Finanzielle Unterstützung als Alleinverdiener?

7 Antworten

Nur Partnerin, nicht deine Frau ?

Sie hätte bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres wieder Anspruch auf Kindergeld, wenn sie sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden würde.

Eure Versicherungen und Kredite interessieren im Regelfall keinen, die sind eure Sache.

Nur wenn ihr Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter haben würdet, also in Form einer Aufstockung bekommen würdet, könntest Du erhöhte notwendige und nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen die höher als 70 Euro im Monat sind zusätzlich absetzen.

Wie ist denn deine Partnerin versichert, wenn es kein Elterngeld mehr gibt ?

Ich gehe einmal von min. 2200 Euro im Monat aus, inkl.des Kindergeldes.

Wenn ihr eine angemessene Warmmiete von 800 Euro zahlen müsstet, dann kämen derzeit min.noch 2 x 404 Euro Regelbedarf für euch und 285 Euro Regelbedarf für das Kind für den Lebensunterhalt dazu.

Dann läge euer Bedarf vom Jobcenter bei min.um die 1893 Euro pro Monat.

Du könntest nach Paragraf 11 b SGB - ll von deinem Netto erst einmal den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 330 Euro abziehen.

Es blieben dann angenommen von 2000 Euro Netto vorerst max.um die 1670 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen.

Dann könntest Du auf Nachweis alles was über 70 Euro im Monat liegt zusätzlich geltend machen, wenn es notwendig ist und Du nicht günstiger in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könntest.

Das Kindergeld käme dann am Ende noch dazu und unter Umständen dann auch der selber zu zahlende KK - Beitrag für deine Partnerin von etwa 200 Euro im Monat.

Vorrangig wäre ein evtl. Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag zu prüfen, erst dann käme evtl. ALG - 2 vom Jobcenter in Betracht.

Für alle 3 Leistungen findest Du im Internet kostenlose Rechner.

Gegenüber dem gemeinsamen Sohn hast du eine Unterhaltspflicht. - Nicht aber gegenüber der Mutter.

Du schreibst:

Leider habe ich keinen Überblick, welche Unterstützungen es für junge Familien und Alleinverdiener gibt.
  • Über wen sind Mutter & Kinder krankenversichert?

Du schreibst:

Wohngeld steht mir Dank meines Einkommens angeblich nicht zu.

Beim Wohngeld spielt Anzahl aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder eine wesentliche Rolle. Wurden diese bei der Antragstellung entsprechend berücksichtigt?

Wohngeld Einkommen 2022 – Wohngeldtabelle – Freibeträge – Einkommensgrenzen

Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, daher ist die Auszahlung bzw. der Wohngeldanspruch auch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, denn nur bedürftige Personen erhalten Wohngeld ausgezahlt. Die Höhe des sog. Wohngeld Einkommens (Höchstbetrag) hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab: Der Anzahl aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sowie der Mietstufe für die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Umfangreiches Basiswissen, sowie einen Wohngeld-Rechner findest du hier:

https://www.wohngeld.org/einkommen.html

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab und Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Dem Unterhaltspflichtigen gibt sie Aufschluss darüber, wie hoch sich die Unterhaltshöhe bemisst.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf

Nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt sich bei dem genannten Netto-Einkommen ein monatliche Kindesunterhalt von 436,- EUR.

Da gegenüber der Mutter keine Unterhaltspflicht besteht, sollte sollte sie Hilfe zum Lebensunterhalt beim Jobcenter beantragen.

Da ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wird zwar dein Einkommen berücksichtigt, doch das die Mutter anteilig Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, halte ich für sehr wahrscheinlich.

Mein Tipp:

Nach Abzug des Kinderunterhalts verbleibt dir ein Netto-Einkommen von mtl. 1.814,- EUR.

Vor dem Hintergrund, dass dir ohne staatliche Unterstützung, langfristig eine Verschuldung droht, könntest du dich mit deinem Anliegen auch zunächst einmal an die kostenlose Schuldnerberatung der Caritas, bzw. der Diakonie wenden.

