Darf der Arbeitgeber "Beweisfoto" machen?
Darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats mittels Foto ein Arbeitsergebnis eines Mitarbeiters dokumentieren, um es später unter Vorlage des Fotos mit dem Mitarbeiter zu besprechen? Der Mitarbeiter selbst wird nicht fotografiert, sondern nur das Ergebnis seiner Arbeit.
Es handelt sich dabei nicht um eine Videoüberwachung o. ä. zur Mitarbeiterkontrolle, sondern um ein aus konkretem Anlass gemachtes Foto, z. B. um ein vom Vorgesetzten als fehlerhaft festgestelltes Arbeitsergebnis festzuhalten.
6 Antworten
Warum hat der Vorgesetze nicht daffür gesorgt, dass der Mitarbeiter seine Arbeit vernünpftig erledigen kann?
Falls der Vorgesetzte vorwerfbare Schlechtleistung konstruiren will, dann sollte der Mitarbeiter wissen, dass vorhergehende Arbeitsergebnisse, die unbeanstandet geblieben sind, eigentlich für ihn sprechen.
Falls es ber us Gründer der Qualitätssicherung geschieht, ein Foto zur Dokumentation zu machen, dann sollte der Mitarbeiter dies akzeptieren. Beispielsweise werden die Arbeiten von Schweißern geprüft, fotografiert, auseinandergesägt, etc. und alle 2 Jahre wird der Scheißerschein erneut ausgestellt.
Kunden der Firmen wollen das so und verlangen gelegentlich einen Nachweis.
Ich wüßte nicht, was daran sträflich ist, wenn es als Grundlage für ein Gespräch dienen soll.
Warum sollte es strafbar sein wenn er SEIN EIGENTUM fotografiert?
Gegenfrage; Warum nicht? Ist doch für den Mitarbeiter auch besser, wenn klare Beweise vorliegen und man auf dieser Grundlage ggf. daran arbeiten kann, dass das Arbeitsergebnis künftig noch besser ist.
Der Arbeitgeber darf entsprechende Fotos machen,um mit seinem Mitarbeiter über das Arbeitsergebnis zu sprechen und zu versuchen,gemeinsam an einer Verbesserung zu arbeiten.