Eergänzende Sozialhilfe bei Saison KuG?

3 Antworten

Bei 1100 € hast du sicher noch einen Anspruch gehabt.

Hast du diese 1100 € Brutto = Netto bekommen, wie hoch ist deine Warmmiete, was zahlst du an Unterhalt, was für deine KFZ - Haftpflicht ?

Dein Bedarf als Single läge derzeit bei min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt, dazu käme deine Warmmiete und dein gezahlter nachweisbarer Unterhalt und wenn du im Monat mehr als 70 € für deine KFZ - Haftpflicht zahlen müsstest, dann käme auch noch der übersteigende Betrag über diesen 70 € dazu.

Denn auf dein Bruttoeinkommen könntest du wie auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto zusätzlich 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag, mit minderjährigem Kind wären es 10 % von 1000 € - 1500 € Brutto.

Wenn du also angenommen diese 1100 € Brutto = Netto bekommen hättest, dann läge dein Freibetrag bei 290 €, die dann theoretisch von den 1100 € abgezogen würden und vorerst um die ca.810 € anrechenbares Einkommen ergeben würden.

Von diesen ca. 810 € könnte dann der Unterhalt + KFZ - Haftpflicht abgezogen werden und der Rest an anrechenbarem Einkommen würde dann auf die 424 € + die Warmmiete angerechnet.

Bestünde noch Bedarf, dann könnte es eine Aufstockung geben oder als vorrangige Leistung dann Wohngeld, dafür gibt es im Internet einen kostenlosen Rechner.

Taysen1692 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 23:46

Die 1100 Euro sind Netto. Kindesunterhalt berechnet auf 309 Euro . Kfz-Vers. 47 Euro mtl. und die Miete teile ich mir mit meiner Partnerin 980 (also ich zahle 445 Euro warm)

isomatte  07.03.2019, 05:50
@Taysen1692

Steht ihr denn gemeinsam im Mietvertrag und wie lange wohnst du schon mit deiner Partnerin zusammen ?

Denn sollte sie mit im Mietvertrag stehen oder ihr schon länger als 1 Jahr zusammen wohnen, dann kann es sein das euch das Jobcenter gleich als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ansehen würde und dann würde man für die Berechnung eines evtl.Anspruchs auch das Einkommen der Partnerin heranziehen.

Ihr würdet dann so behandelt als würdet ihr ein Ehepaar sein, die sich zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind.

Würdet ihr keine BG - bilden, dann läge dein Bedarf vorerst bei min.424 € Regelbedarf + 50 % der Warmmiete + deine 309 € Unterhalt, wenn du diese zahlen müsstest, es könnte ja auch sein das du dann nicht bzw.nur teilweise leistungsfähig wärst.

Deine KFZ - Haftpflicht ist zu gering um da etwas absetzen zu können, denn Fahrkosten kannst du ja zusätzlich nicht geltend machen, da du ja nicht arbeiten musst.

Du müsstest also von deinen 100 € Grundfreibetrag nach Abzug von 30 € Versicherungspauschale die verbleibenden 70 € zunächst für berufsbedingte Aufwendungen einsetzen und da außer den 47 € nichts weiter abgesetzt werden kann sind diese 47 € nicht relevant, ansonsten könntest du pro KM - für eine einfache Strecke 0,20 € in Abzug bringen, wenn du dann über diese 70 € kommen würdest könnte der übersteigende Betrag zusätzlich geltend gemacht werden.

Was hast du denn da alles zu zahlen wenn du schon ohne Lebensmittel usw.um die 1550 € zu zahlen hast ?

Denn mit dem Anteil der Miete + 309 € Unterhalt + 47 € KFZ - Haftpflicht komme ich auf etwa 850 €, dass ergibt einen Differenzbetrag von 700 € pro Monat, wenn du um die 1550 € an monatlichen Belastungen hast ohne Essen, Trinken usw.

Ja, ergänzende Leistungen gemäß SGB II/Hartz IV sind möglich und nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts wird es wie Arbeitseinkommen angerechnet. War mal anders, weil während des Bezuges von Kurzarbeitergeld arbeitet man ja nicht.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts darf das Kurzarbeitergeld nur teilweise auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden. Damit gelten dieselben Bedingungen wie für anderes Einkommen (Az.: B 14 AS 18/11 R). 

Bekommst Du das nicht?

Zudem bekommen Sie von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld.

https://www.arbeitsrechte.de/kurzarbeitergeld/

Für ergänzende  Sozialhilfe dürfte Dein Einkommen zu hoch sein. Mir fiele noch Wohngeld ein..