Die Schuldnerberatung rät, sich bereits frühzeitig und nach Möglichkeit vor den Schulden beraten zu lassen.

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/start

Der Vorteil einer Schuldnerberatung:

Eine kompetente und individuelle Beratung im Bezug auf Anspruchsberechtigungen.

So z.B. zahlt das Jobcenter erst ab dem Tag der Antragstellung. Für die Zeit davor besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen.

Wer seine Rechte kennt, lässt sich in der Regel auch nicht so schnell abwimmeln, sondern beruft sich konkret auf die Rechtsprechung.

  • Seit ihr beide Hauptmieter der Wohnung?

Du schreibst:

da wir gestern erst an April einen Kita Platz haben und Sie sich gerade für Ausbildungsstellen im Herbst bewirbt.

Dann solltet ihr den Frühling sowie den Sommer Stress frei und rechtssicher genießen und nach Möglichkeit die Akkus für die Zeit ab Herbst noch mal richtig auftanken.

Aufgrund deiner Beschreibung nehme ich an, dass das Thema "Heirat" eher nicht zur Debatte steht.

Ist auch gar nicht zwingend erforderlich. Wichtig wäre ggf. noch in welcher Lohnsteuerklasse du bist.

Wenn du eine Familie finanzierst, aber dein Einkommen als Alleinstehender versteuert wird, ist das nicht gerecht und sollte entsprechend geändert werden.

Ansprüche prüfen lassen kann sich nur lohnen!

Wird ein Antrag abgelehnt, da kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann, ist das sicherlich ärgerlich.

Erst gar keinen Antrag zu stellen ist hingegen fahrlässig!

Auch kleine Beträge summieren sich. Angenommen ihr bekommt lediglich 100,- EUR im Monat und nur während der 3 Jahre Ausbildung deiner Partnerin. Dann wären das immerhin 3.600,- EUR, auf die man ggf. verzichtet hätte.

Gut zu wissen:

Selbst wenn es euch wirtschaftlich besser geht, sollten auch geringe Ansprüche geltend gemacht werden.

Ich glaube das Investment in die Ausbildung seiner Kinder, war nie wichtiger als heute und wird in Zukunft nicht weniger wichtig werden.

Meine persönliche Meinung ist als Orientierungshilfe zu verstehen.

Allgemeine und gut gemeinte Ratschläge können jedoch eine kompetente Rechtsberatung nicht ersetzen.

Viel Erfolg!

2000€ reichen vollkommen aus für 3 Personen. Tatsächlich kommen einige sogar mit weniger zurecht und legen zusätzlich noch etwas auf die Seite.

Mit so hohem Einkommen habt ihr selbstverständlich KEINEN Anspruch auf Unterstützung.

Wo soll das Geld herkommen, wenn nicht nur wirklich Bedürftige, sondern sogar Familien mit eurem Einkommen Unterstützung bekommen würden?

Ihr müsst dringend lernen, vernünftig und sparsam mit eurem Geld umzugehen und auf Ausgaben, die nicht zwingend notwendig sind, zu verzichten.

Du bekommst über 2k Euro (fast 2,5 k wenn man das Kindergeld hinzurechnet) und willst Zuwendungen?

Lerne mit Deinem Geld zu Haushalten und zieht aufs Land, da ist Wohnraum meist günstiger.

Eastlander 
Beitragsersteller
 18.02.2022, 23:35

Wir zahlen hier auf dem Land im Schnitt 700/800€ für eine 3 Zimmer Wohnung (warm) - glaub mir, hier ist Land ;)

Wiesel  18.02.2022, 23:40
@Eastlander

Bleiben noch 1500 .... Heißt, für jeden 500€ pro Monat.

Abzüglich Handy für 2, DSL + Windeln. Bleiben GROSSZÜGIG gerechnet 400€ pP /Monat. Kiffst Du heimlich?