EbayKleinanzeigen verbindlicher Kaufvertrag aber Käufer will nicht mehr!?
Hallo,
hatte am Donnerstag ein Angebot in Höhe von 120,00€ für einen Artikel erhalten. Laut Ebay kam dadurch ein verbindlicher Kaufvertrag zu Stande. Dann einigten der Käufer und ich uns darauf, dass die Ware gestern oder heute abgeholt wird. Leider ignorierte er mich danach die ganze zeit bis heute, dann schrieb ich ihn heute noch einmal an und bekam eine unfreundliche und patzige E-Mail zurück, dass er keinen bock mehr hat und keiner ihn zwingen könnte die Ware zu kaufen. Ich recherierte im Netz und fand, dass ich ein Recht auf Abnahme der Ware habe, auf diese bestehe ich auch. Ich schrieb Ihm eine E-Mail und gab ihm eine Frist von 14 Tagen, in der er die Ware abholen und begleichen soll.
Wie geht es jetzt weiter wenn er die Frist verstreichen lässt? Was kann/ soll ich dann tun?
5 Antworten
Naja, er ist nun verpflichtet zu zahlen und die Ware abzuholen. Ich mein falls er es nicht macht, geh doch einfach zur Polizei oder frag einen Anwalt.
War nur meine Vermutung, kenne mich mit sowas nicht direkt aus.
Aber muss ich nicht zur Polizei um seine Daten zu bekommen?
WennDu die Daten nich hast, dann solltest Du die Sache einfach vergessen.
Klasse einstellung, nö. Name ist bekannt und telefonnummer auch. laut ebay muss ich mich für die identität an die polizei wenden und einen antrag stellen, diese wenden sich an ebay und die geben dann die daten raus.
Klasse einstellung, nö.
ja, finde ich auch.
laut ebay muss ich mich für die identität an die polizei wenden
Und laut Polizei wirst Du dich wohl an ebay halten müssen. Es liegt nichts vor, was ein polizeiliches Einschreiten nötig macht. Insbesondere keine Straftat.
diese wenden sich an ebay und die geben dann die daten raus.
Die Polizei wird Dich wieder nach Hause schicken. Wenn Du den Namen und Ort weißt, dann kannst Du die Adresse selbst beim zuständigen Einwohnermeldeamt bekommen. Und auch dann wird der Käufer sagen, dass er mit der ganzen Sache nichts zu tun hat, da wird sich wohl jemand einen Spaß erlaubt haben.
Dir bleibt letztlich nur der Rechtsweg. Ich glaube kaum, dass du diesen beschreiten willst.
Daher kann ich dir nur den Tipp geben, dem Käufer eine Frist zu setzen und ihm mit Rücktritt vom Vertrag zu drohen. Lässt der die Frist verstreichen, trittst du vom Vertrag zurück.
Damit wärst du dann wieder frei und könntest den Artikel anderweitig verkaufen. Ich würde dir auch empfehlen, nichts über ebayKleinanzeigen zu verkaufen.
Ich will ja den Vertrag aufrecht erhalten und wich will, das er die Ware bezhl tun abholt. Immerhin hat er ja auf die Ware geboten.
Dann musst du den Rechtsweg beschreiten.
Jedoch ist hier Vorsicht geboten. Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen, sind nicht das selbe.
Bei ebay Kleinanzeigen bietet man nicht. Wo hast du verkauft? Bei ebay oder bei ebay Kleinanzeigen? Du machst widersprüchliche Angaben.
Wenn der Kauf über ebay Kleinanzeigen stattgefunden hat, wünsche ich dir viel Erfolg dabei, die Anschrift des Käufers herauszufinden. Wie willst du das machen?
zu 1 , klar kann man bei Kleinanzeigen ein Angebot abgeben und wenn ich dieses akzeptiere ist es ein kaufvertrag.
zu 2 Laut ebay muss ich das über die Polizei machen.
Die Polizei wird hier gar nichts machen. Das ist ein rein zivilrechtlicher Anspruch.
dann wirst du wohl gerichtliche Schritte einleiten müssen.
Gegen wen? ebay Kleinanzeigen ist anonym.
Nicht wenn man auf einen festpreis ein angebot abgeben will! den vollständigen Namen und telefnnummer habe ich
Na dann kannst Du Dir ja mit etwas Glück von der zuständigen Meldebehörde auch noch die Adresse beschaffen.
ganz ehrlich, anwaltskosten und aufwand sind höher als die 120 euro.
wenn diese 14 tage verstrichen sind, heisst es neues spiel neues glück und du stellst den artikel wieder ein.
das ist genauso wie auf dem flohmarkt oder der anzeige in der zeitung, wo man sich einigt und der käufer dann nicht abholt, weil er keine lust mehr drauf hat.
In den ebay richtlinien steht es aber so drin und alut internetrecht ist es auch so. Bei ebay auktions haus ist es doch auch rechtens.
Mag sein, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist - was ich schon sehr bezweifle. Letztlich hast Du aber so oder so keine realistischen Möglichkeiten, die Erfüllung auch durchzusetzen.
Zitat aus den Rechtlinien von EbayKleinanziegen:
„Ein Kaufvertrag ist bei eBay Kleinanzeigen dann verbindlich, wenn ein Angebot abgegeben und akzeptiert wurde. Der Kaufvertrag kommt dann zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande. Sollte der Kaufvertrag somit bereits geschlossen worden sein, so bitten wir Sie sich an den Käufer/Verkäufer zwecks der Kaufabwicklung zu wenden.
Haben Sie mehrere Angebote bei verschiedenen Artikeln abgegeben und diese wurden alle angenommen, so sind alle Käufe verbindlich. Sie sollten Spaßangebote oder .- annahmen vermeiden, da diese ebenfalls rechtskräftig sein können. Geben Sie also bitte nur bei ernsthaftem Kaufinteresse ein Angebot ab oder nehmen eines an.“ Quelle: http://kleinanzeigen.ebay.de/hilfe/antwort/verbindlicherkaufvertrag
Es kommt aber dann noch auf den konkreten Einzelfall an, wie das "Angebot" denn tatsächlich aussah. Eine Aussage a la "Ich biete ihnen verbindlich an, den Artikel für 60,-€ zu kaufen", ist ja eher selten....
Grundsätzlich ist es allerdings richtig, dass ein Kaufvertrag durch Angebot und Annahme zustande kommt. Der Käufer muss anbieten, der Verkäufer muss annehmen.
Die Polizei hat mit zivilrechtlichen Forderungen nichts zu tun. Der Anwalt will erst mal Geld für seine Dienste. Ob dann beim Käufer etwas zu holen ist, das ist fraglich.