Ebay-Käufer will preis runterhandeln... Was tun?
Ich habe meinen Laptop auf eBay versteigert. Jemand hat ihn für 150€ ersteigert und will ihn am Samstag abholen und bezahlen. Der Laptop hat mehrere kleine Kratzer, die man aber als normale Gebrauchsspuren werten kann. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass er versuchen wird, so viele Makel wie möglich daran zu finden, um den Preis zu senken.. Was kann ich tun, damit er den vollen Preis zahlt?
13 Antworten
Die Befürchtung besteht zu Recht.
Dein Kommentar:
wenn ich auf das kleine info-Symbol neben dem artikelzustand klicke,
steht da, dass Gebrauchsspuren am Produkt sind. die Kratzer kann man
wegen der kleinen Größe nicht auf den Fotos erkennen.
Du hast also im Angebot nicht beschrieben, das das Gerät verkratzt ist.
Dann hat der Käfuer sogar Anspruch auf einen optisch mängelfreien Artikel. Und wenn Du noch mehr Schäden nicht beschrieben hast, hat der Käufer auch dort Ansprüche an Dich:
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Wie Du auch auf der Verkaufsplattform ebay nachlesen kannst, werden die Kaufverträge dort gem. BGB geschlossen.
Danke für den Stern.
Wenn jemand das Teil für 150 EUR ersteigert hat, dann gibt es da nix mehr zu verhandeln. Lass Dich auf nix ein. Rechtlich ist die Gebotsabgabe bindend.
Wenn der Käufer wegen Gebrauchsspuren handeln will, dann hätte er sich diese VOR dem Bieten ansehen müssen. Fertig.
Es sei denn es handelt sich um Ebay-Kleinanzeigen, da wäre die Situation anders.
Dann sagst du ihm ganz einfach, er hat den Preis geboten. Du bist nicht verhandlungsbereit. Und wenn er zu dir fährt und möchte ihn abholen, und findet Mängel von denen er nichts wusste, aber auch den Bildern erkennbar waren, hat er Pech. Und muss halt kaufen oder nicht.
Im Übrigen ist er im Unrecht wenn auf die Makel aufmerksam gemacht wurde
Da er den Laptop auf Ebay ersteigert hat, hat er sich zum Kauf verpflichtet. Hättest du ihn versendet, hätte er ja auch nichts daran ändern können.
Hast du allerdings fehlerhafte oder falsche Angaben gemacht bei Ebay (bzgl. der Kratzer) kann es schon sein, dass er dem Kauf nicht mehr zustimmen will oder runterhandeln will, wenn er privat bei dir vorbeikommt um ihn abzuholen. Aber eigentlich ist er dazu verpflichtet, den Kaufvertrag einzuhalten und den vollen Preis zu bezahlen.
wenn ich auf das kleine info-Symbol neben dem artikelzustand klicke, steht da, dass Gebrauchsspuren am Produkt sind. die Kratzer kann man wegen der kleinen Größe nicht auf den Fotos erkennen.
Mhm, also im Prinzip hast du dann eigentlich dein Mindestsoll an Angaben erfüllt, da Gebrauchsspuren ja sowas wie kleine Kratzer o.ä. bedeutet.
Solltest dir also nicht all zu viele Sorgen machen, der Kunde wird mit so etwas normalerweise rechnen, wenn ein Gegenstand weder als Ungenutzt, Neu oder neuwertig sondern eben wie hier - als gebraucht - beschrieben ist :) Sollte er irgendwas sagen, kannst du ihn ja nochmal darauf hinweisen, dass du das angegeben hast.
Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich das beim nächsten mal auch noch zusätzlich in die Infobox schreiben oder Fotos davon einstellen, dann bist du immer auf der sicheren Seite. Wird schon! :)
Sofern die Gebrauchsspuren auf einem Foto zu erkennen waren und du angegeben hast, dass der Laptop Gebrauchsspuren aufweist, ist der Käufer verpflichtet, den vollen gebotenen Preis zu zahlen, da es sich um einen verbindlichen Vertrag handelt. Dies kannst du ihm so auch sagen.
Hast Du denn auch die ebay AGB gelesen?
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#anmeldung
§2 Anmeldung und eBay-Konto
2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden.