Eigenbelege für das Finanzamt?
Moin,
Ich habe vor als Kleinunternehmen (Kleinunternehmerregelung) etwas Geld neben meinem Studium zu verdienen.
Ich möchte auf eBay Kleinanzeigen günstig Spiele usw. kaufen und dann teurer verkaufen.
Ich werde dann überwiegend bei Privatpersonen kaufen und somit keine Rechnung bekommen.
Wenn ich jetzt ca. 20 Käufe im Monat tätige und für alle Käufe einen Eigenbeleg (mit Screenshot vom Chatverlauf, von der Anzeige und Geldüberweisung) mache, macht das Finanzamt dann Stress?
Und wie ist das auf Flohmärkten, wenn der Verkäufer keine Quitting ausstellen möchte? Da kann ich den Kauf ja nicht so gut belegen wie auf eBay.
Hat jemand vielleicht bereits Erfahrung zu dem Thema gemacht und kann mit damit weiterhelfen?
4 Antworten
Hallo Lieqo,
du musst beim Finanzamt nicht für alles eine Rechnung vorlegen. Der Vorgang muss nur glaubhaft dargelegt werden. Das geht natürlich am einfachsten mit einer Rechnung.
Wende dich an dein zuständiges Finanzamt, die werden es dir sagen. Bei denen ist diese Auskunft kostenlos.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Grundsätzlich ist es zwar möglich, einen Eigenbeleg zu erstellen, jedoch sollte das immer nur eine Notfallvariante sein. Auch auf Flohmärkten solltest Du Dich um eine Quittung bemühen. Sei Dir bewusst, dass Du für steuermindernde Ausgaben stets in der Beweislast bist. Einzelne Eigenbelege für Barausgaben sollten kein Problem darstellen, aber wenn es überhand nimmt, hat das Finanzamt dann schon berechtigte Zweifel und streicht Dir schlimmstenfalls die Betriebsausgaben.
Sofern die Transaktion mit Nebenbelegen beweisbar ist (Bankzahlung, ebay u. ä.), kannst Du sie einfacher beweisen. Hier wäre die fehlende Rechnung kein so großes Problem.
auf eBay Kleinanzeigen günstig Spiele usw. kaufen
mit Gewerbeschein kein Problem - das Problem ist - dass du als gewerblicher Verkäufer die Gewährleistung hast - über 1 Jahr bei Gebrauchtwaren - must auch so in den _AGB_ hinterlegen.
du machst ne Einkommensteuererklärung
Die Anlage EÜR ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung.
Frag am Finanzamt oder beim Steuerberater nach. Irgendwie müssen das ja Gebrauchtwarenhändler auch machen.
Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)