Ab wann gilt ein Mitbewohner als offiziell ausgezogen?
Mein Partner und ich haben uns getrennt. Wir leb(t)en gemeinsam in meiner Wohnung. Er hat keinen vertrag. Unser zusammenleben entspricht/entsprach einem reinen Gefälligkeitsverhältnis! Nun ist er seit dem 29.10. einfach weg und all seine Sachen sind hier bei mir und täglicj kommt post für ihn. Gemeldet ist er auch bei mir. 3 Termine (letzen sa., so. und heute) zu mir zu kommen um Sachen zu holen hat ER platzen lassen. Eine schriftliche Kündigung oder Aufforderung zum Auszug konnte ich ihm somit nicht geben. Wo er jetzt "wohnt" weiß ich auch nicht. Meine Frage nun: ab wann ist er rechtlich gesehen ausgezogen? Kann ja nicht sein das er einfach verschwindet, sich nicht ummelden und 2 Monate später in meiner Wohnung steht. Schlüssel hat er übrigens auch noch
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Tauschen Sie den Schließzylinder der Wohnungstüre, packen Sie seine Sachen, soweit er Eigentumsrechte daran nachweisen könnte, zusammen und stellen Sie die im Keller ab.
Tja, und wenn du es doch tust? Was passiert dann? Was, wenn du befürchtest das Schlüssel in falsche Hände gelangt sind? Dann müsstest du doch "eure" Sachen schützen.
Sicher, seine Sachen nicht wegwerfen.
Er kann ja klingeln oder einen Brief einwerfen. Ohne vertragliches Wohnrecht hat er kein offizielles Wohnrecht.
Ganz einfach: Er war vertragslos bei Ihnen zeitweilig geduldet gewesen und damit ist nun aufgrund seines Verschwindens Schluß!
Es liegt nun bei Ihnen, sich gedanklich sinnlos weiter zu nerven.
Ich habe heute durch den Vermieter ein neues Schloss einbauen lassen. Jetzt fühle ich mich zumindest persönlich etwas sicherer. Auch beim Einwohnermeldeamt war ich. Wenn er wg trennung nach 14 Tagen noch immer nicht hier war kann ich ihn als "unbekannt verzogen" melden.
So werden ich tun. 1woche hat er also noch
Seine Sachen packen und vor die Türe stellen, Schließzylinder der Wohnungstüre austauschen.
Setze ihm über die letzte bekannte Anschrift (Familie?) eine Frist, bis wann er die Sachen abholen soll (andernfalls verlangst Du Lagergeld) und er Dir die Schlüssel zurückgeben soll.
Entferne seinen Namen vom Briefkasten und sende die Post zurück - einfach auf's Adressfeld einen Kleber anbringen und "Empfänger verzogend" draufschreiben und in den Briefkasten werfen.
Bevor er bei mir eingezogen ist war er obdachlos....
Eine letzte Anschrift kenn ich nicht
Du kennst auch niemanden aus seiner Familie oder engen Freunden? Ich dachte, das war Dein Partner....? Naja, egal - dann halt nur die Sachen vor die Türe stellen.
Das ist es ja. Ich kenne Freunde mit Vornamen und weiß in welcher Stadt die wohnen. Kontakt zu denen hat er wegen Drogen komplett abgebrochen. Aus gleichem grund hat es seine Familie mit ihm gemacht, schon vor Jahren
Er war nur gemeldet aber nicht im Mietvertrag somit haben Sie das Hausrecht und können Ihm den Zugang zur Wohnung verweigern. Seine Güter müssen sie lagern so das sie keinen Schaden nehmen. Falls etwas bekannt ist wo er sich aufhalten könnte oder wo sie die Güter hin bringen können geht auch dies (nach Absprache, am besten mit unparteiischen Zeugen). Ansonsten müssen sie ihm wenn er vorbei kommt (natürlich auch nur nach Absprache außer es ist Ihnen egal) seine Sachen aushändigen bzw Zugang zu diesen Gewähren, auch hier am besten mit Zeugen. Den Schlüssel hat er sofort abzugeben wenn möglich kann auch per SMS eine entsprechende Nachricht geschickt werden. Ansonsten, wie schon gesagt würde, das Schloss tauschen und die Rechnung Aufheben. Hatte ihr Vermieter Kenntnis über ihren Mitbewohner? Wenn ja sollten Sie ihm den Auszug mitteilen und nach einer gewissen Zeit kann er ihn Zwangsabmelden. Seine Briefe usw. am besten wider dem Postboten mitgeben oder direkt bei der Post abgeben mit dem Hinweis das diese Person unbekannt Verzogen ist.
Soweit ich weiß darf ich ihm den Zugang zur Wohnung ohne vorherige Ankündigung, die ich nicht schicken kann weil ich nicht weiß wohin, nicht verwehren. Was sagen sie dazu? Haben sie Vll eine Quelle, oder unter welchen Umständen, ich so vorgehen darf?