Fahrradverkauf ohne Kaufvertrag - Jetzt Ärger mit dem Käufer!

3 Antworten

Da Du keinen Kaufvertrag gemacht hast, gilt dies als mündliche Absprache. Da Du Privatverkäufer bist, kannst Du weder Gewährleistung noch Garantie geben.

Der Käufer bleibt auf seinem Fahrrad sitzen. Das die Kette gerissen ist, kann auch nicht als arglistige Täuschung angesehen werden, da der Schaden erst später eingetreten ist und nicht schon vorhanden war. Ein Riss im Rahmen kann man leicht übersehen.

Der Käufer kann Dir keine Frist setzen. Er hat das Fahrrad gesehen und gebraucht gekauft und das ohne Vertrag. Du bist nicht in der Pflicht das Fahrrad zurückzunehmen.

Sollte er Dich auf Herausgabe des Geldes verklagen wird die Klage vor Gericht nicht standhalten.

ich denke du hast es als gebraucht verkauft,wie gesehen,pech für den käufer.und du bist kein gewerbl.verkäufer?!

kuku27  21.05.2012, 08:43

Risse im Rahmen kommen vor und den brauchst nicht gesehen haben WENN ER SCHON WAR. Kette ist ein Verschleißteil und gehört getauscht. Kettenriss kann aber auch bei Sturz oder extremen Belastungen passieren. Oder Kettenriss führt uu einem Sturz bei dem der Rahmen einen Riss bekommt. 1. bist als privater nicht für Garantien zuständig und der 2. Käufer kann auch bewusst Mängel in Kauf nehmen. Auch Rahmen sind oft reparierbar 3. kann der Käufer den Rahmen selbst beschädigt haben 4. der Wert ist nicht groß genug für eine Verhandlung, ein Gutachter käme schon viel zu teuer

Mach dir keine Gedanken wenn du guten Wissens verkauft hast

Phil001 
Beitragsersteller
 22.05.2012, 23:55
@kuku27

Hallo,

das dachte ich eigentlich auch, aber anscheinend muss man als privater Verkäuder die Gewährleistung explizit ausschliessen und da ich das nicht getan habe bin ich verpflichtet für anfallende Reparaturen und Kosten. :(

broten  23.05.2012, 21:53
@Phil001

aber doch nicht als privater verkäufer,kette ist ein verschleißteil.wußtest du von dem angebl. riß im rahmen?

Wie ist die Sache eigentlich ausgegangen?