eBay Gewährleistungs-Aschluss vergessen?
Ich bitte um Aufklärung, da mich meine Recherche eher verwirrt je mehr ich mich mit dem Thema befasse.
Ich habe eine Konsole als Privatverkäufer heute verkauft. Ich betreibe kein Gewerbe.Ich lese aber jetzt bei der Google-Plus-Bewertung, dass mein Käufer (Höchstbietender) anscheinend oft Ware kauft und dann wenig später ein defektes Gerät reklamiert. Obwohl natürlich nichts kaputt ist. Versand wird ja bombensicher durchgeführt. Da werde ich mir größte Mühe geben!
Ich bin jetzt besorgt, da ich vergessen hatte bei meinem ersten Verkauf überhaupt die Gewährleistung auszuschließen. Zwar habe ich per Standard-Zusatz angegeben, dass Rückgabe auszeschlossen ist, aber das wird ja nicht reichen? Das steht in der Nähe vom Preis und den Versandkosten. "Rückgabe: Keine Rückgabe" E-Bay hat mich nur hiernach gefragt. Nicht jedoch nach Gewährleistungsausschluss...
Was bedeutet denn Gewähreistung von 2 Jahren vom Umfang her konkret? Ich hafte 2 Jahre dafür, dass das Gerät einwandfrei funktioniert? Die Beweislast müsste ja beim Käufer liegen. Was muss er mir nachweisen?
Oder ist damit gemeint, dass ich nur nachweisen muss, dass das Gerät bis zum Abschicken voll funktionsfähig war (unter Zeugen und entsprechender Dokumentation mittels Fotos/Videos)?
Sollte ich den Kauf rückabwickeln? Muss ich dann Schadensersatz leisten?
Zum Glück habe ich das alles rechtzeitig bemerkt. Die Ware ist noch zu Hause. Was sind eure Tipps? Achja das ganze lief natürlich über PayPal. Schlimmer kann es eigentlich nicht laufen...
Besten Dank!
2 Antworten
Wenn du die Sachmängel als Privatverkäufer nicht ausgeschlossen hast, gilt> die ersten 6 Monate musst du als Verkäufer Beweisen das das Gerät beim Verkauf keine Mängel hatte.
Nach dem 6 Monate gilt die Beweislast Umkehr und der Käufer muss Beweisen das das Gerät beim Verkauf schon einen Mangel hatte.
Wenn Mängel nach dem Verkauf auftreten, muss dich nicht Interessieren.
Mich verwirrt folgendes vom Stern:
"Zudem hat sie bei ihrer Auktion zwei wesentliche Dinge versäumt: Sie hat vergessen, die Gewährleistung auszuschließen, wozu sie als
Privatverkäuferin berechtigt wäre; nun muss sie wie ein gewerblicher
Händler auch für Mängel haften, die sich erst nach der Übergabe der Ware zeigen." Da steht doch eindeutig drinnen, dass auch für nachträgliche Mängel gehaftet werden muss...
Da steht "Zeigen", und nicht auftreten, wenn sich Mängel "zeigen" die eindeutig schon bei Übergabe vorhanden waren und du sie nicht angegeben hast, musst du sie beheben.
Wenn du was verkaufst, und du teilst den Empfänger mit das es Mängel hat, kauft der Käufer auch diese Mängel mit.
Die Mängel, die du verschweigst, oder nicht bemerkt hast, musst du nachbessern.
Mängel die nach der übergabe erst auftreten (passieren, verursacht werden), interessieren dich nicht.
Der Private Verkauf von gebrauchten Sachen ist tatsächlich komplizierter als die meisten Leute glauben.
Das BGB sagt, das alles was verkauft wird, (egal von wem), eine zweijährige Sachmängelhaftung hat, als Privatmann kannst (musst) du diese ganz ausschließen.
Der Satz "Gekauft wie gesehen" ist ein Rechtsirrtum, und ein Wunsch-Gesetz der Verkäufer.
Auch wenn bei einen Ausschluss der Sachmängelhaftung,der Käufer innerhalb von 6 Monaten nach dem Verkauf einen Mangel entdeckt, musst du diesen Mangel beheben. Allerdings muss der Verkäufer Beweisen, das der Mangel beim Kauf schon existent war.
Kannst du dir auch mal durchlesen: https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Nach langer Recherche kann ich dir voll und ganz folgen. Perfekte Antwort und DANKE!
"Allerdings muss der Verkäufer Beweisen, das der Mangel beim Kauf schon existent war." Muss es nicht eher heißen der Käufer muss es beweisen?
Richtig!! Da waren wieder die Finger schneller als das Hirn.
Was heißt, die Ware hast Du noch zu Hause? Du hast einen Vertrag, den Du einhalten musst. Dass Du PayPal angeboten hast, ist Deine eigene Schuld.
Eine Gewährleistung bei Gebrauchsgütern beträgt nicht zwei Jahre. Es reicht vollkommen, wenn Du in Deinen Angeboten schreibst: "Privatverkauf unter Gewährleistungsausschluss". Das schließt ein, dass Du nichts zurücknimmst.
Wenn Du das versäumt hast, kann Dein Käufer nun wirklich nichts dafür.
Die Ware wurde heute erst verkauft. Logischerweise ist die Ware noch bei mir zu Hause. Wie lange geht denn dann die Gewährleistung bei Gebrauchsgütern?
Die gilt immer erst einmal 6 Monate. Anders dann die Garantie, aber die vergibt ja nur ein Händler.
Aber wenn Dein Kunde mit PayPal gezahlt hat, hat er ohnehin 180 Tage lang Reklamations- und Rückgaberecht, egal, was Du schreibst.
PayPal kann sich nicht über BGB stellen???
Das BGB - darauf pfeift PayPal, zumal die aus Luxemburg sind.
PayPal hält sich nicht an deutsches Recht, die haben ihre eigenen Regeln und die lauten vor allem: den Käufer zufrieden stellen.
Wenn Du Privatverkäufer bist, musst Du doch kein PayPal anbieten.
Gut und für was hafte ich jetzt? Nur dafür, dass die Ware bis zum Versenden/Gefahrenübergang in Ordnung war oder dass die ware 6 Monate lang in Ordnung ist. Gut, da kann man viel betrügen. Er hat als privatperson geboten und letztlich soll ich an eine firma liefern. Andere hatten selbiges Problem. Ich kann ihn aber nicht loswerden. Vertrag wurde automatisch geschlossen.
Und was ist, wenn das Gerät erst "kaputt" geht nach 2 Monaten in seinem Besitz? Ich müsste dann NUR nachweisen, dass das Gerät beim Verkauf keine Mängel hatte? Gut das ist ja einfach mit Fotos/Videos. Oder auch, dass das Gerät auch NACH DEM Verkauf keine Mängel hat?
Sehr verwirrend.