Ex-Arbeitgeber schickt Arbeitszeugnis nicht zurück, was tun?
Moin
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat seit über einem Monat (nächste Woche sind es zwei) die Arbeitsbescheinigung von der Agentur für Arbeit. Mittlerweile hab ich eine vorläufige Arbeitsbescheinigung von der AFA. Das Problem was ich habe, ich kann keine Rechnungen zahlen und letzte Woche kamen die ersten zurück. Ich bekomme in keinster Weise Rückmeldung von meinem ehemaligen Arbeitgeber. Blöder weise hab ich es nicht per Einschreiben geschickt. Ich bin recht ratlos, da ich solch eine Situation noch nie hatte. Was soll ich tun? Wie soll ich mich verhalten=?
4 Antworten
Ohne die Arbeitsbescheinigung kann die Arbeitsagentur den ALG-I-Anspruch nicht abschließend bewilligen - leider gibt es ArbG, die vorsätzlich die Bescheinigung verzögern, verweigern oder sie falsch ausfüllen, um dem ehemaligen ArbN noch einmal eins auszuwischen.
Der ArbG ist zur Mitwirkung verpflichtet - die Arbeitsagentur kann entsprechende Maßnahmen gegen den ArbG einleiten.
Es besteht nun die Möglichkeit das ALG-I vorläufig zu bewilligen bzw. einen Vorschuß zu bewilligen, wenn keine Sperrzeit zu erwarten ist; die andere Alternative ist, ALG-II zu beantragen, denn der Lebensunterhalt muß gesichert werden - das ist dann eine Darlehnsleistung, die später mit dem ALG-I verrechnet wird, bzw. wieder zurückgezahlt werden muß.
Der Arbeitsagentur Mitteilung machen, daß Du alle Möglichkeiten ausgeschöpft hast - nun ist die Arbeitsagentur am Zug, tätig zu werden...
Leider kannst Du gar nichts machen.
Meinem Kind ging es auch mal so. Da wurde ALG II vorläufig bewilligt, weil es dem Grunde nach zustand.
Eigentlich sollte Dir auch das Geld "dem Grunde nach" zustehen und Dir vorläufig bewilligt werden. Sprich mit Deinem SB.
Die Bescheinigung kam nie.
Was hat das alles mit dem Arbeitszeugnis zu tun? Der Arbeitgeber ist zur Ausstellung der Arbeitsbescheinigung verpflichtet. Wende dich an deinen Sachbearbeiter!
Arbeitszeugnis und Arbeitsbescheinigung ist bei mir das selbe!
Da liegst du aber komplett falsch. Arbeitszeugnis ist die Bewertung deiner Leistung udn Arbeitsbescheinigung ist die Angabe deines Verdienstes gegenüber der Arbeitsagentur, zur Berechnung von ALG1
Letzteres. Aber ich denke das mit meiner Fragestellung durch aus gemeint ist, was ich wissen möchte.
In der Überschrift steht Äpfel und in der Frage Holz.
Zwei völlig verschiedene Dinge, obwohl sie pflanzlich sind.
MAN KANN ES AUCH TOT DISKUTIEREN. Meine Güte....
Sprich mit deinem Ansprechpartner bei der Agentur. Wenn du keinen Erfolg hast bei deinem ehem. AG, übernehmen die das für dich.
Eine grobe Orientierung gibt z.B. dies: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arbeitsbescheinigung-4-durchsetzung-der-bescheinigungspflichten-und-schadensersatz_idesk_PI10413_HI934516.html
Ne ne eine Sperrzeit habe ich nicht und hatte ich zum Glück nie. Das Problem ist einfach die Sturheit meines ehem. Arbeitgebers. Auf Anrufe und e-Mails wird in keinster Weise geantwortet.