Fußbodenheizung spülen/ Ist der Mieter zuständig und trägt die Kosten?
Hallo Ihr Lieben,
wir leben seit drei Jahren in einem Haus zur Miete. Nun schreibt uns unser Vermieter das wir dafür zuständig sind das die Fußbodenheizung alle zwei Jahre gespült wird und auch die Kosten dafür tragen sollen. Ist das wirklich so? Wir haben keine Heizkörper, können somit auch nicht anders heizen. Wäre lieb wenn jemand der sich auskennt was dazu schreiben könnte. Vielen Dank!
9 Antworten
Ich wohne in einem Mietshaus und hier ist für die Heizung der Vermieter zuständig. Vielleicht meint der Vermieter auch das du mit einer Firma einen Termin vereinbaren sollst und er die Kosten dann übernimmt.
Solange es sich hierbei nicht um eine konkrete Instandsetzung handelt, dann dürfte so eine regelmässige Spülung wie die Wartung einer Gastherme behandelt werden.
Das heisst, die Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden. Kommt eben auch auf den Mietvertrag drauf an.
Üblich ist:
Regelmäßige Wartungskosten zahlt der Mieter.
Reparaturkosten übernimmt der Eigentümer/Vermieter.
Eine Reinigung der Gastherme zahlt ja auch der Mieter!
Dafür ist der Vermieter zuständig.
Kosten der Heizungswartung sind umlegbare Betriebskosten. Sofern vertraglich vereinbart.
Steht es im Mietvertrag? Notfall's frag deinen Anwalt oder andere Mieter in dieser Situation :) Viel Glück! :)