Gebrauchte Waren als Gewerbetreibender kaufen - Wie sieht es mit der Rechnung / Nachweis aus?
Hallo,
habe eine Frage. Ich möchte in Kürze ein Einzelhandelsunternehmen als Existenzgründung eröffnen. Ich möchte auch bzw. hauptsächlich gebrauchte Waren mit anbieten. Das Problem: Wenn ich z.B. einen gebrauchten Artikel bei Ebay,..... usw. einkaufe(von privat) erhalte ich ja keine Rechnung dafür bzw. wird mir der Gute dann auch keine ausstellen. Wie ist es da mit dem Finanzamt? Also Nachweise, Steuern usw. Auf was ist zu achten und wie kann ich dies realisieren ohne Probleme zu bekommen? Kann ich selbst hierfür dann eine Rechnung ausstellen? Würde mich über eure Antworten freuen.
4 Antworten
Wenn Du die Kosten als Betriebsausgabe abziehen möchtest, dann benötigst Du als erstes denn Zahlungsnachweis, dann mußt Du weiter nachweisen können, an wen Du gezahlt hast und was Du gezahlt hast.
Im Regelfall ist das der Kontoauszug und die eBay Mail mit dem "herzlichen Glückwunsch" bzw. die Mail in der Dir der Verkäufer den Gesamtbetrag inkl. Porto und Versand mitteilt.
Deine Betriebseinnahmen sind alles, was Du aus Deiner Tätigkeit vereinnahmst.
Wenn Du Umsatzsteuer in Deiner Rechnung ausweist, dann mußt Du die in erster Linie ans Finanzamt weiterleiten.
Für Personen die viel bzw. hauptsächlich von privat kaufen, gibt es da Sonderregelungen, die Dir ein Steuerberater gerne erklärt. Denn egal was der verlangt, er ist billiger als das Finanzamt, wenn Du es falsch gemacht hast.
Denn egal was der verlangt, er ist billiger als das Finanzamt, wenn Du es falsch gemacht hast.
Großartig und goldrichtig - DH
Da du ja den Kaufpreis (Kosten) durch Überweisung und E-bay Ausdruck nachweisen kannst, kannst du diese Kosten geltend machen und von deinem Weiterverkaufspreis als geanau diese Beschaffungskosten abziehen (Preis+Porto). Selbst die E-bay Gebühr bei dem Weiterverkauf sind Deine abzugsfähigen Kosten.
Berechnest Du Umsatzsteuer, dann weis diese auch in deiner Rechnung aus. Da wird der Vorteil des Unternehmers nach Kleinunternehmerregelung bzw. Privaten deutlich, der ist dann billiger. Das imachst du aber später duch Seriösität wett. Wenn dein Geschäft brennt, das du darüber dann wahrsch. nur noch lachst.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
erstelle einen screenshot der jeweiligen einkaufs und oder ebay - seiten.
dann hast du ja auch noch die überweisungs belege deiner bank der jew. einkäufe.
und als direkt einkäufer muß - genau so verfahren werden wie bei an & verkaufs läden.
( perso nr usw.).
viel erfolg
Der Nachweis bei Ebay-Käufen ist von Anderen schon gut beschrieben.
Für bar-Einkäufe: Quittungsblock im Schreibwarengeschäft kaufen und bei jedem Einkauf nutzen.