EbayKleinanzeigen verbindlicher Kaufvertrag aber Käufer will nicht mehr!?

5 Antworten

Naja, er ist nun verpflichtet zu zahlen und die Ware abzuholen. Ich mein falls er es nicht macht, geh doch einfach zur Polizei oder frag einen Anwalt.

Interesierter  11.01.2015, 15:55

Die Polizei hat mit zivilrechtlichen Forderungen nichts zu tun. Der Anwalt will erst mal Geld für seine Dienste. Ob dann beim Käufer etwas zu holen ist, das ist fraglich.

Menfister  11.01.2015, 15:56
@Interesierter

War nur meine Vermutung, kenne mich mit sowas nicht direkt aus.

1001N8 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 16:01
@Interesierter

Aber muss ich nicht zur Polizei um seine Daten zu bekommen?

jurafragen  11.01.2015, 16:19
@1001N8

WennDu die Daten nich hast, dann solltest Du die Sache einfach vergessen.

1001N8 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 17:22
@jurafragen

Klasse einstellung, nö. Name ist bekannt und telefonnummer auch. laut ebay muss ich mich für die identität an die polizei wenden und einen antrag stellen, diese wenden sich an ebay und die geben dann die daten raus.

jurafragen  12.01.2015, 12:20
@1001N8

Klasse einstellung, nö.

ja, finde ich auch.

laut ebay muss ich mich für die identität an die polizei wenden

Und laut Polizei wirst Du dich wohl an ebay halten müssen. Es liegt nichts vor, was ein polizeiliches Einschreiten nötig macht. Insbesondere keine Straftat.

diese wenden sich an ebay und die geben dann die daten raus.

Die Polizei wird Dich wieder nach Hause schicken. Wenn Du den Namen und Ort weißt, dann kannst Du die Adresse selbst beim zuständigen Einwohnermeldeamt bekommen. Und auch dann wird der Käufer sagen, dass er mit der ganzen Sache nichts zu tun hat, da wird sich wohl jemand einen Spaß erlaubt haben.

Dir bleibt letztlich nur der Rechtsweg. Ich glaube kaum, dass du diesen beschreiten willst.

Daher kann ich dir nur den Tipp geben, dem Käufer eine Frist zu setzen und ihm mit Rücktritt vom Vertrag zu drohen. Lässt der die Frist verstreichen, trittst du vom Vertrag zurück.

Damit wärst du dann wieder frei und könntest den Artikel anderweitig verkaufen. Ich würde dir auch empfehlen, nichts über ebayKleinanzeigen zu verkaufen.

1001N8 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 16:00

Ich will ja den Vertrag aufrecht erhalten und wich will, das er die Ware bezhl tun abholt. Immerhin hat er ja auf die Ware geboten.

Interesierter  11.01.2015, 16:02
@1001N8

Dann musst du den Rechtsweg beschreiten.

Jedoch ist hier Vorsicht geboten. Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen, sind nicht das selbe.

ronnyarmin  11.01.2015, 17:00
@1001N8

Bei ebay Kleinanzeigen bietet man nicht. Wo hast du verkauft? Bei ebay oder bei ebay Kleinanzeigen? Du machst widersprüchliche Angaben.

Wenn der Kauf über ebay Kleinanzeigen stattgefunden hat, wünsche ich dir viel Erfolg dabei, die Anschrift des Käufers herauszufinden. Wie willst du das machen?

1001N8 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 17:18
@ronnyarmin

zu 1 , klar kann man bei Kleinanzeigen ein Angebot abgeben und wenn ich dieses akzeptiere ist es ein kaufvertrag.

zu 2 Laut ebay muss ich das über die Polizei machen.

Interesierter  11.01.2015, 21:51
@1001N8

Die Polizei wird hier gar nichts machen. Das ist ein rein zivilrechtlicher Anspruch.

dann wirst du wohl gerichtliche Schritte einleiten müssen.

ronnyarmin  11.01.2015, 17:00

Gegen wen? ebay Kleinanzeigen ist anonym.

1001N8 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 17:21
@ronnyarmin

Nicht wenn man auf einen festpreis ein angebot abgeben will! den vollständigen Namen und telefnnummer habe ich

jurafragen  12.01.2015, 12:18
@1001N8

Na dann kannst Du Dir ja mit etwas Glück von der zuständigen Meldebehörde auch noch die Adresse beschaffen.

ganz ehrlich, anwaltskosten und aufwand sind höher als die 120 euro.

wenn diese 14 tage verstrichen sind, heisst es neues spiel neues glück und du stellst den artikel wieder ein.

das ist genauso wie auf dem flohmarkt oder der anzeige in der zeitung, wo man sich einigt und der käufer dann nicht abholt, weil er keine lust mehr drauf hat.

1001N8 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 17:19

In den ebay richtlinien steht es aber so drin und alut internetrecht ist es auch so. Bei ebay auktions haus ist es doch auch rechtens.

Mag sein, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist - was ich schon sehr bezweifle. Letztlich hast Du aber so oder so keine realistischen Möglichkeiten, die Erfüllung auch durchzusetzen.

1001N8 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 17:20

Zitat aus den Rechtlinien von EbayKleinanziegen:

„Ein Kaufvertrag ist bei eBay Kleinanzeigen dann verbindlich, wenn ein Angebot abgegeben und akzeptiert wurde. Der Kaufvertrag kommt dann zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande. Sollte der Kaufvertrag somit bereits geschlossen worden sein, so bitten wir Sie sich an den Käufer/Verkäufer zwecks der Kaufabwicklung zu wenden.

Haben Sie mehrere Angebote bei verschiedenen Artikeln abgegeben und diese wurden alle angenommen, so sind alle Käufe verbindlich. Sie sollten Spaßangebote oder .- annahmen vermeiden, da diese ebenfalls rechtskräftig sein können. Geben Sie also bitte nur bei ernsthaftem Kaufinteresse ein Angebot ab oder nehmen eines an.“ Quelle: http://kleinanzeigen.ebay.de/hilfe/antwort/verbindlicherkaufvertrag

skyfly71  11.01.2015, 18:41
@1001N8

Es kommt aber dann noch auf den konkreten Einzelfall an, wie das "Angebot" denn tatsächlich aussah. Eine Aussage a la "Ich biete ihnen verbindlich an, den Artikel für 60,-€ zu kaufen", ist ja eher selten....

Grundsätzlich ist es allerdings richtig, dass ein Kaufvertrag durch Angebot und Annahme zustande kommt. Der Käufer muss anbieten, der Verkäufer muss annehmen.