Darf mein Chef mein Gesundheitszeugnis behalten?
Für meine ehemalige Arbeitsstelle musste ich mich belehren lassen und ein Gesundheitszeugnis erwerben. Die Kosten (ca.26€) trug zunächst ich, wurden mir aber schnell vom Arbeitgeber zurückerstattet. Nach 2 Jahren Arbeit habe ich nun gekündigt und wollte dieses auf mich ausgestellt Arbeitszeugnis mitnehmen für andere eventuelle Arbeiten. Mein Chef möchte aber für besagtes Zeugnis nun 30€ haben. Ansonsten behält er das. Meine Frage ist nun wem das Zeugnis gehört und ob er überhaupt so eine Forderung stellen darf für mein Zeugnis.
6 Antworten
Das Gesundheitszeugnis (Bescheinigung über die Teilnahme an der Belehrung) gehört der belehrten Person – nicht dem
Arbeitgeber.
Daher muss der Arbeitgeber das Gesundheitszeugnis/die Bescheinigung an den Arbeitnehmer aushändigen, wenn dieser den Arbeitgeber wechselt und das Zeugnis/die Belehrung für das neue Beschäftigungsverhältnis benötigt.
Der ArbG ist nicht verpflichtet die Kosten dafür zu tragen - wenn er das aber macht, dann kann er später keine Kostenerstattung verlangen, wenn der ArbN ausscheidet.
Für den ArbG sind die Kosten steuermindernde Betriebsausgabe.
Selbst wenn man grundsätzlich einen Erstattungsanspruch bejahen würde, wäre das ein Bagatellbetrag, der nicht eingefordert werden kann.
Die Kosten für das Gesundheitszeugnis hättest du damals als Werbungskosten geltend machen können. So aber hat es ganz der Arbeitgeber bezahlt. Wenn du es dem Arbeitgeber überlassen hast, dann ist der jetzt der Eigentümer.
Wieso du jetzt ein altes Gesundheitszeugnis haben möchtest ist mir schleierhaft.
Hm...stimmt. Das habe ich dann verwechselt.
Dann hat der Fragesteller tatsächlich einen Anspruch auf das Gesundheitszeugnis. Denn die Belehrung gehört ja dem Belehrten und nicht dem Auftraggeber.
Zunächst einmal gehört diese Bescheinigung DIR.
Da der Chef aber die bezahlt hat, hat er auch Anrecht darauf.
Willste den Zettel wiederhaben, musste ihm das Geld natürlich zurückgeben.
zunächst einmal gehört es dem AG, denn dieser hat es bezahlt. Dein neuer AG müsste dich nun erneut zu diesem Unterfangen schicken. Es kann natürlich auch die Möglichkeit bestehen, dass du es dem alten AG wieder bezahlst und es in die neue Firma einbringst.
Deine Exfirma hat es ja bezahlt, also seh ich da keune Chance. Ein zwei Jahre altes Gesundheitszeugnis bringt Dir aber auch nichts, da muss schon ein altuelles her.
Falsch.
Seit dem 1. Januar 2001 wurde das frühere Gesundheitszeugnis nach § 17 und 18 Bundesseuchengesetz durch die Teilnahme an einer Belehrung ersatzlos gestrichen. Das alte Gesundheitszeugnis nach § 17 und § 18 ist weiterhin gültig als Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
www.stadt-koeln.de/service/produkt/bescheinigung-belehrung-frueher-gesundheitszeugnis
Ist ein Gesundheitszeugnis nicht lebenslang gültig? Hatte ich so in Erinnerung.
Weil es auch heute immer noch Gültigkeit hat. Siehe meinen Kommentar weiter unten.