnrecht.

schelm1  06.11.2018, 10:09
@omapepa

Ganz einfach: Er war vertragslos bei Ihnen zeitweilig geduldet gewesen und damit ist nun aufgrund seines Verschwindens Schluß!

Es liegt nun bei Ihnen, sich gedanklich sinnlos weiter zu nerven.

omapepa 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 18:45
@schelm1

Ich habe heute durch den Vermieter ein neues Schloss einbauen lassen. Jetzt fühle ich mich zumindest persönlich etwas sicherer. Auch beim Einwohnermeldeamt war ich. Wenn er wg trennung nach 14 Tagen noch immer nicht hier war kann ich ihn als "unbekannt verzogen" melden.

So werden ich tun. 1woche hat er also noch

Seine Sachen packen und vor die Türe stellen, Schließzylinder der Wohnungstüre austauschen.

Setze ihm über die letzte bekannte Anschrift (Familie?) eine Frist, bis wann er die Sachen abholen soll (andernfalls verlangst Du Lagergeld) und er Dir die Schlüssel zurückgeben soll.

Entferne seinen Namen vom Briefkasten und sende die Post zurück - einfach auf's Adressfeld einen Kleber anbringen und "Empfänger verzogend" draufschreiben und in den Briefkasten werfen.

omapepa 
Beitragsersteller
 05.11.2018, 15:40

Bevor er bei mir eingezogen ist war er obdachlos....

Eine letzte Anschrift kenn ich nicht

stefan1531  05.11.2018, 15:41
@omapepa

Du kennst auch niemanden aus seiner Familie oder engen Freunden? Ich dachte, das war Dein Partner....? Naja, egal - dann halt nur die Sachen vor die Türe stellen.

omapepa 
Beitragsersteller
 05.11.2018, 15:45
@stefan1531

Das ist es ja. Ich kenne Freunde mit Vornamen und weiß in welcher Stadt die wohnen. Kontakt zu denen hat er wegen Drogen komplett abgebrochen. Aus gleichem grund hat es seine Familie mit ihm gemacht, schon vor Jahren

Er war nur gemeldet aber nicht im Mietvertrag somit haben Sie das Hausrecht und können Ihm den Zugang zur Wohnung verweigern. Seine Güter müssen sie lagern so das sie keinen Schaden nehmen. Falls etwas bekannt ist wo er sich aufhalten könnte oder wo sie die Güter hin bringen können geht auch dies (nach Absprache, am besten mit unparteiischen Zeugen). Ansonsten müssen sie ihm wenn er vorbei kommt (natürlich auch nur nach Absprache außer es ist Ihnen egal) seine Sachen aushändigen bzw Zugang zu diesen Gewähren, auch hier am besten mit Zeugen. Den Schlüssel hat er sofort abzugeben wenn möglich kann auch per SMS eine entsprechende Nachricht geschickt werden. Ansonsten, wie schon gesagt würde, das Schloss tauschen und die Rechnung Aufheben. Hatte ihr Vermieter Kenntnis über ihren Mitbewohner? Wenn ja sollten Sie ihm den Auszug mitteilen und nach einer gewissen Zeit kann er ihn Zwangsabmelden. Seine Briefe usw. am besten wider dem Postboten mitgeben oder direkt bei der Post abgeben mit dem Hinweis das diese Person unbekannt Verzogen ist.