Privatverkauf, zivilrechtlich oder strafrechtlich vorgehen?
Hallo liebe Fragenbeantworter,
habe bei einem Privatverkäufer eine Markentasche mit versichertem Versand gekauft und leider, so naiv wie ich war, nur per Überweisung bezahlt.
Sendungsnummer kann er mir nicht mitteilen, da er angeblich viel zu tun hat und nicht Zuhause ist, aber er wohnt nicht alleine.
Seit zwei Wochen kam keine Ware an, habe ihm auch eine Frist bis heute gegeben, da ich sonst vom Kaufvertrag zurücktreten will, da es dafür auch einen triftigen Grund gibt.
Es warten nämlich noch vier andere Käufer auf ihre Waren (teilweise über einen Monat), zusätzlich meinte der Verkäufer noch abfällig zu mir:
"Warum sollte ich dich verarschen, ich weiß doch selber nicht ob die Tasche original ist".
Auch benutzt der Verkäufer zwei verschiedene Vornamen, aber mit der gleichen IBAN.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Eigentlich ist das ein zivilrechtlicher Fall, aber Geld für einen Anwalt habe ich leider nicht (auch keine Rechtsschutzversicherung).
Kann nur mein BGB-Wissen rauskramen, aber Druck macht es dem Verkäufer anscheinend nicht.
Will aber auch die Polizei nicht belästigen oder ist das schon ein Fall für eine Anzeige?
LG ein verzweifelter Käufer.
7 Antworten
Du hast von allen Sachen Screenshots gemacht? Also auch von der Beschreibung wo drin steht: Original...?
Setze eine endgültige Frist. Maximal 1 Woche. Erkläre gleichzeitig, dass du die Ware nach der Artikelbeschreibung zu diesem Termin erwartest. Ansonsten wirst du Strafanzeige erstatten wegen Betruges und das Mahnverfahren einleiten wirst. Du kannst auch gleichzeitig den Rücktritt vom Kauf erklären. Allerdings dazu bemerken, dass es von dir ein absolutes Entgegenkommen ist, da du rechtlich den Anspruch auf den gekauften Artikel hast und zwar den Original Artikel! Und der Verkäufer, soll dir dann das Geld innerhalb der Woche zurück senden. Sonst: Anzeige wegen Betruges (Verdacht auf gewerbsmäßigem Betrug) mit gleichzeitigem Mahnbescheid.
Viel Erfolg!
Setze dem Verkäufer eine letzte Frist von 8 Tagen innerhalb dieser Zeit du den Wareneingang erwartest. Wie ich lese, hast du eine Frist gesetzt. Sollte diese Frist nicht eingehalten worden sein, dann trittst du vom Kaufvertrag zurück.Das ist dein Recht.
Da du bereits bezahlt hast, aber keine Ware erhalten hast, ist dir ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Das erfüllt aus meiner Sicht den Tatbestand des Betruges, weil der Verkäufer nicht liefert.
Es gäbe hierzu einige Fragen. Wurde ein fester Liefertermin vereinbart ? Handelt es sich um die angebotene Ware um ein Original oder eine Fälschung ? Was wurde dir angeboten ? Der Verkäufer sagt, wie du schreibst, er wisse selber nicht, ob die Tasche ein Original sei. Hast du die Tasche nur deshalb gekauft, weil du ein Original haben wolltest ?
Mal abgesehen von Fragen die man in diesem Falle stellen könnte, würde ich dem Verkäufer mitteilen, dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst. Dein bezahltes Geld innerhalb von 8 Tagen auf deinem Konto sehen willst.
Kommt er dem nicht nach, erfolgt eine Anzeige wegen Betruges. Ob ihn das noch so kalt lässt, möchte ich bezweifeln. Das sollte man dem Verkäufer klar und deutlich mitteilen.
Frist die du gesetzt hast abwarten und falls die Rücküberweisung nicht erfolgt ist, tatsächlich Anzeige erstatten. Das kann für ihn mehr als unangenehm werden.
Vielleicht verkauft er Waren auch an andere und hat kein Gewerbe angemeldet. Dafür würde sich das Finanzamt interessieren.
Ich würde diesem Verkäufer auf die Sprünge helfen, das darfst du mir glauben.
Ist das Geld innerhalb der von dir gesetzten Frist nicht zurücküberwiesen, sofort Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Der kostet nicht die Welt
Dazu brauchst du keinen Anwalt.
Solchen Typen sollte man das Handwerk legen.
Wo gekauft zu welchem Preis?
Kleiderkreisel für 80€, leider nicht über das System, sie ist auch schon gesperrt.
Teile dem Verkäufer den Rücktritt vom Verkauf mit, fordere ihn mit Fristsetzung zur Kaufpreiserstattung auf und kündige gleichzeitig an, dass Du mit erfolglosem Fristverlauf Anzeige erstatten und gleichzeitig einen Mahnbescheid veranlassen wirst.
Solch dubiösen Verkäufern begegnet man in Fällen wie diesen am besten mit einer Anzeige. Wenn man dann Glück! hat, erstatten sie den Kaufpreis freiwillig.
Recht ist nicht ausschließlich für die die es sich leisten können.
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Mach ein Erstberatungsgespräch über das weitere Vorgehen. Wenn du die Verkäuferin in Verzug gesetzt hast, muss sie dann auch sämtliche Folgekosten tragen und nicht der Staat.
Anders als andere raten, würde ich nicht warten wenn es noch weitere Gläubiger gibt. Sonst steht man noch am Ende der Forderungsschlange. Wer zuerst kommt,...
Und da es fragwürdig ist ob die Tasche echt ist (wie die Vk ja schon durch blicken ließ), würde ich auch lieber zum Geld als zur Ware tendieren.
Hallo, danke für deine Antwort. Ich habe vom kompletten Chatverlauf einen Screenshot, leider hat der Käufer direkt nach der Überweisung von mir, die Artikelanzeige gelöscht. Aber Titel lautete "Supreme Waistbag", habe jetzt auch Kleiderkreisel geschrieben, ob die die Anzeige zwischengespeichert haben.
Werde es auf jeden Fall so machen, wie du beschrieben hast, vieles habe ich schon genauso umgesetzt.