Riss in der Decke. Wie handeln?
Ich wohne noch nicht lange in einer Mietwohnung. Ich stellte kurz nach dem Einzug fest, dass ein leichter kleiner Riss in der Decke ist. Da er wirklich fast unsichtbar war, meldete ich es nicht dem Vermieter. Mittlerweile ist der Riss fast 3 Meter, allerdings wirklich sehr dünn. Entlang des Risses bilden sich auch langsam weitere Risse aus. Wie sieht es nun rechtlich aus? Muss ich davon irgendwelche Kosten tragen oder ausschließlich der Vermieter? Muss sich der Vermieter darum kümmern? Was gibt es da noch zu beachten?
4 Antworten
Naja, melde es dem Vermieter und er hat das alleinige Sorgerecht für diesen Riss. Sofern ein Verschulden deinerseits ausgeschlossen werden kann, musst du nichts zahlen.
Falls es Dich die Herkunft des Risses interessiert dazu ein paar Fragen:
- Neubau oder Altbau? Wenn neu, wie neu?
- Normalgeschoss oder Dachgeschoss?
- siehst Du die Decke direkt oder ist eine Decke abgehängt dazwischen?
- Ist der Riss eher in Feldmitte oder am Übergang Wand-Decke?
Zum Vermieter:
Zeige den Mangel beim VM schriftlich an. Wenn er sich kümmern will, schaut er sich es an. Bei einem feinen Haarriss wird er - wenn er vom Fach ist - vermutlich gar nichts tun. Du bist auf jeden Fall nicht dafür zuständig und ggfs. erforderliche Sanierungskosten gehen auch nicht zu Deinen lasten - auch nicht im Zuge einer Mieterhöhung. Das gehört zur Instandsetzung (Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung - Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen AnwaltvereinArbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (mietrecht-dav.de)) und ist Sache des Eigentümers.
Von einer Setzung des Gebäudes brauchst Du nicht gleich ausgehen, das ist relativ unwahrscheinlich bei dem "Schadensbild".
Solche Risse sind in der Regel Setzungsrisse im Gebäude.
Der Untergrund, auf dem das Gebäude steht, ist nicht unbeweglich.
Er wandert.
Natürlich nicht in einem Ausmaß, als daß man es spüren würde.
Aber man sieht es.
In der Veränderung der Bausubstanz.
Solche Veränderungen werden sichtbar in zum Beispiel Rissen, wie du ihn beschreibst.
Aber keine Angst: Das Haus fällt nicht zusammen.
Der Architekt wußte, was kommt, und hat die Statik schon richtig berechnet.
Was ich damit sagen will: Risse an der Bausubstanz sind ausschließlich Sache des Vermieters, bzw. Hauseigentümers.
Du kannst ihm die Risse melden.
Es ist kein Fehler, wenn er davon Kenntnis hat.
Du solltest das unbedingt mit dem Vermieter besprechen, denn je nachdem woraus die Decke besteht (gestampfter Lehm?) kann da womöglich eines Tages spontan ein Kubikmeter Decke krachend zu Boden fallen. Oder auch mehr.
Ist mir schon passiert.