Ebay Kleinanzeigen Kaufvertrag erst ab Abholung?

6 Antworten

Zwar ist der Sachverhalt dünn (minderjährig, einwilligung, genehmigung der Eltern???), jedoch ist aufgrund der Tatsache, dass der Vertragsgegenstand kaputt gegangen ist, die Leistung für dich im Sinne von 275 I BGB unmöglich geworden. Dies hat zur Folge, dass sowohl dein Anspruch auf die Zahlung als auch der Anspruch auf die Übergabe/Übereignung des Käufers erloschen sind. Er könnte nur noch einen Schadensersatzanspruch oder ein Aufwendungsersatz geltend machen, diese setzen jedoch erstmal einen Schaden oder eine Aufwendung voraus.

Mal abgesehen davon, dass allein schon aufgrund der mangelnden vollen Geschaeftsfaehigkeit kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein duerfte (ausser deine Eltern haben bereits zugestimmt), ist hier wohl erst einmal davon auszugehen, dass der Kaufvertrag ohnehin erst vor Ort geschlossen werden sollte. Wahrscheinlich wollte der Kaufinteressent den Artikel dann ja erst einmal begutachten und danach entscheiden, ob er ihn auch wirklich kaufen will. Ein muendlicher Kaufvertrag waere jedoch nur dann zustande gekommen, wenn ihr euch schon voellig einig wart und er den Kauf des Artikels auch unabhaengig von einer Pruefung vor Ort zugesagt hatte.

Ich hab einen Fehler begangen...

In der Tat.

Und ich hoffe, du hältst jetzt die Finger still, bis du volljährig bist.
Solche Verkäufer braucht kein Mensch - Ware zerdeppern und sich dann noch mit minderjährig rausmogeln.

Da du noch minderjährig bist, hast du im Zweifelsfall einfach nicht die Genehmigung deiner Eltern zu diesem Verkauf. §§ 107 ff. BGB

Abstract123 
Beitragsersteller
 09.09.2020, 23:18

Sollte ich das den Käufer wissen lassen? Oder erst wenn er mit einer Anzeige drohen sollte?

Danke

Wir haben uns auf eine Abholung am Donnerstag und einen Preis (80€)geeinigt.

Und somit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag gemäß BGB zustandegekommen.

Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag

Jetzt ist mir beim Verpacken die Ware kaputt gegangen und kann die Ware ja so nicht mehr verkaufen, dies hab ich dem Käufer auch schon gesagt.

Du irrst, die Ware wurde schon an den Käufer verkauft, sie wurde nur noch nicht übereignet.

Ich mache mir gerade richtig sorgen, dass er evtl. Nun gegen mich vorgehen könnte :(

Zu Recht:

Er kann Schadenersatz verlangen oder einen Deckungskauf vornehmen.

AnglerAut  09.09.2020, 20:30

Er ist minderjährig ...

NoName08154711  09.09.2020, 20:32
@AnglerAut

Dann hatte er auch die Genehmigung seiner Eltern, den Artikel bei eBay Kleinanzeigen einzustellen.

Und jetzt auf einmal soll die Minderjährigen-Karte gezückt werden?

AnglerAut  09.09.2020, 20:38
@NoName08154711

Die Beweislast für die Genehmigung liegt beim Käufer. Entsprechend kann er die Karte zücken.

Abstract123 
Beitragsersteller
 09.09.2020, 20:24

Auch wenn der Käufer noch nicht bezahlt hat? Er hätte es ja morgen erst abgeholt, sich angeschaut und dabei auch bezahlt?

NoName08154711  09.09.2020, 20:26
@Abstract123

Warum klickst Du nicht einfach meinen Link an?
Da steht genau drin, warum hier bereits ein Kaufvertrag zustandegekommen ist.