eBay Gewährleistungs-Aschluss vergessen?

eBay - Rücknahme ausgeschlossen - (eBay, Gewährleistung, Rücknahme)

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du die Sachmängel als Privatverkäufer nicht ausgeschlossen hast, gilt> die ersten 6 Monate musst du als Verkäufer Beweisen das das Gerät beim Verkauf keine Mängel hatte.

Nach dem 6 Monate gilt die Beweislast Umkehr und der Käufer muss Beweisen das das Gerät beim Verkauf schon einen Mangel hatte.

Kornblum 
Beitragsersteller
 03.04.2017, 21:02

Und was ist, wenn das Gerät erst "kaputt" geht nach 2 Monaten in seinem Besitz? Ich müsste dann NUR nachweisen, dass das Gerät beim Verkauf keine Mängel hatte? Gut das ist ja einfach mit Fotos/Videos. Oder auch, dass das Gerät auch NACH DEM Verkauf keine Mängel hat?

Sehr verwirrend.

iawoiserden  03.04.2017, 21:54
@Kornblum

Wenn Mängel nach dem Verkauf auftreten, muss dich nicht Interessieren.

Kornblum 
Beitragsersteller
 03.04.2017, 22:14
@iawoiserden

Mich verwirrt folgendes vom Stern:

"Zudem hat sie bei ihrer Auktion zwei wesentliche Dinge versäumt: Sie hat vergessen, die Gewährleistung auszuschließen, wozu sie als
Privatverkäuferin berechtigt wäre; nun muss sie wie ein gewerblicher
Händler auch für Mängel haften, die sich erst nach der Übergabe der Ware zeigen." Da steht doch eindeutig drinnen, dass auch für nachträgliche Mängel gehaftet werden muss...

iawoiserden  04.04.2017, 12:49
@Kornblum

Da steht "Zeigen", und nicht auftreten, wenn sich Mängel "zeigen" die eindeutig  schon bei Übergabe vorhanden waren und du sie nicht angegeben hast, musst du sie beheben.

Wenn du was verkaufst, und du teilst den Empfänger mit das es Mängel hat, kauft der Käufer auch diese Mängel mit.

Die Mängel, die du verschweigst, oder nicht bemerkt hast, musst du nachbessern.

Mängel die nach der übergabe erst auftreten (passieren, verursacht werden), interessieren dich nicht.

Der Private Verkauf von gebrauchten Sachen ist tatsächlich komplizierter als die meisten Leute glauben.

Das BGB sagt, das alles was verkauft wird, (egal von wem), eine zweijährige Sachmängelhaftung hat, als Privatmann kannst (musst) du diese ganz ausschließen.

Der Satz "Gekauft wie gesehen" ist ein Rechtsirrtum, und ein Wunsch-Gesetz der Verkäufer.

Auch wenn bei einen Ausschluss der Sachmängelhaftung,der Käufer innerhalb von 6 Monaten nach dem Verkauf einen Mangel entdeckt, musst du diesen Mangel beheben. Allerdings muss der Verkäufer Beweisen, das der Mangel beim Kauf schon existent war.

Kannst du dir auch mal durchlesen: https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Kornblum 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 21:12
@iawoiserden

Nach langer Recherche kann ich dir voll und ganz folgen. Perfekte Antwort und DANKE!

Kornblum 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 21:36
@Kornblum

"Allerdings muss der Verkäufer Beweisen, das der Mangel beim Kauf schon existent war." Muss es nicht eher heißen der Käufer muss es beweisen?

iawoiserden  06.04.2017, 01:15
@Kornblum

Richtig!! Da waren wieder die Finger schneller als das Hirn.

Was heißt, die Ware hast Du noch zu Hause? Du hast einen Vertrag, den Du einhalten musst. Dass Du PayPal angeboten hast, ist Deine eigene Schuld.

Eine Gewährleistung bei Gebrauchsgütern beträgt nicht zwei Jahre. Es reicht vollkommen, wenn Du in Deinen Angeboten schreibst: "Privatverkauf unter Gewährleistungsausschluss". Das schließt ein, dass Du nichts zurücknimmst.

Wenn Du das versäumt hast, kann Dein Käufer nun wirklich nichts dafür.

Kornblum 
Beitragsersteller
 03.04.2017, 22:13

Die Ware wurde heute erst verkauft. Logischerweise ist die Ware noch bei mir zu Hause. Wie lange geht denn dann die Gewährleistung bei Gebrauchsgütern?

dresanne  03.04.2017, 22:16
@Kornblum

Die gilt immer erst einmal 6 Monate. Anders dann die Garantie, aber die vergibt ja nur ein Händler.

dresanne  03.04.2017, 22:17
@dresanne

Aber wenn Dein Kunde mit PayPal gezahlt hat, hat er ohnehin 180 Tage lang Reklamations- und Rückgaberecht, egal, was Du schreibst.

Kornblum 
Beitragsersteller
 03.04.2017, 22:22
@dresanne

PayPal kann sich nicht über BGB stellen???

dresanne  03.04.2017, 22:29
@Kornblum

Das BGB - darauf pfeift PayPal, zumal die aus Luxemburg sind.
PayPal hält sich nicht an deutsches Recht, die haben ihre eigenen Regeln und die lauten vor allem: den Käufer zufrieden stellen.
Wenn Du Privatverkäufer bist, musst Du doch kein PayPal anbieten.

Kornblum 
Beitragsersteller
 03.04.2017, 23:07
@Kornblum

Gut und für was hafte ich jetzt? Nur dafür, dass die Ware bis zum Versenden/Gefahrenübergang in Ordnung war oder dass die ware 6 Monate lang in Ordnung ist. Gut, da kann man viel betrügen. Er hat als privatperson geboten und letztlich soll ich an eine firma liefern. Andere hatten selbiges Problem. Ich kann ihn aber nicht loswerden. Vertrag wurde automatisch geschlossen.