Sofortkauf eBay bindend?
Hallo,
habe gestern per Sofort-Kauf etwas bei eBay gekauft. Nun schreibt der Verkäufer er habe den falschen Preis angegeben und zieht das Angebot zurück?
Geht das so einfach? Bin da mit dem Rechtswesen nicht so vertraut aber wäre schon arg ärgerlich wenn das so einfach ginge.
Problem dabei ist noch das ich den Artikel auf ebay.com also bei einem Amerikaner "gekauft" habe.
Vielen Dank für kommende Antworten
9 Antworten
Da er Zeit genug hatte seine Preisangabe zu jeder Zeit zu korrigieren, diese Möglichkeit besteht, das jedoch unterließ, ist er daran gebunden, wenn jemand den Button "Sofortkauf" tätigt. Dies wäre in umgekehrter Weise ebenso, worauf EBay extra hinweist.
Wenn Du als Käufer darauf verzichtet, im gegenseitigen Einvernehmen, kann der Verkäufer dies tun. Anderenfalls ist dieser ersatzpflichtig. Dies kannst Du am Ende nur über einen Gerichtsbeschluss, der, da zivilrechtlich, Dich teuer zu stehen kommen kann. Die Antwort von "Florian 371" ist in sofern richtig, als dass dadurch ein gewisses Druckmittel mit dem Verweis auf eine Sperre erfolgen kann, der den Verkäufer dann beflügelt, Dir die ersteigerte Ware zu schicken. Der Support ist die erste Anlaufstelle, jedoch kein Garant. Schick jedoch erst Geld, wenn eine Einigung erzielt wird über den Support.
"...in sofern richtig..." bedeutet allerdings auch, dass Du keinenen wirklichen Einfluss auf die Versendung der Ware durch den Verkäufer hast. Ist die Ware bezahlt, liegt im Fall einer Weigerung zur Versendung der Ware und Rückzahlung des bereits erhaltenen Betrages, ein Betrug vor, den Du dann auch strafrechtlich verfolgen lassen kannst.
Liebe Grüße
Der Verkäufer muss die die Ware geben, da ist sich inzwischen die Rechtsprechung sicher. Auf jeden Fall sofort eBay informieren.
Und ggf. auch einen Rechtsanwalt einschalten.
Ich kann die Aussage nur bestätigen dass es auch schon um große Artikle wie Autos vor gericht ging, die der Händler rausgeben musste.
In einem anderen Beispiel ging es um ein antikel Silber-Besteck, dass eiegntlich 2.999,- EUR kosten sollte.
Versehentlich wurde es aber für 2,99,- angeboten. Vor dem Amtsgericht bekam der bieter Recht und der Anbieter nicht mal 3,- EUR.
Also das Internet ist voll mit ähnlichen Beispielen.
Leider hast du nichts über den Wert geschrieben. Sollte der hoch genug sein lohnt es sich auf jeden Fall einen Anwalt einzuschaten.
Was du aber genau machen solltest erfährst du über eBay. Am besten anrufen beim Service. Die Nummer findest du auf der eBay Seite.
Wäre vielleicht sinnvoll gewesen, den Anbieter VOR dem Sofortkauf nach den Versankosten und ob er überhaupt nach Deutschland schickt zu fragen.
Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.
Das kannst du auch dem Anbieter kopieren und senden.
Ob dus machst ist eine andere Sache aber androhen würde ich das du zum Anwalt gehst. Die Rechtslage ist schleißlich eindeutig. Und die Masche der Anbieter auch. Tiefe Preise in der Hoffnung die Sammler bieten sich gegeseitig hoch.
Und dies ist der Link, wo du mal alles ausfürlich lesen kannst.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg\_2.html
Ruf auf jeden Fall bei eBay an damit der Fall dokumentiert wird.
Infos, wie du den Fall bei eBay dokumentieren kannst, wozu ich dir raten kann.
http://pages.ebay.de/de/coverage/BuyerProtectionForBuyers.html
Bei weiteren Fragen melde dich nochmal.
