Darf die Polizei mich bei der Arbeit aufsuchen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Theoretisch darf die Polizei Dich natürlich auch auf der Arbeit aufsuchen, wenn die Ermittlungen das erforderlich machen. Da ist auch nichts dabei, wenn Du den neuen Kollegen einfach erzählst was passiert ist verstehen die das sicher.

Wahrscheinlicher ist es aber, dass Du eine Einladung zur Zeugenaussage per Post bekommst, wenn die Dich überhaupt sprechen wollen, und der musst Du nicht einmal nachkommen.

Wie Footzies schon schrieb, erst wenn ein gewisser Tatverdacht gegen Dich vorhanden wäre würde die Polizei Dich wohl auch am Arbeitsplatz aufsuchen. Dazu haben die wohl einfach zu viel zu tun, als dass die jedem ehemaligen Mitarbeiter Deiner ehemaligen Firma persönlich hinterherlaufen, schließlich gibt es jeden Tag gleich mehrere Einbrüche, die die bearbeiten müssen.

ShinyShadow 
Beitragsersteller
 03.02.2015, 14:56

Dazu ist zu sagen, dass es sich um einen kleinen und neuen Betrieb handelt, wir "ehemaligen" sind nur 4 Leute

oliberlin  03.02.2015, 15:00
@ShinyShadow

Macht ja nix, die haben trotzdem zu viel zu tun, um ehemaligen Mitarbeitern nachzulaufen, gegen die nicht mal ein Anfangsverdacht besteht. Vier Leute, da hätten die auch nen halben Tag zu tun, und zwei, drei andere Fälle blieben dann liegen. Alle drei Minuten wird irgendwo in Deutschland eingebrochen, das wären 7 Einbrüche allein seit Du Deine Frage gestellt hast ;-)

wahrscheinlicher ist es, dass du ne vorladung bekommst und dich dann äussern darfst

ShinyShadow 
Beitragsersteller
 03.02.2015, 15:12

Danke und na hoffentlich :)

Natürlich darf die Polizei zu dir in die Arbeit kommen. Das werden sie auch tun wenn es für die Ermittlungen erforderlich sein sollte und sofort erledigt werden muss

Sofern sie keinen dringenden Tatverdacht gegen Dich haben, ist das doch sehr unwahrscheinlich.... Ggf. bekommst Du ne schriftliche Vorladung oder sie kommen zu Dir nach Hause, aber Arbeit glaube ich nicht.

Natürlich darf die das - warum bitteschön soll die das nicht dürfen?

Die Polizei darf jeden aus jedem Grund an allen Örtlichkeiten aufsuichen, welche ihnen einfällt - und auch zu jeder Zeit.

Es gibt nicht ein einziges Gesetz, das hierbei das regelt oder irgendwie beschränkt.

Und das Du unbeteiligt bist, das entscheidest nicht Du sondern das entscheidet zuletzt rin Richter, wenn es hart auf hart kommen sollte. Im Moment bist Du zunächst einmal jemand, beui dem eine Täterschaft oder Mittäterschaft nicht auszuschließen wäre.

Ruckzuck und Du hast Deinen Status geändert - auch wenn Du ihn selbst nichtmal geändert hast......