Fahrradverkauf ohne Kaufvertrag - Jetzt Ärger mit dem Käufer!
Hallo,
ich habe auf Ebay Kleinanzeigen mein Fahrrad verkauft, weil ich die Stadt gewechselt habe und es nicht mitnehmen konnte. Leider habe ich die private Gewährleistung nicht explizit in der Anzeige ausgeschlossen. Einen Kaufvertrag habe ich leider auch nicht gemacht obwohl ich eigentlich wollte aber der Käufer meinte er bräuchte keinen....also hab ich es gelassen und dachte es wäre ok so.
Jetzt kommt er knapp 2 Wochen später und sagt die Kette wäre ihm sofort nach dem Kauf gerissen und als er es dann die Tage in die Werkstatt bringen wollte hätten die einen Riss im Rahmen festgestellt und jetzt will er den Kauf rückgängig machen, setzt mir eine Frist bis Ende der Woche und droht mir mit dem Anwalt.
Man muss dazu auch sagen, ich habe das Fahrrad selber erst knapp 6 Monate vorher gebraucht gekauft, hatte aber nie Probleme mit dem Rad und habe es deswegen mit besten Wissen verkauft.
Brauche dringend Hilfe, bin ich jetzt ohne schriftlichen Kaufvertrag aufgeschmissen und stehe mit meinem kaputten Fahrrad da??
Danke für Eure Hilfe!!!
3 Antworten
Da Du keinen Kaufvertrag gemacht hast, gilt dies als mündliche Absprache. Da Du Privatverkäufer bist, kannst Du weder Gewährleistung noch Garantie geben.
Der Käufer bleibt auf seinem Fahrrad sitzen. Das die Kette gerissen ist, kann auch nicht als arglistige Täuschung angesehen werden, da der Schaden erst später eingetreten ist und nicht schon vorhanden war. Ein Riss im Rahmen kann man leicht übersehen.
Der Käufer kann Dir keine Frist setzen. Er hat das Fahrrad gesehen und gebraucht gekauft und das ohne Vertrag. Du bist nicht in der Pflicht das Fahrrad zurückzunehmen.
Sollte er Dich auf Herausgabe des Geldes verklagen wird die Klage vor Gericht nicht standhalten.
ich denke du hast es als gebraucht verkauft,wie gesehen,pech für den käufer.und du bist kein gewerbl.verkäufer?!
Hallo,
das dachte ich eigentlich auch, aber anscheinend muss man als privater Verkäuder die Gewährleistung explizit ausschliessen und da ich das nicht getan habe bin ich verpflichtet für anfallende Reparaturen und Kosten. :(
aber doch nicht als privater verkäufer,kette ist ein verschleißteil.wußtest du von dem angebl. riß im rahmen?
Wie ist die Sache eigentlich ausgegangen?
Risse im Rahmen kommen vor und den brauchst nicht gesehen haben WENN ER SCHON WAR. Kette ist ein Verschleißteil und gehört getauscht. Kettenriss kann aber auch bei Sturz oder extremen Belastungen passieren. Oder Kettenriss führt uu einem Sturz bei dem der Rahmen einen Riss bekommt. 1. bist als privater nicht für Garantien zuständig und der 2. Käufer kann auch bewusst Mängel in Kauf nehmen. Auch Rahmen sind oft reparierbar 3. kann der Käufer den Rahmen selbst beschädigt haben 4. der Wert ist nicht groß genug für eine Verhandlung, ein Gutachter käme schon viel zu teuer
Mach dir keine Gedanken wenn du guten Wissens verkauft hast