Ebay Kleinanzeigen Kaufvertrag erst ab Abholung?
Ich hab einen Fehler begangen...
Ich wollte etwas auf eBay Kleinanzeigen verkaufen und ein Käufer hatte sich auch schon gemeldet... Wir haben uns auf eine Abholung am Donnerstag und einen Preis (80€)geeinigt.
Jetzt ist mir beim Verpacken die Ware kaputt gegangen und kann die Ware ja so nicht mehr verkaufen, dies hab ich dem Käufer auch schon gesagt.
Nun hat der Käufer aber relativ patzig geantwortet, wie ich denn sowas kaputt machen kann... Ich habe mich höflich entschuldigt, aber er hat sich seitdem nicht mehr gemeldet
Ich mache mir gerade richtig sorgen, dass er evtl. Nun gegen mich vorgehen könnte :( Ich bin leider noch Minderjährig (17 Jahre) was die Sache nicht gerade besser darstellen lässt :(
Habe ich jetzt große Probleme, dadurch dass ich die Ware nicht mehr an den Käufer geben kann?
6 Antworten
Zwar ist der Sachverhalt dünn (minderjährig, einwilligung, genehmigung der Eltern???), jedoch ist aufgrund der Tatsache, dass der Vertragsgegenstand kaputt gegangen ist, die Leistung für dich im Sinne von 275 I BGB unmöglich geworden. Dies hat zur Folge, dass sowohl dein Anspruch auf die Zahlung als auch der Anspruch auf die Übergabe/Übereignung des Käufers erloschen sind. Er könnte nur noch einen Schadensersatzanspruch oder ein Aufwendungsersatz geltend machen, diese setzen jedoch erstmal einen Schaden oder eine Aufwendung voraus.
Mal abgesehen davon, dass allein schon aufgrund der mangelnden vollen Geschaeftsfaehigkeit kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein duerfte (ausser deine Eltern haben bereits zugestimmt), ist hier wohl erst einmal davon auszugehen, dass der Kaufvertrag ohnehin erst vor Ort geschlossen werden sollte. Wahrscheinlich wollte der Kaufinteressent den Artikel dann ja erst einmal begutachten und danach entscheiden, ob er ihn auch wirklich kaufen will. Ein muendlicher Kaufvertrag waere jedoch nur dann zustande gekommen, wenn ihr euch schon voellig einig wart und er den Kauf des Artikels auch unabhaengig von einer Pruefung vor Ort zugesagt hatte.
Ich hab einen Fehler begangen...
In der Tat.
Und ich hoffe, du hältst jetzt die Finger still, bis du volljährig bist.
Solche Verkäufer braucht kein Mensch - Ware zerdeppern und sich dann noch mit minderjährig rausmogeln.
Da du noch minderjährig bist, hast du im Zweifelsfall einfach nicht die Genehmigung deiner Eltern zu diesem Verkauf. §§ 107 ff. BGB
Sollte ich das den Käufer wissen lassen? Oder erst wenn er mit einer Anzeige drohen sollte?
Danke
Wir haben uns auf eine Abholung am Donnerstag und einen Preis (80€)geeinigt.
Und somit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag gemäß BGB zustandegekommen.
Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag
Jetzt ist mir beim Verpacken die Ware kaputt gegangen und kann die Ware ja so nicht mehr verkaufen, dies hab ich dem Käufer auch schon gesagt.
Du irrst, die Ware wurde schon an den Käufer verkauft, sie wurde nur noch nicht übereignet.
Ich mache mir gerade richtig sorgen, dass er evtl. Nun gegen mich vorgehen könnte :(
Zu Recht:
Er kann Schadenersatz verlangen oder einen Deckungskauf vornehmen.
Dann hatte er auch die Genehmigung seiner Eltern, den Artikel bei eBay Kleinanzeigen einzustellen.
Und jetzt auf einmal soll die Minderjährigen-Karte gezückt werden?
Die Beweislast für die Genehmigung liegt beim Käufer. Entsprechend kann er die Karte zücken.
Auch wenn der Käufer noch nicht bezahlt hat? Er hätte es ja morgen erst abgeholt, sich angeschaut und dabei auch bezahlt?
Warum klickst Du nicht einfach meinen Link an?
Da steht genau drin, warum hier bereits ein Kaufvertrag zustandegekommen ist.
Er ist minderjährig ...