Mein ehemaliger Arbeitgeber hat Foto von mir auf der Website veröffentlicht. Was kann ich tun?

11 Antworten

Du hast Persönlichkeitsrechte und kannst darauf bestehen das du unkenntlich gemacht wirst. Deine Lebensgefährtin hat das Urheberrecht an dem Bild. Die Frage ist natürlich wie sie es deiner ehmaligen Firma überlassen hat. Grundsätzlich kann der Urheber eine Veröffentlichung verbieten. Schwierig wird das natürlich wenn sie das Bild der Firma oder dem Chef gegeben hat. Schriftlich ist ja da wahrscheinlich gar nichts da. Vielleicht genügt es ja wenn du schreibst, dass du nicht möchtest dass dieses Bild verwendet wird. Vielleicht akzeptiert das die Firma und hat auch keine Lust auf einen Streit und nimmt das raus. Die meisten Menschen lassen doch normal mit sich reden.

Ruf Deinen Ex Arbeitgeber an und frag Ihn, wie er dazu kommt, ein Foto von Dir auf seine neue Seite zu stellen. Weise Ihn darauf hin,dies unverzüglich rauszunehmen wenn nicht, würde es Konsequenzen geben.

Ich bin der Ansicht, dass er das darf.

Schließlich ist das eine Firmenwebseite und keine Reklamewebseite.

Die Einwohner unseres Dorfes wurden mal fotografiert und die Bilder kann jeder kaufen.

Ist auch nicht verboten.

Ist nur verboten, wenn es Deine Privatsphäre verletzt.

Es gäbe sonst keine Bilder in den Zeitungen.

michi89  29.12.2010, 15:11

doch ist verboten, aber wo kein kläger da kein richter. es wird hier das recht am eigenen bild verletzt

Scanner  29.12.2010, 15:12
@michi89

Ja ja, die Merkel wird dauernd verletzt.

Man muss hier feine Unterschiede machen.

Bilder sind nicht generell verboten.

michi89  29.12.2010, 15:15
@Scanner

jedes bild das von einem menschen in der zeitung oder im internet veröffentlicht wird DARF nur mit zustimmung veröffentlicht werden (kannst ja mal gerne bei der örtlichen zeitung nachfragen) da die herausgeber sonst mit empfindlichen geldstrafen belegt werden können.

kabtor  29.12.2010, 15:15
@Scanner

Merkel ist eine sogenannte Person des öffentlichen Lebens und das schränkt die eigenen rechte etwas ein. Wenn ein Bild von mir veröffentlicht wird ohne dass ich das wusste oder möchte kann ich diesem immer wiedersprechen. Anders ist das mit Personen an öffentlichen Plätzen oder orten die auch nicht der eigentliche Inhalt im Bild sind. Wenn ich z.B.: einen großen Platz fotografiere und das kommt in die Zeitung muss ich nicht erst jeden um Erlaubnis fragen. mach ich ein Bild von einer Parkbank auf der ein Pärchensitzt sind diese praktisch der Inhalt vom bild und nicht der öffentliche Park

michi89  29.12.2010, 15:17
@Scanner

@scanner: zu deinem tollen kommentar den du aus irgendwelchen gründen nur mir geschrieben hast - jeder hans wurst kann eine website erstellen und die wenigsten firmen haben geld das professionell machen zu lassen. und kaum jemand der das mal eben so macht hat das rechtliche know how um vorher alle eventualitäten zu berücksichten. also bitte

Naja, wenn du bzw dein Lebensgefährte das Bild gemacht hast/hat, dann hast du ja faktisch die Rechte an diesem Bild & somit ist dein Chef eigtl nicht dazu befugt, dieses Bild in irgendeiner Weise zu verwenden.

nein das darf er nicht, er verletzt damit dein recht am eigenen bild! fordere ihn schriftlich auf dieses bild von der website zu entfernen, weigert er sich kannst du dir einen anwalt nehmen (denke aber nicht das dein alter AG es dazu kommen lassen wird)