Jemand will mich beim Finanzamt melden (Ebay & co.)
Hallo zusammen,
ich hab da mal ein Problemchen...seit drei Wochen verkaufe ich alte Sammelkarten auf Ebay,manche im Verbund als "Deck" und andere einzeln...die Preise lasse ich meist erbieten und sie liegen ab und an bei 2€ oder 5€ ab und an aber auch mal 20€ oder 70€ für ganze Decks.
Es ist einfach mein altes Hobby gewesen was ich nun einfach los haben wollte damit es nicht rumstaubt. Nun schrieb mich gestern Abend jemand an und meinte er hätte mich dem Finanzamt gemeldet weil ich gewerblich bei Ebay handel und außerdem hätte er mich dem Kartenverlag gemeldet weil man nicht als Privaterverkäufer solch viele Karten haben kann.
Was soll ich nun machen ? Es ignorieren und mir denken "Da passiert eh nichts" ?
Ich zahle noch keine Steuern, bin in der Ausbildung und grade mal 18 Jahre alt. Nur weil ich etwas altes los haben wollte und nicht auf große Gewinne aus war mache ich mir nun doch Sorgen...
Da ich noch keine Steuern zahle beziehungsweise irgendwie Steuererklärungen etc. mache und alles, abzüge hab ich ja beim Ausbildungsgehalt und so ja...was soll ich am besten nun tun ? Hab vor Scheu erstmal alles nun wieder rausgenommen bei Ebay will nicht das irgendwas schlimmes passiert oder nachher noch meine Eltern irgendwas zahlen müssen...
Hoff jemand kann da mein Gemüt etwas beruhigen :-(
Lg
7 Antworten
Was ebay oder irgendwelche Kartenverlage über die Gewerblichkeit denken ist dem Finanzamt relativ egal. Wenn Du nicht wie ein Händler auftrittst, dann hast Du kein Gewerbe.
Solange Du also lediglich die alte Sammlung auflöst, ist es steuerrechtlich egal. Wenn Du aber anfängst, neue Karten nachzukaufen und diese wieder zu verkaufen, dann hast Du ein Steuerproblem.
Und wer glaubt, dass man als Privatverkäufer nicht viele Karten haben kann, hat keine Ahnung. Ich hab aus meiner Jugend viele Sammelkartenspiele und die Anzahl der Karten geht in die tausende.
MEINE MEINUNG !!! ::
ich finde es kann dir egal sein, weil auf ebay kann man verkaufen, man hat halt das recht dazu.. wenn die leute es kaufen sind es ihr Problem, falls du ärger bekommst was nicht geschehen wird, kannst du dich laut ebay richtlinien wehren!! schließlich darf man auf ebay verkaufen, und zu welchem preis man es setzt ist auch egal, wenn die leute es kaufen
keine SORGE !!! !!!!!!!!!!!111
Ganz genau. Er kennt weder den Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Handeln, noch hat er verstanden, welchen Inhalt ebay-Richtlinien haben.
An deiner Stelle würde ich mir mal keine Sorgen machen. Es kommt erst mal darauf an, wieviel Artikel gleichzeitig du eingestellt hast. Solange du nicht Unmengen Stückzahlen darin eingestellt hast, kann dir keiner etwas anhaben. Ausserdem kaufst und verkaufst die Artikel ja nicht um Gewinne zu erzielen, das wäre dann gewerblich.
Es kommt erst mal darauf an, wieviel Artikel gleichzeitig du eingestellt hast
Nein.
Ausserdem kaufst und verkaufst die Artikel ja nicht um Gewinne zu erzielen,
Doch - wenn die Sammelkarten weniger im Einkauf gekostet haben, als sie jetzt bei Ebay erzielen, logischerweise schon.
Steuern musst Du zahlen, sobald Du gewerblich handelst. Das gewerbliche Handeln beinhaltet das Einkaufen und anschließend wieder das Verkaufen von Waren. Wenn Du lediglich Deine Sammlung verkaufst (egal, um welche Anzahl von Karten es sich handelt) dann brauchst Du Dir keine Sorgen zumachen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand wegen soetwas tatsächlich das Finanzamt informieren sollte, jedoch ist es irrelevant. Du reagierst einfach freundlich und schnell und erläuterst denen die Situation.
Mach Dir keine Sorgen!
LG derChristian
Ob es sich bei Ebayverkäufen um gewerbliche und somit steuerpflichtige Einkünfte handelt, ist nicht pauschal durch die Eigeneinschätzung des Verkäufers gegeben. Die eigentliche Farge ist, ob mit dem Verkauf Gewinne - und zwar nach gewerblicher Definition - erzielt werden. Verkaufst Du also diese Sammelkarten in größerer Stückzahl über dem seinerzeitigen Einkaufswert, dann wäre es in der Tat ggfs. als gewerblicher Verkauf einzuschätzen. Damit wäre auch der Ebaystatus falsch, und die Käufer hätten Dir gegenüber alle Ansprüche an gewerbliche Verkäufe nach Maßgabe des BGB. Eine definitive Rechtsauskunft hierzu kann nur das Wohnsitz-FA selbst geben.
Ich zahle noch keine Steuern, bin in der Ausbildung und grade mal 18 Jahre alt.
Damit bist Du voll geschäftsfähig. Wenn Du das weiter in größeren Stückzahlen verkaufen willst, würde ich zu einem zweiten Ebaykonto als gewerblicher Verkäufer raten, und diese Posten darüber abwickeln.
Da ich noch keine Steuern zahle beziehungsweise irgendwie Steuererklärungen etc. mache
Doch, das tust Du. Mit dem Ausbildungsgehalt bist Du auch steuerpflichtig, wenngleich Du vermutlich kaum tatsächlich ESt wirst abführen müssen.
Völliger Käse.
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article2928654/Wer-bei-Ebay-nicht-aufpasst-bekommt-richtig-Aerger.html