eBay Kleinanzeigen - Rechtsgültiger Kaufvertrag bei Angebot Annahme?!
Hallo! Ich habe bei eBay Kleinanzeigen etwas "gekauft". Also ein Angebot gesendet und es wurde vom Verkäufer angenommen. Jetzt möchte ich den Artikel nicht mehr aber der Verkäufer besteht auf den "Vertrag" und droht mit seinem Anwalt.
Bei eBay Kleinanzeigen findet man nur dieses hier: "Haben Sie mehrere Angebote bei verschiedenen Artikeln abgegeben und diese wurden alle angenommen, so sind alle Käufe verbindlich. Sie sollten Spaßangebote oder .- annahmen vermeiden, da diese ebenfalls rechtskräftig sein können. Geben Sie also bitte nur bei ernsthaftem Kaufinteresse ein Angebot ab oder nehmen eines an."
Jedoch frage ich mich ob das wirklich Rechtswirksam ist, kommt ein Vertrag nicht erst bei Überweisung des Geldes zustande?
HILFREICHE und Verlässliche Hinweise wären super!
5 Antworten
Theoretisch kann der Verkäufer auf die Erfüllung des Vertrages bestehen. Aber kein vernünftiger Mensch würde in so einem Fall einen Anwalt einschalten. Entschuldige dich einfach höflich und sag, dass du vom Kauf zurücktreten möchtest und dann lass es gut sein. Überleg dir das beim nächsten Mal vorher, ob du etwas kaufen möchtest.
Warum überlegt man sich das nicht vorher? Ganz ernsthaft .
Ich hatte auch so n Vollpfosten der was kaufen wollte aber sich dann einfach nicht mehr gemeldet hat.
Man sagt dann anderen ab die die Anzeige auch noch gesehen haben und dann natürlich nicht mehr wollen wenn man sagt der andere ist abgesprungen
Doch, Du bist einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen und zur Erfüllung verpflichtet, d.h. Du mußt den Artikel bezahlen und abnehmen. Der Vertrag kommt durch Deine Willenserklärung zustande, nicht erst durch die Bezahlung.
Andererseits wird sich der Verkäufer überlegen, Dir seinen Anwalt auf den Hals zu hetzen - oder handelt es sich um einen Artikel von hohem Wert?
Üblicherweise sind Drohungen mit dem Anwalt Einschüchterungsversuche. Wenn es um ein 20-Euro-Geschäft gehen sollte, würde ich die Sache an Deiner Stelle "aussitzen".
Klar ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen. Es wäre nur Kulanz vom Verkäufer, wenn er den Artikel zurück nimmt. Das ist das Gleiche, wenn Du in Geschäften kaufst, und die Ware zurück gibst, weil sie dann doch nicht gefallen. Es ist reine Kulanz. Ein Recht auf Rücknahme hast Du nicht.
kommt ein Vertrag nicht erst bei Überweisung des Geldes zustande
Nein, vor dem Zahlen gab es den von Dir getätigten schriftlichen Kaufvertrag. Und jetzt solltest Du zahlen.
aber der Verkäufer besteht auf den "Vertrag" und droht mit seinem Anwalt.
Und das macht mich dann wieder misstrauisch. ebay-Kleinanzeigen ist eine Verkaufsplattform, die für Selbstabholer gedacht ist und auch so beworben wird.