Und zieh das Ding durch du bit auf der Sicheren Seite !
Inwiefern ist der Fragesteller auf der sicheren Seite? Wenn der Verkäufer nicht angegeben hat, dass er nach Deutschland schickt, so muss er das auch nicht nachträglich tun. Darüber hinaus sitzt der in den USA. Ich würde die Sache einfach vergessen, anstatt hier so einen Zirkus zu veranstalten
Auch das hier findet man im von dir zitierten Rechtsportal:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
Irrtümer beim Einstellen des Artikels
In Betracht kommt:
- Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen.
Hallo,
in Deutschland gibt es für den Fall, daß sich der Verkäufer bei der Wahl des Angebotsformats vertan hat ( z.B. 1€ Sofortkauf statt Auktion mit 1€ Startpreis) den sog. Irrtumsparagrafen (§119 BGB).
Wenn der Verkäufer sein Angebot wirksam anfechtet, kommt kein Kaufvertrag zustande.
Hier mal eines der Urteile dazu:
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2292
Dir war doch schon beim Kauf klar, daß sich der Verkäufer mit dem Preis vertan haben muß, oder?!
Natürlich ist ein Verkäufer nicht verpflichtet dir einen Artikel zu verkaufen, wenn das Angebot auf einem reinen Irrtum basiert. Der Standardfall ist dort der falsche Preis. Ist der Irrtum offensichtlich, z.B. 1€ Sofortkauf (gewollt war 1€ Auktion mit 7Tagen Laufzeit) oder 5€ Sofortkauf (Artikel hat aber 50€ Marktwert, bei den Nullen geirrt) hast du keine Chance den Artikel gegen den Willen des Verkäufers zu erhalten.
Das ganze ist in §119 BGB geregelt.
Für den amerikanischen Verkäufer gelten die Gesetze seines Wohnorts und die können je nach Nation und Bundesstaat/Provinz/Territorium abweichen. Das müsste man ausführlich recherchieren und bräuchte dafür mehr Infos, aber hast du überhaupt vor einen internationalen Prozess vor zu finanzieren, wenn diese Möglichkeit überhaupt bestünde?
Er muss dir die Ware zu dem erstandenen Preis aushändigen. Fertig aus. Du kannst das auf eBay melden
Hier geht es um SofortKauf. Der Anbieter kann sich auf Irrtum berufen, oder darauf, dass er gar nicht nach D schicken will.
Bitte immer die Frage vorher lesen.
. Hatten das erst grad in der Ausbildung vor kurzem dass bei einem Sofortkauf dies auch gilt.
Grundsätzlich schon, aber:
- es gibt den §119 BGB im deutschen Recht, nach welchem der Verkäufer anfechten kann
- noch viel bedeutender: der Verkäufer sitzt ind en USA und braucht sich umd deutsches Recht keine Gedanken zu machen; erst Recht, wenn er den Versand nach D von vornherein ausgeschlossen hat
Hallo,
erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Es ist bei mir nicht so extrem mit den Preisen aber ärgerlich ist es schon.
Der Artikel war für 5,00 zum Sofortkauf eingestellt.
Es handelt sich bloß um eine Merchandise Figur die allerdings bei Auktionen weit über die 100 Euro geht.
Ich habe mich halt riesig gefreut und mir nicht viel bei gedacht.
Sofort-Kauf getätigt und nach den Versandkosten für Deutschland gefragt.
Bei dem Angebot wurde mir von eBay gesagt das ich wegen den Versandkosten nach Deutschland den User kontaktieren solle.
Dann kam nur : I don't ship to germany. Bye.
Daraufhin hat er es neu eingestellt allerdings als Biet-Auktion.
Hab es mal ein bisschen ausführlicher geschrieben weil ich nicht das große Fass aufmachen möchte mit Anwalt usw. wenn es sich am Ende gar nicht für mich lohnt weil der Verkäufer evtl. doch im Recht war.
Du scheinst mir da viel Ahnung zu haben und kannst mir vielleicht sagen wie oder ob ich jetzt dagegen vorgehen soll.
Vielen Dank