eBay Gutschein nicht auf Rechnung?
Ich habe einen Laptop bei eBay mit dem Rabattcode POWEREBAY5 bestellt.
Durch den Code reduzierte sich der netto Preis auf unter 800,-€, sodass der Laptop auf einmal absetzbar wäre für mich als Freiberufler.
Jetzt kam der Laptop geliefert, aber auf der Rechnung vom Händler steht der ursprüngliche Preis von netto etwa 815,-€.
Auf Rückfrage teilte mir der Händler mit, dass der Rabatt von eBay gegeben wird und nicht vom Händler.
Meine Frage ist jetzt, welcher Preis für das Finanzamt bindend ist - der Preis den ich effektiv bezahlt habe oder der Preis auf der Rechnung?
Und wenn der effektiv gezahlte Preis bindend ist, reicht es dann die Seite "Einzelheiten zum Kauf" von eBay beizulegen oder wie weise ich das so nach, dass es vom Finanzamt akzeptiert wird?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Ansetzen kannst du die Anschaffungskosten nach §255 HGB alles was du aufwendest um das Wirtschaftsgut zu erlangen
(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen.
Heißt im Umkehrschluss für dich das du den reduzierten Preis in deiner Anlage EÜR ansetzen kannst.
Wichtig für dich und deine Buchhaltung ist aber natürlich zum einen die Rechnung als auch den eBay Rabatt Nachweis behällst.
Wobei es sehr unwahrscheinlich sein wird, das eine etwaige Betriebsprüfung dich darauf festnagelt.
ABER, und das dürfte deine Frage abschließend denn beantworten, das BMF hat seine Auffassung und Anweisungen vom 26.02.2021 überarbeitet:
Genau genommen geht es um das BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung vom 26. Februar 2021. Die Änderung ist vom 22.02.2022 und verkürzt verkürzt die Nutzungsdauer von Computer und die dazugehörige Hardware auf 1 Jahr und stellt keine Sonder-AfA da.
das FA wird sich an der Rechnung orientieren
dann reich die Überweisung mit ein, da steht der exakte Kaufbetrag
Ich frage mich halt auch, ob das FA überhaupt einen Betrag veranschlagen darf, der nie gezahlt wurde. Aber da alles sein kann, möchte ich gerne sichergehen, bevor ich bei der Steuererklärung im nächsten jahr die Rückmeldung bekomme, dass für die nur der Rechnungsbetrag auf der einen Rechnung zählt.
Ich hatte eben ein Gespräch mit dem Support von eBay, der mirsagte und mir schriftlich bestätigen will, dass das FA die "Einzelheiten zum Kauf" anerkennt. Das verunsichert mich umso mehr...