Vermieter behauptet wir hätten die Klingel kaputt gemacht?

6 Antworten

Was stellt Ihr Euch so an? Meldet den Anspruch an die Privathaftpflichtversicherung. Diese wird entweder regulieren oder aber - auch ihre Pflicht - unberechtigte Ansprüche abwehren.

Dabei wird die Versicherung natürlich auch fragen, was die Vermieterin dazu bewegt zu glauben, dass Ihr die Klingel kaputt gemacht habt. Sie müsste das also schlicht beweisen.

Also, habt Ihr eine Privathaftpflichtversicherung? Dann meldet den Anspruch der Vermieterin dort an.

Pflaume2011 
Beitragsersteller
 27.05.2022, 15:43

Aber geben wir mit sowas denn nicht zu, dass wir die Klingel kaputt gemacht haben? Wieso meldet sie keinen Sturmschaden bei ihrer Versicherung?

bwhoch2  27.05.2022, 17:42
@Pflaume2011

Nein, gebt Ihr nicht. Es geht hier um einen Betrag von angeblich 500 € und wenn man schon Jahr für Jahr eine Prämie für die Haftpflichtversicherung bezahlt, sollte man so etwas auch den dafür bezahlten Profis machen lassen.

Warum sie keinen Sturmschaden bei ihrer Versicherung meldet? Vielleicht denkt sie genauso, wie Du.

Nein ,das müsst ihr nicht zahlen. Die muss auch erst Beweisen dass ihr das ward.

Das ist eine alberne Unterstellung, zumal die Klingel ja außen am Haus ist.

Ihr müsst natürlich nicht zahlen, zumal mir 500.- EUR für so ein Panel reichlich überzogen vorkommt.

Die Polizei hat damit nichts zu tun, die werden sie auslachen und wegschicken, wenn sie da wirklich hingeht.

Ich würde da nicht weiter drauf eingehen, ihr nur sachlich mitteilen, dass Ihr die Klingelanlage nicht beschädigt habt.

Den Schriftverkehr gut aufheben, denn eine "Drohung" mit Eigenbedarfskündigung ist rechtlich mal mindestens fragwürdig.

bwhoch2  27.05.2022, 15:33
zumal mir 500.- EUR für so ein Panel reichlich überzogen vorkommt.

Das würde ich nicht behaupten. Frag nach bei Siedle...

Die richtige Vorgehensweise wäre gewesen:

Ihr hättet der Vermieterin schriftlich die defekte Klingel anzeigen müssen und um Reparatur bitten.

In diesem Schreiben hättet Ihr genau das schildern können, was Du hier geschrieben hast.

Es ist aber so gelaufen, dass die Vermieterin von nichts wusste und sie selbst den defekten Zustand gesehen hat.

Das muss er erstmal beweisen ansonsten wäre es eine Unterstellung. Die klingel kann auch einfach so kaputt gehen, der Vermieter ist dazu verpflichtet sich darum zu kümmern. Den Kostenvoranschlag würde ich mal vom Anwalt prüfen lassen aber ich vermute, dass es falsch ist. Wieso solltet ihr das bezahlen?! Das müsstet ihr ja mutwillig kaputt gemacht haben eigentlich zahlt sowas immer der Vermieter.