Re - Import Fahrzeug und Fahrzeugeinzelbesteuerung?
Hallo, hab mir vor einem halben Jahr ein Auto gekauft bei einem Händler!
Das Auto war ein Re-Import!
Auf der Rechnung sind keine Mwst zu sehen, da steht einfach nur der Betrag!
dachte mir eigentlich, wenn ich das bei einem deutschen Händler kaufe, ich keine Probleme hab!
heute kam ein Brief vom Finanzamt, dass ich Rechnung, Zulassungsbescheinigungen usw. für etwaige Fahrzeugeinzelbesteuerung zusenden soll!
Muss/Soll ich hier noch jetzt die Steuern bezahlen?
(Ps.bei 20000 Euro reden wir von 3800 Euro bei 19% )
hab schon immer ungutes Gefühl bei den EU-Fahrzeugen und Import und Re-Import!
Achso, angenommen 3800 Euro! Muss ich die bar bezahlen oder ging das auch anders (wer es weiß)?
Danke für Hilfreiches!
6 Antworten
Normal muss der der Händler die Steuer abführen. Eigentlich ist das bei Re Import auch überhaupt kein Problem, wenn der Händler seriös ist.
Hier würde ich zunächst den Händler kontaktieren und das Finanzamt Informieren
Das kann er aber eigentlich nur bei einem gewerblichen Käufer. Hier ist etwas gewaltig schief gelaufen
Nein, die Differenzbesteuerung wird bei Gebrauchtwaren angewendet, die der Händler von Privat gekauft hat. Der Verkauf an andere Unternehmer rentiert sich da meistens nicht.
Hier ist es ein Reimport Fahrzeug. Diese sind in der Regel neu. Der Händler hat das kfz als Händler an eine Privatperson verkauft. Also hat der Händler die MwSt auszuweisen und abzuführen. Nicht der Käufer im Nachgang.
Der § 25 a greift dann wenn Der Verkäufer beim Erwerb des Fahrzeugs keine Umsatzsteuer bezahlt hat, weil der Vorlieferant selber entweder Kleinunternehmer ist oder selber ohne Umsatzsteuer eingekauft hat.
Ich berichte auf jeden Fall, was dabei "rumgekommen" ist!
Bist Du sicher dass Du das Fahrzeug bei einem deutschen Händler gekauft hast? Oder handelt es sich nur um einen Vermittler? Wie sieht denn der Kaufvertrag aus, wie die Rechnung?
Wenn Du das Fahrzeug von einem deutschen Unternehmer gekauft hast, dann ist der verpflichtet, Dir die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und ans Finanzamt abzuführen.
ja, deutscher Händler! auf der Rechnung steht 0 Euro Mwst und nach Paragraf 25a ust.G wird ohne MwSt verkauft
Ach so. Wahrscheinlich ein Gebrauchtwagen. Dann ist das normal und wurde wahrscheinlich zutreffend behandelt.
Ich hatte auch schon Reimport Fahrzeuge. Das war immer völlig problemlos. Sowas erledigt normalerweise der Händler.
Was sagt der Händler denn eigentlich dazu? Vielleicht gab es bei dem einen Fehler?
bei allen Händler-Angebote steht "Mwst nicht ausweisbar"
Das macht ja nichts, du bist ja Privatmann.
Ich würde nicht davon ausgehen, da noch was bezahlen zu müssen.
COC Papiere sind aber vorhanden, oder?
ja, habe ich ja noch zur Anmeldung gebraucht
MWST nicht ausweisbar = Versteuerung nach §25a UStG
Das muss aber der Händler machen. Ohne Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, bekommst du das Fahrzeug doch gar nicht zugelassen.
Da kann also etwas nicht stimmen bei der Schilderung. Vielleicht hat das Fi-Amt eine Steuerprüfung beim Händler gemacht und div. Unregelmässigkeiten feststellen müssen. Das gilt es nun zu klären. Rufe den Sachbearbeiter beim Fi-Amt an und frage nach, warum wieso weshalb.
auf der Rechnung steht : Nach Paragraf 25a ust.G wird ohne MwSt verkauft ?
Wenn die Mehrwertsteuern noch nicht bezahlt sind, mußt du sie bezahlen.
Wenn du das Geld nicht voll bezahlen kannst mußt du das Finanzamt anschreiben und das mitteilen. Die werden mit sich reden lassen, dann kannst du die Summe auch abstottern.
Umsatzsteuer wird nur in extremen Ausnahmefällen gestundet.
Und, wenn er das Geld nicht aufeinmal zahlen kann?
Er muss halt seine finanziellen Verhältnisse darlegen und mitteilen, wann er welche Raten leisten kann. Die Entscheidung trifft dann das Finanzamt.
Ach, interessant und was hab ich geschrieben?
Du hast geschrieben:
Die werden mit sich reden lassen
Das ist bei Umsatzsteuer nicht selbverständlich.
auf der Rechnung steht "keine Mwst" und steht "nach Paragraf 25a ust.G wird ohne MwSt verkauft ! ?