Bei Auswanderung fuer Wohnsitzabmeldung Auslandsadresse angeben?
Hallo, ich bin ins Nicht-EU Ausland ausgewandert und wollte mich nun in Deutschland abmelden. Die Meldebehoerde besteht auf Angabe meiner kompletten neuen Anschrift auf dem Abmeldeformular (ich hatte nur den Staat angegeben). Begruenden tut die Behoerde ihre Forderung mit § 11 Abs. 1 Niedersächsischen Meldegesetz (NMG) i.V.m. §§ 22 Abs. 1 Nr. 12 NMG, der (wie die Behoerde meint) besagt, dass bei der Abmeldung Daten über gegenwärtige, frühere und zukünftige Anschriften erhoben werden dürfen. Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetzt fuer einen Auswanderer nicht gilt, da im Gesetz von "Einwohnern" die Rede ist. Und Einwohner bin ich ja seit meinem Wegzug ja wohl nicht mehr!? Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Gib doch irgendeine Adresse an. Geht die doch gar nichts an, wenn du nicht willst. Man wandert ja auch aus und hat noch gar keine Adresse. Heb Dir das Abmeldeformular aber auf, in manchen Ländern braucht man das, wenn man einen neuen Reisepass oder so bei der Botschaft beantragen muss. Wir mussten das gerade wieder vorlegen, obschon wir seit 15 Jahren nicht mehr in Dtld. leben und einen gültigen Reisepass etc. hatten. Die spinnen.
LG und viel Glück
Ich habe vor 15 jahren bei meiner Abmeldung einfach nur London reingeschrieben. Inzwischen wohne ich in Neuseeland, habe das aber keiner deutschen Behoerde mitgeteilt. Wozu auch? Und ich kann 2012infrage nur zustimmen: huete bloss diesen albernen Abmeldedurchschlag sorgfaeltigst, den zu verlieren ist fast schlimmer als wenn der Pass mal weg ist, da es Dein Nachweis ist, dass du in Deutschland nicht mehr gemeldet bist und somit Dir eine Botschaft im ausland den Pass ausstellen muss und nicht eine Passtelle irgendwo in Deutschland. Viel Spass mit den deutschen Behoerden.....
Okay, bin jetzt kein Proft, was das niedersächsische Meldegesetz angeht, im bayerischen reicht das Land. Aber es hat Vorteile für dich, wenn du die richtige Adresse angibst. Ich hab schon einige Fälle im Ausland weiterverfolgt - denk mal an die Rente. Oder ans Amtsgericht in Sachen Erbe...was ist denn so schlimm daran, deine Adresse anzugeben?
Was wollen die tun wenn du eine Falsche angibst ?! Alsoooo... ;)
Doch, du bist noch ein Einwohner, da du schließlich noch gemeldet bist. Was für eine Adresse du angibst ist, wie bereits geantwortet, deine Sache. Erkläre mir aber warum du der Meinung bist Lügen zu müssen. Lügen hat schlussendlich nie einen Vorteil. Das Abmeldeformular aufzuheben sollte selbstverständlich sein.