Privater Ebay-Verkauf: Wann sollte Käufer spätestens einen Schaden reklamieren?
Hallo.
Folgender Sachverhalt. Ich habe ein Elektrogerät privat bei Ebay verkauft. Vor dem Versenden nochmal das Gerät durchgetestet, sicher ist sicher. Wie meist üblich bei privaten Auktionen, wurde bei dieser Auktion Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen (was natürlich nicht gilt, wenn das Gerät bereits direkt bei Erhalt nicht funktioniert und es nicht als defekt angeboten wurde).
Ca. 5 Wochen, nachdem der Käufer das Gerät bekommen hatte, meldet er das Gerät sei defekt geliefert worden und er sei nicht früher dazu gekommen, es zu testen.
Nun die Frage. Gibt es so etwas wie Fristen bei Privatverkäufen, wann ein angeblich bei Erhalt defektes Gerät spätestens reklamiert werden sollte?
Ich denke, wenn er sich 2-3 Tage Zeit läßt bis er das Gerät auspackt und ausprobiert - gut. Aber 5 Wochen danach? Sollte es das Problem des Verkäufers sein, wenn der das Gerät solange rumstehen läßt, ohne es mal zu prüfen?
Meine Vermutung ist eher, dass das Gerät nun nach 5 Wochen Gebrauch den Geist aufgegeben hat und der Käufer es nun so darstellt, als hätte ich ihm ein defektes Gerät geschickt. Tut mir natürlich schon leid und würde mich selber auch ärgern, aber ich denke doch, durch den Ausschluß von Gewährleistung sollte den Verkäufer nach dieser Zeit das nicht mehr interessieren, oder? Das Gerät lief lange bei mir reibungslos. Also Schrott, der gerade mal so funktioniert, habe ich ihm sicher nicht angedreht (was bei Ebay ja leider gelegentlich passiert).
Wo liegt hier die Beweislast oder gibt es da sogar evtl. Urteile, dass private Käufe unmittelbar nach Erhalt zu prüfen sind?
Danke im Voraus und Gruß
6 Antworten
Es ist das Problem des Käufers wenn er so lange wartet.
Die Beweislast liegt beim Käufer! Wenn Sie als Privatperson jegliche Garantie & Gewährleistung ausgeschlossen haben (sollte immer bei einer solchen Auktion drin stehen sonst hat der Käufer 14 Tage Rückgaberecht!) hätte der Käufer das Gerät sofort bei Empfang der Ware prüfen müssen! Es kann ja auch ein Transportschaden sein, den hätte man über den Paketdienst (aber nur wenn versichert geschickt) erstatten lassen können! Nach 5 Wochen müssen Sie die Reklamation nicht anerkennen! Ich selbst kenne auch solch "schwarze" Schafe bei Ebay. Ich empfehle Ihnen immer vor dem Versand ein Bild oder Video (mit Datum!) vom Zustand des Artikels zu machen um die Funktionalität nachzuweisen.
Ein 14-tägiges Rückgaberecht bei mängelfreier Ware gibt es nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften mit einem gewerblichen Händler, nie aber bei Privatverkäufern. ;)
Wenn er es erst nach 5 Wochen testet ist das wohl sein Problem
Ich denke der Käufer wird es schwer haben, nach 5 Wochen den Beweis zu erbringen:
Auszug aus der Seite von Ebay:
Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft ist?
Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.
Denke, dass er nach 5 Wochen keinen Anspruch auf Rückgabe hat. Wenn er sich entschließt nach 5 Wochen erst das Paket zu öffen, dann ist das nicht deine Schuld. Er müsste beweisen, dass es schon bei der Lieferung defekt war, aber wie soll er das bitte machen?