Ex-Freund aus Wohnung abmelden?
Hallo,
mein Ex-Freund ist am 31.01. aus unserer bis dahin gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Ich habe den Verdacht, dass er sich nicht abgemeldet hat. Erst vor ein paar Tagen ist wieder Post von einem Inkasso-Unternehmen eingetrudelt (Name steht nicht mehr am Briefkasten, Postbote erinnert sich aber noch). Kann ich ihn beim Einwohnermeldeamt zumindest abmelden? Bis auf die Hausnummer kenne ich die neue Anschrift. Ich habe einfach keine Lust, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher, etc vor der Tür steht.
Danke für Antworten!
5 Antworten
Nein, Abmelden wirst du ihn nicht können. Abmeldungen werden nur noch bei Wegzügen ins Ausland sowie bei Nebenwohnsitzen praktiziert. Im Falle eines Umzuges des Hauptwohnsitzes, ist der einzige Weg die Anmeldung in der neuen Hauptwohnsitzgemeinde.
Zudem sind Ab- / An-/ Ummeldungen rechtlich nur persönlich bzw. mit bestimmten Vollmachten möglich.
Es wird auf den Mitarbeiter der Verwaltung ankommen, was er mit deiner Information macht.
Wie oben bereits gesagt, würde ich den Brief mit entsprechendem Vermerk in einen Briefkasten schmeißen und Gut ist.
Du kannst ihn nicht abmelden. Wirf die Post mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" in den Briefkasten oder gib sie dem Zusteller zurück.
Ja, das kannst Du einfach machen, die freuen sich sogar...
In Ö geht das, hat meine Tochter bei ihrem Ex, aus den gleichen Gründen, auch gemacht.
Na zu erst einmal wurde ich den Postbote informieren, dass et die Post deines Exs nicht kehr bei dir einwerfen soll.
Und dann zum Einwohnermeldeamt und dennen mitteilen, dass dein Ex nicht mehr bei Dur wohnt.